torsdag 17. november 2016

Besonderheiten, Vor- und Nachteile von Franchisesystemen

Besonderheiten, Vor- und Nachteile von Franchisesystemen
    • Besonderheiten
      • Franchise geht über die üblichen Rechte und Pflichten eines Handelspartners hinaus
      • Franchisegeber gibt Franchisenehmer das Recht, seine Produkte zu vertreiben unter Verwendung
        • eines gemeinsamen Namens
        • eines gemeinsamen Markenzeichens / Symbols / Marke
        • eines gemeinsamen Marktauftritts / Gestaltung von Geschäftsräumen

    • Vorteile für Franchisegeber
      • schnelles Wachstum mit relativ geringem Eigenkapitaleinsatz
      • geringe Fixkosten
      • Verringerung des Insolvenzrisikos, keine Haftung für Verbindlichkeiten
      • gute Kontrollmöglichkeiten des Vertriebssystems
      • hohe Motivation der Franchisenehmer
      • geringe Personalführungsproblematik
    • Vorteile für Franchisenehmer
      • know-how des Franchisegebers ist verfügbar
      • Gründungsfehler können vermieden werden
      • stärkere Verhandlungsbasis bei Banken
      • reduziertes Unternehmerrisiko
      • Marke ist bereits etabliert
      • Marketing / Werbung erfolgt von zentraler Stelle
      • Gebietsschutz
      • schnellerer Marktzugang
      • Hilfe bei Standortwahl und -analyse
      • erprobtes Dienstleistungs- und Markensortiment
      • aktueller Wissensstand durch regelmäßige Schulungen
      • Image eines Großunternehmens
      • Einkaufs- und Kostenvorteile

    • Nachteile für Franchisegeber
      • hoher Kontrollaufwand um Einheit und Identität des Konzepts sicher zu stellen
      • bei Veränderungen Einbindung der Franchisenehmer
      • Verlust des direkten Kundenkontakts außerhalb des eigenen Einzugsgebietes
      • Verpflichtung zu permanenter Effizienzverbesserung und deren Weitergabe in Form von Schulungen

    • Nachteile für Franchisenehmer
      • schwierige Auswahl des passenden Systems
      • Abhängigkeit von Geschäftspolitik des Franchisegebers
      • geringer Einfluss auf Geschäftspolitik
      • langfristige Vertragsbindung