Schuldscheindarlehen
- Kreditvereinbarung zwischen Kreditnehmer und ausgewähltem Kreis an Kreditgebern auf Basis von einheitlichen Vertragsbestimmungen
- Kreditgeber sind z.B. Banken, Versicherungen, Investmentgesellsschaften
- Kreditvereinbarungen können im Schuldschein festgehalten werden und an Kreditgeber ausgehändigt werden
- Schuldschein ist kein Wertpapier → Unterschied zur Unternehmensanleihe
- Schuldschein dient dem Eigentümer als beweiserleichterndes Dokument
- zur leichteren Platzierung des Schuldscheins bei mehreren Investoren kann dieser in Teilbeträgen (Teilschuldscheinen) ausgestellt werden
- Bank übernimmt Strukturierung, Platzierung, Überprüfung der Kreditwürdigkeit
- Schuldscheindarlehen haben meist längere Laufzeit als Bankdarlehen
- Tilgungsmodalitäten werden individuell festgelegt
- externes Rating des Schuldscheins nicht notwendig → Platzierung erfolgt nicht öffentlich, Unternehmen muss aber gegenüber Investoren transparent sein und sich über Geschäftsleitung vermarkten
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