Optionsanleihe
- gewähren neben regulären Gläubigerrechten einer Anleihe das zusätzliche Recht Aktien des Unternehmens zu vorab festgelegten Bedingungen während einer bestimmten Frist zu beziehen
- dem Inhaber der Optionsanleihe wird ein Recht (Option) eingeräumt → Ausübung des Rechts ist dem Inhaber selbst überlassen
- übt Inhaber der Optionsanleihe sein Recht innerhalb der festgelegten Frist aus erhält er zum festgelegten Bezugskurs unter Zugrundelegung des bestimmten Bezugsverhältnisses Aktien des Unternehmens
- reine Anleihekomponente (Anspruch auf laufende Zins- und Rückzahlungen der Anleihe am Ende der Laufzeit) bleibt bestehen, auch wenn vom Bezugsrecht Gebrauch gemacht wird
- Optionsanleihe kombiniert
- Anleihe, die laufend zu verzinsen und vertragsmäßig zurückzuzahlen ist
- Optionsschein der Bezugsrecht auf Aktien einräumt
- Käufer einer Optionsanleihe wird Fremdkapitalgeber, Gläubiger und Anteilseigner wenn er vom Bezugsrecht Gebrauch macht
- Ausstattungsmerkmale einer Optionsanleihe wie bei traditioneller Anleihe und zusätzlich
- Bezugsfrist
- frühester Bezugstermin
- Bezugsverhältnis
- Bezugskurs
- Emissionsvoraussetzungen wie bei Wandelanleihe
- geringere Verzinsung als bei traditioneller Anleihe, da Optionsanleihe mit Zusatzrechten verbunden ist
- Börsenwert der Optionsanleihe liegt über dem rechnerischen Wert, da in Börsenkurs des Optionsscheins die Kursfantasie für die Aktie eingepreist ist
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