Wandelanleihe
- gewähren zusätzlich zu Rechten der Anleihegläubiger das Recht auf Umtausch der Schuldverschreibung in Aktien des Emittenten
- bei Umtausch wird aus Fremdkapital des Unternehmens unbefristetes Eigenkapital mit allen Rechten und Pflichten eines Aktionärs
- Eigentümer verliert bei Umtausch den Anspruch auf Rückzahlung der Anleihe und erhält anstelle von Zinszahlungen Dividendenausschüttungen und partizipiert an Kursänderungen der Aktien
- Ausstattungsmerkmale der Wandelanleihe
- Nominalzins
- Emissions-, Rückzahlungskurs
- Laufzeit
- Tilgung
- Sicherung
- Umtauschfrist
- frühester Umtauschtermin
- Umtauschverhältnis
- Zuzahlung bei Umtausch
- Hauptversammlungsbeschluss ist erforderlich wenn Vermögens- und Verwaltungsrechte der Aktionäre betroffen sind → sobald vom Umtauschrecht Gebrauch gemacht wird
- Wandelanleihen des Aktientyps → lange Umtauschfrist, günstiger im Zeitverlauf steigender Umtauschpreis, frühester Umtauschtermin am Beginn der Anleihezeit
- Wandelanleihe des Obligationentyps → kurze Umtauschfrist, teurer im Zeitverlauf sinkender Umtauschpreis, frühester Umtauschtermin am Ende der Anleihezeit
- steigen während der Laufzeit der Wandelanleihe die Kurse kann für Anleiheinhaber ein Umtausch vorteilhaft sein → Terminverkauf von Aktien → Emission von Wandelanleihe des Aktientyps
- Emission von Wandelanleihen des Obligationentyps dann wenn normal ausgestattete Anleihen sehr hoch verzinst werden müssen
- Börsenkurs der Wandelanleihe chancen- und risikobehaftet weil Aktienkurs zum Zeitpunkt des Emission für Umtauschfrist als zufällig zu betrachten ist
- Risiko aber begrenzt, da auf Wandlung verzichtet werden kann
- interessant für Anleger sind Kursbewegungen, die innerhalb der Umtauschfrist stattfinden
- Chance von Kurssteigerung der Aktie zu profitieren wächst mit Länge der verbleibenden Umtauschfrist und Kursschwankungsintensität der Aktie (Volatilität)
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