Gesetzliche
Grundlagen der Finanzbuchhaltung
- Finanzbuchhaltung ist Datenbasis für externes Rechnungswesen
- Buchführungspflicht nach Handelsrecht besteht wenn Unternehmer Kaufleute im Sinne des §238 HGB sind → ins Handelsregister eingetragener Kaufmann mit Firmenzusatz e.K., e.Kffr, e.Kfm, OHG, KG, GmbH, AG
- Befreiung für Buchführungspflicht für Einzelkaufleute bei nicht mehr als 500.000€ Umsatzerlös und 50.000€Überschuss
- Gesetzgeber sorgt dafür dass Kaufleute im Sinne des HGB, die in ihrem Unternehmen anfallenden Geschäftsvorfälle vollständig, systematisch und einheitlich erfassen → Gewährleistung dass Buchführung einen vollständigen Überblick über den Ist-Zustand des Unternehmens geben kann
- nach Steuerrecht ist der Unternehmer zu Buchführung verpflichtet der auch nach Handelsrecht buchführungspflichtig ist
- Zwecke der Buchführung und Abschluss
- Dokumentation
- übersichtliche, vollständige, für Dritte nachvollziehbare Aufzeichnung aller Geschäftsvorfälle → Auskunft über wirtschaftliche Lage des Unternehmens
- Präventive Funktion → Unterschlagungen werden verhindert oder zumindest erschwert, bei Verdacht Erleichterung der Aufklärung
- Rechenschaft
- über Verwendung der durch die Gesellschafter / Gläubiger zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel
- Kapitalerhaltung
- nominelle Kapitalerhaltung → Beschränkung des Ausschüttungsbertrags, Bildung gesetzlicher Rücklagen
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