Rechte und gesetzliche
Pflichten innerhalb der Gründungsphase
- Anmeldeformalitäten
- Gewerbeanmeldung
- Handelsregistereintrag → Rechtssicherheit im Handelsverkehr
- Anmeldung bei der Agentur für Arbeit
- Anmeldung beim zuständigen Finanzamt
- Anmeldung bei einer Krankenkasse
- Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft für gesetzliche Unfallversicherung → muss binnen Wochenfrist geschehen
- Anmeldung zur gesetzlichen Sozialversicherung (Pflege-, Renten-, Arbeitslosenversicherung)
- Anmeldung bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer bzw. Handwerkskammer
- Gerwerbeanzeige bei der am Geschäftssitz ansässigen Gemeinde
- Unternehmenssteuern sind frühzeitig zu kalkulieren und mittels Rücklagen für evtl. Nachzahlungen bereitzuhalten
- nach formal abgeschlossener Unternehmensgründung erfolgt Festsetzung der fälligen Steuerzahlungen auf perspektivisch erzieltem Umsatz und Gewinn→ oft werden gezielt steuerrelevante Merkmale niedrig gehalten um geringe Steuerlast zu erwirken → nach Ablauf des Geschäftsjahres werden die tatsächlich fälligen Steuern ermittelt → bei zu niedrigen vorberechneten Steuern kann es zu erheblichen Nachzahlungsforderungen kommen
- Kleinunternehmerregelung → Verzicht auf umfangreiche Umsatzsteuerdeklaration → erzielter Umsatz darf dabei aber nicht mehr als 17.500€ für abgelaufenes Kalenderjahr und für laufendes Geschäftsjahr realisierter Umsatz nicht mehr als 50.000 € → bindet Unternehmen auf 5 Jahre → interessant wenn der Geschäftsbetrieb Grenzen höchstwahrscheinlich nicht überschreitet
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