Betriebe
und Unternehmen in marktwirtschaftlichen Wirtschaftssystemen haben
das erwerbswirtschaftliche
Prinzip
als Zielsetzung. Das erwerbswirtschaftliche Prinzip ist ein
Orientierungsgrundsatz für wirtschaftliches Handeln, das auf das
Erzielen von Überschüssen ausgerichtet ist. Betriebe und
Unternehmen, die nach dem erwerbswirtschaftlichen Prinzip handeln,
streben danach durch ihre wirtschaftliche Betätigung Gewinne zu
erzielen. Das erwerbswirtschaftliche Prinzip beinhaltet also eine
langfristige, relative Gewinnmaximierung und ist somit das Gegenteil
zur Bedarfsdeckungswirtschaft.
Das erwerbswirtschaftliche Prinzip verknüpft die Vorstellungen der
Nationalökonomie mit einzelwirtschaftlichen Prinzipien. Die
Befolgung des erwerbswirtschaftlichen Prinzips kann zur Optimierung
der Bedarfsdeckung in der Volkswirtschaft beitragen. Der Zweck eines
Unternehmens ist es Güter herzustellen und zu verkaufen oder
Dienstleistungen anzubieten und zu verkaufen. Das geschieht nach dem
Prinzip der relativen, langfristigen Gewinnmaximierung, also dem
erwerbswirtschaftlichen Prinzip. Unternehmen und Betriebe ermitteln
und erkennen Marktchancen autonom (eigenständig) auf Grundlage des
erforschten und antizipierten (erwarteten) Bedarfs.
Wirtschaftssubjekte empfinden einen Mangel oder Güter sind knapp.
Daraus resultiert die Bereitschaft einen Preis zu zahlen. Allerdings
ist niemand bereit einen beliebig hohen Preis zu zahlen und jeder
kauft bei dem Unternehmen, das über das beste bzw. günstigste
Angebot verfügt. Gleichzeitig stehen Produktionsfaktoren nur in
begrenzter Menge zur Verfügung. Aufgrund dessen werden Unternehmen
gezwungen diese Produktionsfaktoren rational einzusetzen und Güter
und Dienstleistungen anzubieten, die nicht schon im Überfluss
vorhanden sind, für die also eine entsprechende Nachfrage am Markt
existiert (Marktlücke). Dadurch ist ein Verkauf der produzierten
Güter und angebotenen Dienstleistungen mit maximalem Gewinn möglich
und gleichzeitig wird die Bedarfsdeckung in der Volkswirtschaft
optimiert.
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