Stehen vor allem führungsunterstützende des
Controlling im Vordergrund, wie zum Beispiel Informations- und
Serviceaufgaben, bietet sich die Einrichtung einer Stabstelle an.
Beispiele dafür sind Soll-Ist-Vergleiche, Abweichungsanalysen,
Investitionsanalysen, Beratung der Geschäftsleitung,
Unternehmensplanung (strategisch, operativ) und das Berichtswesen.
Stehen beim Controlling hingegen die Weisungs- und
Entscheidungsmacht, sowie die Verantwortung des Controllers im
Vordergrund, wie zum Beispiel im Finanz- und Rechnungswesensbereich,
sollte die Einrichtung einer Linienstelle umgesetzt werden. Beispiele
hierfür wären die Finanzbuchhaltung, Kosten- und Leistunsrechnung,
Betriebsabrechnung, Vor- und Nachkalkulation, EDV-Organisation,
Projektabwicklung, Finanzwesen (Liquiditätssicherung,
Kapitalbeschaffung)
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