Wertmaßstäbe
- für Bewertung bedeutsame Maßstäbe
- Anschaffungskosten
- Herstellungskosten
- fortgeführte Anschaffungs- und Herstellungkosten
- Tageswert
- Anschaffungskosten = Anschaffungspreis – Anschaffungspreisminderung + Anschaffungsnebenkosten
- Herstellungskosten
- Aufwendungen, die durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Diensten entstehen für
- die Herstellung eines Vermögensgegenstands
- die Erweiterung eines Vermögensgegenstands
- die wesentliche Verbesserung eines Vermögensgegenstands
- bei der Herstellung wird ein Vermögensgegenstand neu geschaffen
- Erweiterung liegt durch Substanzvermehrung an einem Vermögensgegenstand vor
- wesentliche Verbesserung ist eine das Wesen eines Gegenstandes betreffende Verbesserung seiner Verwendungs- und Nutzungsmöglichkeiten über den ursprünglichen Zustand hinaus
- Herstellungskosten umfassen mindestens die Einzelkosten der Herstellung
- Gemeinkosten (außer Vertriebsgemeinkosten) dürfen in die Herstellungskosten einbezogen werden
- fortgeführte Herstellungs- und Anschaffungskosten
- ergeben sich nach der Berücksichtigung der planmäßigen Abschreibungen
- fortgeführte Anschaffungs- / Herstellungskosten = Anschaffungs- / Herstellungskosten – planmäßige Abschreibung
- Tageswert
- ist der allgemeine Wert der sich aus dem Börsen- oder Marktpreis ergibt
- Marktpreis = Preis der an einem Handelsplatz für Waren einer bestimmten Gattung von durchschnittlicher Güte und Art zu einem bestimmten Zeitpunkt im Durchschnitt berechnet wird
- Teilwert
- steuerlicher Wertbegriff
- ist der Betrag den ein Erwerber eines gesamten Unternehmens im Rahmen eines Gesamtkaufpreises für das einzelne Wirtschaftsgut ansetzen würde, wobei davon auszugehen ist, dass der Erwerber den Betrieb fortführt