Der
Finanzierungsbegriff
- Finanzierungsmaßnahme = Beschaffung von Finanzierungsmitteln oder Geldwerten
- dem Finanzierungsvorgang geht eine geplante Ausgabenentscheidung voraus
- Finanzierungsvorgang = Zahlungsstrom beginnend mit Einzahlung an Unternehmen, später Auszahlungen des Unternehmens in Form von Tilgungen, Zinszahlungen, Gewinnausschüttungen → real anfallende Zahlungsströme
- Finanzierung umfasst alle Maßnahmen der Mittelbeschaffung und -rückzahlungen und damit eine Gestaltung der Zahlungsmodalitäten, Informations-, Kontroll- und Sicherungsbeziehungen zwischen Unternehmen / Privatpersonen und Kapitalgebern
- Finanzierungsvertrag legt Finanzierungsanteil des Kapitalgebers am Gesamtobjekt und seine Ansprüche aus zukünftigen Einzahlungen, die aus dem Investitionsobjekt erwartet werden, sowie sonstige Rechte und Pflichten fest
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