Begriff und Formalaufbau der Bilanz
- Bilanz ist eine Kurzfassung des Inventars
- wird in Kontenform dargestellt
- zwei Gruppen von Bilanzierenden
- Kapitalgesellschaften (AG, GmbH...)
- Nicht-Kapitalgesellschaften (Einzelkaufleute, Personengesellschaften)
- Bilanzgliederungsvorschrift gilt für Kapitalgesellschaften
- auf Aktivseite alle Vermögensgegenstände
- auf Passivseite Eigen- und Fremdkapital
- Nicht-Kapitalgesellschaften haben Bilanz nach GoB aufzustellen
- in Bilanz sind Anlage- und Umlaufvermögen, Eigenkapital und Verbindlichkeiten gesondert auszuweisen und hinreichend zu gliedern
- Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit ist zu beachten
- Aktivseite der Bilanz zeigt konkrete Verwendung der eingesetzten Mittel
- Investitionen des Unternehmens
- nach Flüssigkeit gegliedert → oben stehen Positionen, die schwer in Geld umzuwandeln sind unten die flüssigen Mittel
- Passivseite der Bilanz zeigt Ansprüche der Unternehmer und Gläubiger
- Finanzierung des Unternehmens
- nach Fälligkeit des Kapitals gegliedert → oben stehen Positionen, die dem Unternehmen am längsten zur Verfügung stehen, kurzfristige Verbindlichkeiten stehen unten
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