Die Kapitalstruktur eines Unternehmens
- Gegenüberstellung von Vermögensgegenständen und Verbindlichkeiten im Jahresabschluss des Unternehmens → Ergebnis der unternehmerischen Tätigkeiten in einer Periode
- Aktivseite der Bilanz = Mittelverwendung
- Passivseite der Bilanz = Mittelherkunft
- optimale Gestaltung und Steuerung der Kapitalstruktur ist wichtigste und schwierigste Aufgabe des Finanzmanagements
- bilanztechnisch wird zwischen Eigenkapital und Fremdkapital unterschieden
- Eigenkapital versus Fremdkapital
- Haftungsfunktion = wichtigste Eigenschaft von Eigenkapital
- Eigenkapital haftet bei Insolvenz für Forderungen von Gläubigern bis zur maximalen Höhe der erbrachten Einlage
- Fremdkapital ist kein Haftungskapital
- Dauer der Kapitalüberlassung
- Eigenkapital steht unbefristet zur Verfügung
- Rückzahlung von Eigenkapital an Kapitalgeber nur wenn anderer Gesellschafter Anteil aufkauft
- Vergütung für Kapital
- bei Vergabe von Fremdkapital erfolgt vor Auszahlung immer eine vertragliche Regelung zu welchem Zeitpunkt das Kapital zurückgezahlt wird
- Rückzahlungen können laufend (in Teilzahlungen) oder am Ende der Laufzeit (in einer Summe) erfolgen
- Fremdkapital steht zeitlich befristet zur Verfügung
- vereinbarte Zinsen müssen unabhängig von unternehmerischen Erfolg bezahlt werden → zählen zu Betriebsausgaben des Unternehmens, mindern steuerliche Bemessungsgrundlage des Unternehmens
- Eigenkapitalgeber erhalten anteilsmäßig den laufenden Gewinn des Unternehmens
- Eigenkapitalgeber ist Fremdkapitalgeber bei laufenden Ausschüttungen untergeordnet
- Höhe der Ausschüttungen an Eigenkapitalgeber ist zu Beginn der Abrechnungsperiode nicht bekannt → erhält nur Ausschüttung wenn Gewinn erwirtschaftet wurde
- Eigenkapitalgeber partizipiert zusätzlich an Wertzuwachs des Unternehmens
- Eigentümer und Gläubigerrechte
- Entscheidungsrecht von Eigenkapitalgebern bei wichtigen strategischen und finanziellen Entscheidungen
- Fremdkapitalgeber haben vertraglich vereinbarte Gläubigerrechte → primär Recht auf termingerechte Zahlungen von vereinbarten Zinsen und Rückzahlungen des Kapitals bei Fälligkeit
- Fremdkapitalgeber haben meist keine weiterführenden Informations- und Zustimmungsrechte → üben nur bedingten, indirekten Einfluss auf Unternehmen aus
- Sicherheiten
- Eigenkapitalinvestoren stellen Kapital meist ohne Vereinbarung von spezielle Sicherheiten zur Verfügung → Investitionsentscheidungen basieren lediglich auf Prognose über zukünftige Gewinn- und Wertentwicklung des Unternehmens
- Fremdkapitalgeber verlangen meist Sicherheiten wie
- Grundschulden auf Immobilien
- Bürgschaften und Garantien
- Abtretung von Forderungsbeständen
- Sicherungsübereignung von Vorräten
→ nur verwertet wenn Unternehmen Zins- und Rückzahlungsforderungen nicht nachkommen kann - das in Satzung / Gesellschaftsvertrag festgelegte Kapital = gezeichnetes Kapital
- Haftung der Gesellschafter ist auf Summe des gezeichneten Kapitals begrenzt
- Zusammensetzung des Eigenkapitals
- gezeichnetes Kapital
- Kapitalrücklage
- Gewinnrücklage (Bildung aus Überschuss)
- gesetzliche Rücklage
- satzungsmäßige Rücklagen
- Rücklage für eigene Anteile
- andere Rücklagen
- Gewinnvortrag /Verlustvortrag
- Jahresüberschuss
- Eigenkapitalgeber eines Unternehmens bilden Wagnisgemeinschaft
- tragen gemeinsam unternehmerische Risiko, profitieren von unternehmerischem Erfolg und Wachstum
- üben Einfluss entweder unmittelbar als Geschäftsführer / Vorstand oder mittelbar in Gesellschafter / Hauptversammlung aus
- Mezzanine Kapital = hybrides Kapital
- Equity Mezzanine = mezzanine Kapital mit dominierenden Eigenkapitaleigenschaften
- Debt Mezzanine = mezzanine Kapital mit fremdkapitalnahen Vertragsstrukturen
- besonderes Kennzeichen von Mezzanine Kapital ist hohe Flexibilität bei Gestaltung der Verträge
- eingesetzt vor allem bei
- Wachstumsfinanzierung
- Nachfolgefinanzierung
- bei Turn-around- und Gründungsfinanzierung
- als Ersatz für eigenkapitalnahe Gesellschafterfremdfinanzierung
- dient dem Unternehmen als Haftungskapital
- ersetzt wirtschaftlich echtes Eigenkapital ohne dass der mezzanine Investor Gesellschafterrechte erhält
- Voraussetzungen für Bilanzierung von Mezzanine Kapital als Eigenkapital sind gesetzlich nicht geregelt
- Genussrechte vermitteln schuldrechtliche Gläubigerrechte auf Beteiligung am Unternehmensgewinn
- schuldrechtlich begründete Kapitalüberlassung nur dann als bilanzielles Eigenkapital auszuweisen wenn
- Nachrangigkeit
- Verlustbeteiligung
- Erfolgsabhängigkeit der Vergütung
- Längerfristigkeit der Kapitalüberlassung
erfüllt sind, ansonsten nicht als Haftungskapital von vorrangigen Fremdkapitalinvestoren anerkannt
- Kapitalkosten – Zusammenhang zwischen Risiko und Rendite
- Eigenkapital- und Mezzaninekapital Investoren tragen deutlich höheres Risiko in Bezug auf Kapitalrückzahlung und laufende Ausschüttungen als reine Fremdkapitalinvestoren → erhalten dafür im Gegenzug höhere Rendite → je höher das Risiko, desto höher sind Renditeforderungen in Bezug auf eingesetztes Kapital
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