Kostenträgerzeitrechnung
- Aufgaben und Verfahren der Kostenträgerzeitrechnung
- Kostenträgerzeitrechnung soll Betriebsergebnis einer Abrechnungsperiode durch Gegenüberstellung von Leistungen und Kosten der betrachteten Periode ermitteln
- Analysen der einzelnen Positionen soll Ursachen der aktuellen Erfolgssituation erkennen lassen
- für Dokumentation und Kontrolle
- nicht der GuV Rechnung gleichzusetzen
- für die GuV gelten strikte handels- und steuerrechtliche Regelungen, Betriebsergebnisrechnung nur für interne Dokumentation
- Kostenträgerzeitrechnung = kurzfristige Erfolgsrechnung (zeitnahe Steuerung der Unternehmensbereiche möglich) / Betriebsergebnisrechnung
- Gesamtkostenverfahren
- gesamte Kosten und Erlöse der Periode werden einander gegenüber gestellt
- Kosten differenziert nach Kostenarten in Betriebsergebnisrechnung aufgeführt, Erlöse dann nach Produktgruppen systematisiert dargestellt
- in Praxis Problem, dass Kosten und Erlöse einer Periode sich nicht auf dieselbe Menge beziehen
- werden in betrachteter Periode mehr Halb- und Fertigprodukte erstellt als abgesetzt → Bestandsmehrung
- Bestandsmehrungen und aktivierte Eigenleistungen sind den Erlösen zuzuordnen
- Bestandsminderungen sind den Kosten zu subsummieren
- Gesamtkostenverfahren ist einfach aufgebaut und lässt sich schnell im System der Finanzbuchhaltung integrieren
- Gesamtkostenverfahren zieht bei mehrstufigen komplexen Fertigungsprozessen und Mehrproduktartenproduktion hohen Erfassungsaufwand mit sich
- ermöglicht nur Betrachtung der Erfolgswirksamkeit des Produktionsprogramms, nicht Betrachtung einzelner Produkte
- vorrangig für kleine Betriebe mit überschaubarem Produktionsprogramm sinnvoll
- Umsatzkostenverfahren
- Gegenüberstellung von Selbstkosten der abgesetzten Produkte und deren Erlösen
- keine Notwendigkeit die Bestandsveränderung in die Berechnung mit einzubeziehen
- erfordert eine ausgebaute Kostenträgerstückrechnung, die zur Ermittlung der Selbstkosten der Produkte benötigt wird
- Gesamtkostenverfahren und Umsatzkostenverfahren führen stets zum gleichen Ergebnis
- UKV hat gegenüber GKV den Vorteil, dass mit Ermittlung des Betriebsergebnisses auch die Erfolgsbeiträge der einzelnen Produkte ausgewiesen werden bzw. deren Ermittlung möglich wird