Leasing
- Leasingformen
- operatives Leasing
- Objektrisiko beim Leasinggeber
- kurzfristige Vermietung
- jederzeitiges Kündigungsrecht
- Bilanzierung der Güter beim Leasinggeber
→ vergleichbar mit Miete - Finanzierungsleasing
- Objektrisiko weitgehend beim Leasingnehmer
- mittel- bis langfristige Finanzierung
- keine Kündigung in Grundmietzeit
- Bilanzierung der Güter in Abhängigkeit von spezifischer Vertragsform
→ vergleichbar mit Finanzierungskauf - Finanzierungsleasing häufig Alternative zum unmittelbaren Kauf
- Grundformen des Finanzierungsleasings
- Teilamortisationsverträge (non-full-pay-out-Verträge)
- durch Leasingraten des Leasingnehmers während der Grundmietzeit werden AHK zzgl. Nebenkosten nicht gedeckt
- für Ende der Grundmietzeit 3 Varianten
- Verträge mit Andienungsrecht → Leasinggeber hat Wahlrecht das Leasingobjekt zu verwenden oder es dem Leasingnehmer zu festgelegtem Preis zu verkaufen
- Verträge mit Aufteilung des Mehrerlöses → zwingende Veräußerung des Leasingobjektes vorgesehen
- kündbare Leasingverträge → auf unbestimmte Zeit geschlossen, können nach Ablauf einer unkündbaren Grundmietzeit vom Leasingnehmer jederzeit gekündigt werden
- Vollamortisationsverträge (full-pay-out-Verträge)
- Leasingnehmer erstattet während Grundmietzeit durch Leasingzahlungen mindestens AHK zzgl. Nebenkosten des Leasinggebers
- 3 Varianten für Ende der Grundmietzeit
- Objekt wird an Leasinggeber zurückgegeben und von diesem beliebig verwendet
- Leasingnehmer kann Objekt zu festgelegtem Preis kaufen, muss aber nicht (Kaufoption)
- Mietverlängerungsoption → Leasingnehmer kann Objekt zu einer (niedrigen) Abschlussmiete weiter mieten
- Sale-and-lease-back
- Eigentümer verkauft Objekt an Leasinggesellschaft und schließt gleichzeitig Leasingvertrag ab → kann verkauften Gegenstand weiterhin betrieblich nutzen → Finanzierungseffekt
- Vor- und Nachteile von Leasingfinanzierungen
- Vorteile Leasing
- Steuerliche VorteileLeasing-Raten sind als Betriebsausgaben steuerlich voll absetzbar, wenn das Leasing-Objekt steuerlich dem Leasing-Geber zugeordnet ist.
- BilanzneutralitätLeasing-Gegenstände erscheinen nicht in der Bilanz des Leasing-Nehmers. Lediglich die Leasing-Raten werden als Betriebsausgaben in der Gewinn- und Verlustrechnung verbucht. Die Eigenkapitalquote und der Verschuldungsgrad verändern sich nicht. Der Leasing-Geber aktiviert das Leasing-Gut als Anlage- bzw. Vermietvermögen. (Off-balance-sheet-Finanzierung)
- Kalkulationsgrundlage
Die Leasing-Rate wird auch langfristig nicht von Zinsänderungen oder Rating-Veränderungen beeinflusst und dient so als sichere Kalkulationsgrundlage. - LiquiditätDa die Leasing-Gesellschaft die Finanzierung des Objektes übernimmt, entsteht für den Leasing-Nehmer ein breiterer finanzieller Handlungsspielraum für künftige Entscheidungen. Zudem werden die Abhängigkeiten von Kreditinstituten verringert.
- “Pay as you earn”-GedankeDa die Leasing-Raten parallel zur Nutzung des Gegenstands anfallen, finanziert sich das Leasing-Objekt quasi selbst (Effekt/Kostenkongruenz). Der Finanzierungsaufwand verteilt sich auf die Nutzungsdauer und damit auch auf den Zeitraum, in dem Erträge aus dem Objekt erwirtschaftet werden. Eine Vorausfinanzierung wird somit vermieden.
- Planungssicherheit Die Höhe der Leasing-Raten und Vertragslaufzeit stehen von Beginn an fest.
- Individuelle Vertragsgestaltung
Durch die individuelle Vertragsgestaltung in Bezug auf Laufzeit, Amortisations- und Zahlungsverlauf sowie die Zahlungsweise wird die Anpassung an verschiedene Bedürfnisse möglich. - Nachteile Leasing
- Kein Eigentumserwerb
Der Leasing-Gegenstand geht nach Ablauf der Leasing-Zeit wieder an den Leasing-Geber zurück. Der Leasing-Nehmer hat nicht die Möglichkeit das Objekt bei eventueller Nichtnutzung zu verkaufen. - Hohe Gesamtkosten
Leasing-Raten sind in der Regel höher als bei einem fremdfinanzierten Kauf des Leasing-Guts. Hinzu kommen laufende Kosten für Versicherungen, Reparaturen oder Instandhaltungsmaßnahmen. - Vertragslaufzeit
Ein Leasing-Vertrag ist in der Regel unkündbar. Die Leasing-Rate stellt somit einen Fixkostenblock dar. - Kündigungsgefahr
Der Leasing-Geber kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn der Leasing-Nehmer in Zahlungsverzug ist. Hinzu kommen evtl. auch noch Schadenersatzforderungen
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