Kapitalmarktfinanzierung über die Ausgabe von
Aktien
- AG und KGaA können durch öffentliche Emission von Aktien Eigenkapital an der Börse beschaffen
- für Zugang zur Börse ist Zulassung zu einem Börsensegment entscheidend
- Rechtsform der AG ist für Beschaffung von Eigenkapital über organisierten Markt ideal
- Beteiligung bereits mit geringem Kapital möglich
- finanzielle Interessen der Anleger stehen im Vordergrund
- hohe Fungibilität der Anleihe
- transparente rechtliche Rahmenbedingungen für den Gesellschaftsvertrag
- Aktienarten
- Inhaberaktie
- Eigentumsübertragung erfolgt durch Einigung zwischen den Parteien und Übergabe
- Namensaktie
- lauten auf Namen des Aktionärs
- Verkauf durch Einigung, Indosament und Übertragung möglich
- Fungibilität eingeschränkt
- Weiterverkauf schwieriger als bei Inhaberaktie
- für AG von Vorteil, da sie ihre Aktionäre besser kennt und Umschichtungen und Konzentration im Aktionärskreis ersichtlich werden
- vinkulierte Namensaktie
- Veräußerung nur mit Zustimmung der AG möglich → AG kann Aktionärskreis genauer steuern
- Stammaktien
- beinhalten
- Recht auf Teilnahme an der Hauptversammlung
- Recht auf Auskunftserteilung in der Hauptversammlung
- Stimmrecht
- Recht auf Dividende und Teilhabe am Liquidationserlös
- Bezugsrecht
- Recht auf Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen
- Vorzugsaktie
- Aktien, die Aktionären besondere Vorzüge gewähren
- Vorzüge gegenüber übrigen Gesellschaftern in Form von Vorzugsberechtigung bei Dividendenzahlungen, bei Stimmrechtsausübung, Bezugsrechtszuweisung
- Ziel → Attraktivität der Aktie für potentielle Investoren erhöhen
- stimmrechtslose Vorzugsaktie
- kein Stimmrecht in Hauptversammlung dafür Vorzug bei Dividendenausschüttung
- Stimmrechtsvorzugsaktie
- Inhaber hat mehrfaches Stimmrecht in Hauptversammlung → bezieht sich aber nur auf bestimmte Beschlussfassungen
- Ausgabe von Mehrstimmrechtsaktien nicht mehr zulässig
- Nennwertaktien
- lauten auf bestimmten in Geldeinheiten ausgedrückten Nennwert
- Summe der Aktiennennbeträge ergibt das Grundkapital
- Quotenaktien
- drücken Beteiligung in einer bestimmten Quote am Reinvermögen aus
- Quotenaufteilung richtet sich nach Anzahl der ausgegebenen Aktien
- Börseneinführung
- Erstemission von bisher nicht börsennotierten AGs und KGaA
- Kapitalerhöhungen börsennotierter Unternehmen
- Erstemissionen sind erstmalige Veräußerungen von Aktien als verbriefte Anteile an externe Kapitalgeber an organisierten Finanzmärkten
- Emissionserlöse fließen den Unternehmen zu und dienen diesen zur Verbesserung der Eigenkapitalausstattung
- Aktienemissionen sollen langfristig eine hinreichende Eigenkapitalbasis für den Emittenten gewährleisten
- Ziele der externen Zuführung von Eigenkapital sind
- Innovationsfinanzierung
- Expansionsfinanzierung
- Erschließung neuer Kapitalquellen
- Reduktion der Refinanzierungskosten
- Gewährleistung unternehmerischer Flexibilität
- Publizitäts- und Imageverbesserung
- Vorteil der Mittelbeschaffung über organisierte Aktienbörse → permanente Quelle für Eigenkapitalfinanzierung
- Nachteil → Unternehmen muss der Öffentlichkeit und den Aktionären regelmäßíg Bericht erstatten
- Emittenten haben Wahl zwischen zwei Zugängen zum Kapitalmarkt
- EU-regulated market
- regulated unofficial market
drei gesetzlichen Marktsegmenten- amtlicher Markt
- geregelter Markt
- Freiverkehr (open market)
drei Transparenzlevels- prime standard
- general standard
- entry standard
- Kapitalerhöhung
- dienen der Erweiterung des Eigenkapitals
- 2 Formen der Kapitalerhöhung
- durch Beteiligungsfinanzierung
- ordentliche Kapitalerhöhung
- bedingte Kapitalerhöhung
- genehmigtes Kapital
- Umschichtung innerhalb des Eigenkapitals ohne Beteiligungsfinanzierung
- ordentliche Kapitalerhöhung
- erfolgt durch Ausgabe von neuen (jungen) Aktien
- bisherige Aktionäre besitzen Bezugsrecht entsprechend ihrer Beteiligung
- Bezugsrecht dient dem Schutz der Vermögensinteressen der Altaktionäre
- erhalten Altaktionäre kein Bezugsrecht erleiden sie einen Vermögensverlust durch das Absinken des Aktienkurses nach erfolgter Kapitalerhöhung
- rechnerischer Wert eines Bezugsrechts wird durch
- Bezugsverhältnis
- Bezugskurs der jungen Aktien
- Börsenkurs der alten Aktien bestimmt
- Bezugsrechte können ge- und verkauft werden → Bezugsrecht wird an Börse gehandelt
- tatsächlicher Wert des Bezugsrechts richtet sich nach Angebot und Nachfrage → kann beträchtlich von rechnerischem Wert abweichen
- Bezugskurs der jungen Aktien muss bereits vor börsenmäßigem Handel festgelegt werden
- zu hoher Bezugskurs birgt Gefahr dass Wert der Altaktien in Zwischenzeit unter Neueinführungskurs fällt
- niedriger Bezugspreis erleichtert Ausübung des Bezugsrechts, dem Unternehmen fließen dann aber weniger Mittel zu
- bedingte Kapitalerhöhung
- effektive Erhöhung des Aktienkapitals ist von Ausübung von Bezugs- und Umtauschrechten abhängig
- Beschluss der HV zu einer bedingten Kapitalerhöhung muss
- Zweck
- Bezugsberechtigte
- Ausgabebetrag
enthalten - Nominalbetrag der bedingten Kapitalerhöhung darf Hälfte des Grundkapitals nicht übersteigen
- bedingtes Kapital ist Bilanzvermerk auszuweisen
- Zweck der bedingten Kapitalerhöhung
- Abdeckung von Umtauschrechten in Aktien
- Vorbereitung von Unternehmenszusammenschlüssen
- Gewährleistung von Bezugsrechten an Arbeitnehmer im Rahmen einer Gewinnbeteiligung der Belegschaft
- genehmigtes Kapital
- Hauptversammlung ermächtigt Vorstand der Aktiengesellschaft für längstens 5 Jahre das Grundkapital bis zu einem bestimmten Nennbetrag zu erhöhen
- gestattet es dem Vorstand den Zeitpunkt der Kapitalerhöhung frei zu wählen → kann günstige Lage auf dem Kapitalmarkt abwarten
- Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln
- zählt nicht zu Beteiligungsfinanzierung
- dem Unternehmen fließen keine neuen Mittel zu
- offene Rücklagen werden durch Ausgabe von Zusatzaktien in dividendenberechtigtes Grundkapital umgewandelt → Rücklagen vermindert, Grundkapital um gleichen Betrag erhöht
- bilanzmäßig wirkt sich Kapitalerhöhung als Passivtausch aus
- Kapitalumschichtung erfolgt häufig um Kurswert der Aktie zu ermäßigen und damit Verkäuflichkeit zu erhöhen oder um hohe Dividendensätze zu senken
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