Avalkredit
- Bank stellt keine Fremdmittel zur Verfügung sondern übernimmt Haftung für die Erfüllung von Verbindlichkeiten des Bankkunden gegenüber Dritten in Form einer Bürgschaft oder Garantie
- Anwendungsbereiche
- Bank bürgt für
- Anzahlungen, die ihr Kunde von seinen Abnehmern erhält
- Gewährleistungen, die ihr Kunde im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit abgeben muss
- Bank wird erst in Anspruch genommen wenn Bankkunde seinen Verpflichtungen gegenüber dem Begünstigten der Bürgschaft / Garantie nicht nachkommt
- ist eine Eventualverbindlichkeit der Bank
- erst bei Inanspruchnahme entstehen Auszahlung gegenüber dem Begünstigten und Anspruch der Bank gegenüber dem Kunden
- Für Einräumung eines Avalkredites zahlt Kunde Avalprovision
- Höhe der Avalprovision ist abhängig von der Art des übernommenen Risikos, Bonität des Kunden, Laufzeit, Betrag
- bei Inanspruchnahme wird entsprechender Betrag dem Kunden als Kredit zur Verfügung gestellt → Kreditzinsen fallen an, Avalprovision entfällt
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