Unternehmensgründungsarten
echte Neugründung
- frühzeitige, verlässliche Aussagen über Entwicklung des Vorhabens und deren Erfolgsaussichten im Verlauf einer bestimmten Zeitperiode nicht / selten möglich
- eine durch eine natürliche Person ausgelöste Gründung ist grundsätzlich als selbständige Gründung zu bewerten
- originäre Gründungsvornahme → Neugründung im klassischen Sinn → Unternehmen wird durch Existenzgründer mit eigenständigen Strukturen neu aufgebaut
- derivate Gründungsvornahme → fällt inhaltlich in Bereich der Betriebsübernahme bzw. Unternehmensnachfolge
Franchising
- starke Verlässlichkeit hinsichtlich des Erfolges eines etablierten Unternehmenskonzeptes durch andere Unternehmer
- kostet eine regelmäßige definierte fixe und variable Franchisegebühr → variable Gebühr orientiert sich an erwirtschaftetem Umsatz
- kann Einstieg in Selbständigkeit erleichtern, kompensiert aber nicht mangelnde Motivation und kaufmännische Kompetenz
- zu berücksichtigen sind verhältnismäßig hohe Anfangsinvestition, Kosten während des Geschäftsbetriebes und gewisse Mindestvertragslaufzeit
Betriebsübernahme
- Achtung! Nicht alle Unternehmen sind wirtschaftlich gesund → Gutachter / neutralen Experten zu Beurteilung / Beratung hinzuziehen
- hoher Kaufpreis, da bereits vorhandener Kundenstamm besteht
Beteiligung an einem bestehenden
Unternehmen
- als geplanter Schritt auf spätere vollständige Betriebsübernahme geeignet
- kann gut funktionieren wenn objektiv positive Startbedingungen vorliegen
- bereits eingeführter verlässlicher Kundenstamm, gut eingearbeitete Mitarbeiter, gewissenhaft aufgebaute Vertriebswege → Vorteile
- Nachteile → Findung eines adäquaten Kaufpreises schwierig, Regelung zur Übernahme bereits existierender Miet-, Pacht-, Leasing-, Finanzierungsverträgen rechtlich schwierig, evtl. negativ abweichende Bewertung des tatsächlichen Kundenpotenzials, umfangreiche wirtschaftliche Abhängigkeiten die sich nur mittel- bis langfristig verändern lassen
- Unternehmenszusammenschluss → zwei wirtschaftlich voneinander unabhängige Unternehmen fügen sich zusammen um eine wirtschaftsstärkere Einheit zu bilden ohne ihre originäre Eigenständigkeit aufzugeben → Vorteil → Erhöhung der Wirtschaftlichkeit, Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit
- Grad des Zusammenschlusses und rechtlich zulässige Zusammenschlusstiefe sind gesetzlich geregelt und weisen auf konkrete Form der Zusammenarbeit hin
- Kooperation (Zusammenarbeit eigenständiger Unternehmen als Partner)
- Unternehmenskonzentration (aus mehrere Marktteilnehmern werden weniger Marktteilnehmer)
- Fusion (rechtlich und wirtschaftlich selbständige Unternehmen verschmelzen zu einem neuen Unternehmen mit eigener neuer Selbständigkeit durch Aufnahme oder Neugründung)
- Unternehmenszusammenschlüsse nur zulässig wenn diese keine wettbewerbsverzerrende und -beschränkende Wirkung auslösen → Kartellbildung in Deutschland grundsätzlich ausgeschlossen!
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