mandag 23. januar 2017

Wertmaßstäbe

Wertmaßstäbe

  • für Bewertung bedeutsame Maßstäbe
    • Anschaffungskosten
    • Herstellungskosten
    • fortgeführte Anschaffungs- und Herstellungkosten
    • Tageswert
  • Anschaffungskosten = Anschaffungspreis – Anschaffungspreisminderung + Anschaffungsnebenkosten
  • Herstellungskosten
    • Aufwendungen, die durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Diensten entstehen für
      • die Herstellung eines Vermögensgegenstands
      • die Erweiterung eines Vermögensgegenstands
      • die wesentliche Verbesserung eines Vermögensgegenstands
    • bei der Herstellung wird ein Vermögensgegenstand neu geschaffen
    • Erweiterung liegt durch Substanzvermehrung an einem Vermögensgegenstand vor
    • wesentliche Verbesserung ist eine das Wesen eines Gegenstandes betreffende Verbesserung seiner Verwendungs- und Nutzungsmöglichkeiten über den ursprünglichen Zustand hinaus
    • Herstellungskosten umfassen mindestens die Einzelkosten der Herstellung
    • Gemeinkosten (außer Vertriebsgemeinkosten) dürfen in die Herstellungskosten einbezogen werden
  • fortgeführte Herstellungs- und Anschaffungskosten
    • ergeben sich nach der Berücksichtigung der planmäßigen Abschreibungen
    • fortgeführte Anschaffungs- / Herstellungskosten = Anschaffungs- / Herstellungskosten – planmäßige Abschreibung
  • Tageswert
    • ist der allgemeine Wert der sich aus dem Börsen- oder Marktpreis ergibt
    • Marktpreis = Preis der an einem Handelsplatz für Waren einer bestimmten Gattung von durchschnittlicher Güte und Art zu einem bestimmten Zeitpunkt im Durchschnitt berechnet wird
  • Teilwert
    • steuerlicher Wertbegriff
    • ist der Betrag den ein Erwerber eines gesamten Unternehmens im Rahmen eines Gesamtkaufpreises für das einzelne Wirtschaftsgut ansetzen würde, wobei davon auszugehen ist, dass der Erwerber den Betrieb fortführt

Inhalte des Dritten Buches des HGB

Inhalte des Dritten Buches des HGB

  • Anwendungsbereiche / Gliederung des HGB
    • Vorschriften für alle Kaufleute betreffen
      • Buchführung und Inventar
      • Eröffnungsbilanz und Jahresabschluss
      • Aufbewahrung von Unterlagen
      • Aufbewahrungsfristen / Vorlage im Rechtsstreit
    • ergänzende Vorschriften für Kapitalgesellschaften (AG, KGaA, GmbH) sowie bestimmte Personengesellschaften
      • Jahresabschluss der Kapitalgesellschaften und Lagebericht
      • Konzernabschluss und Konzernlagebericht
      • Prüfung
      • Offenlegung, Veröffentlichung und Vervielfältigung, Prüfung durch das Registergericht
      • Verordnungsermächtigung für Formblätter und andere Vorschriften
      • Straf- und Bußgeldvorschriften, Zwangsgelder
    • ergänzende Vorschriften für eingetragene Genossenschaften
      • Pflicht zu Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses, des Lageberichtes, der Bilanz und des Anhangs
    • ergänzende Vorschriften für Unternehmen bestimmter Geschäftszweige
      • Deckungs- und Schwankungsrückstellungen bei Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten, Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds
  • Bilanzgliederung
    • Aktiva
        (A) Anlagevermögen
          1. immaterielle Vermögensgegenstände
          2. Sachanlagevermögen
          3. Finanzanlagen
        (B) Umlaufvermögen
          1. Vorräte
          2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
          3. Wertpapiere
          4. Kassenbestand, Bankguthaben
        (C) Rechnungsabgrenzungsposten
    • Passiva
        (A) Eigenkapital
          1. gezeichnetes Kapital
          2. Kapitalrücklage
          3. Gewinnrücklage
          4. Gewinn- / Verlustvortrag
          5. Jahresüberschuss / -fehlbetrag
        (B) Rückstellungen
        (C) Verbindlichkeiten
        (D) Rechnungsabgrenzungsposten

Buchungen im Sachanlagenbereich

Buchungen im Sachanlagenbereich

Grundsätzliches zu Sachanlagenbereich

  • zum Anlagevermögen gehören nur Gegenstände, die dazu bestimmt sind dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen → Sachanlagen und immaterielle Werte
  • nicht die Dauer ist entscheidend, sondern vorgesehene Art des Dienens für den Betrieb
  • mehrmalige Nutzung = Gebrauchsgüter → Anlagevermögen
  • einmalige Nutzung = Verbrauchsgüter → Umlaufvermögen
  • Umlaufvermögen = nicht langfristig festgelegtes Betriebsvermögen, das sich durch den Produktions bzw. Warenverkaufsprozess ständig umschlägt
  • für Anlagevermögen wird Anlagenbuchführung eingerichtet → Erfassung aller Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens
  • Anlagebuchführung ist unentbehrlich für ordnungsgemäßen Nachweis sämtlicher Gegenstände des Anlagevermögens und zeigt deren mengen- und wertmäßige Entwicklung auf und ist wichtige Stütze für unterschiedliche betriebliche Dispositionen
  • Unterscheidung des Anlagevermögens
    • Sachanlagen
      • technische Anlagen und Maschinen
      • Betriebs- und Geschäftsausstattung
      • Grundstücke und Bauten
    • immaterielle Anlagegüter
      • Konzessionen
      • Lizenzen
      • Patente
      • Rechte
    • Finanzanlagen
      • Beteiligungen
      • Wertpapiere des Anlagevermögens
    • Unterscheidung in abnutzbare und nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter

Aktivierungspflichtige Eigenleistungen

  • Anlagegüter, die ein Unternehmen nutzt können auch selbst erstellt sein
  • sobald der Vermögensgegenstand produziert ist, stellt er einen Ertrag dar → erfasst als aktivierbare Eigenleistung → Buchungssatz: Anlagenkonto an aktivierte Eigenleistungen
  • Konto „aktivierte Eigenleistungen“ ist kein Bilanzposten, sondern ein Ertragskonto des GuV → bereits verbuchte Aufwendungen werden rückgängig gemacht
  • eine direkte Gegenbuchung der Eigenleistungen auf den jeweiligen Aufwandskonten findet nicht statt
  • Eigenleistungen können nur dann aktiviert werden, wenn dadurch Wirtschaftsgüter entstehen und kein besonderes gesetzliches Bilanzierungsverbot besteht

Anlagen im Bau und Anzahlungen auf Sachanlagen

  • Anlagen im Bau werden mit ihren bisher angefallenen Anschaffungs- und Herstellungskosten auf dem Konto „Anlagen im Bau“ bilanziert
  • erst mit endgültiger Fertigstellung werden sie den entsprechenden Sachanlagepositionen zugewiesen
  • Anzahlungen auf Anlagen werden auf dem Konto „geleistete Anzahlungen auf Sachanlagen“ gebucht und im Anlagevermögen der Bilanz gesondert ausgewiesen
  • Anzahlungen sind umsatzsteuerpflichtig
  • Anzahlungen auf Sachanlagen und Anlagen im Bau werden im Anlagevermögen der Bilanz gesondert aufgeführt weil diese noch nicht der Abschreibung unterliegen

geringwertige Wirtschaftsgüter

  • Anschaffungs- und Herstellungskosten sind in der Regel in der Bilanz zu aktivieren
  • geringwertige Wirtschaftsgüter sind bewegiche Gegenstände des betrieblichen Anlagevermögens, die selbständig nutzungsfähig sind und deren Nettoanschaffungskosten bestimmte Höchstgrenzen nicht überschreiten
  • weniger als 410€ für das einzelne Wirtschaftsgut → Anschaffung / Herstellung kann im selben Jahr in voller Höhe als Betriebsausgabe abgesetzt werden
  • bei Beträgen von mehr als 150€ und weniger als 1000€ können Wirtschaftsgüter als Sammelposten zusammen gefasst werden und unabhängig von der Verbleibdauer gleichmäßig über 5 Jahre abgeschrieben werden
  • geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Zeitpunkt ihrer Anschaffung auf dem Anlagenkonto „GWG-Sammelposten“ erfasst




Abschreibungen auf Sachanlagen

  • Möglichkeit zur linearen Abschreibung oder Abschreibung nach Leistungseinheiten
  • Leistungsabschreibung
    • geht von geschätzter Gesamtleistung eines Anlagegutes aus
    • in Jahren hoher Beanspruchung wird ein hoher Abschreibungsbetrag berücksichtigt
    • bei niedriger Beanspruchung entsprechend geringer Betrag
    • Abschreibungsbetrag je Leistungseinheit = Anschaffungskosten / geschätzte Gesamtleistung

Buchhalterische Behandlung von Steuern im Unternehmen

Buchhalterische Behandlung von Steuern im Unternehmen

  • Steuerarten im Unternehmen
    • Betriebssteuern (werden als Aufwand gebucht)
    • aktivierungspflichtige Steuern ( werden als Anschaffungsnebenkosten gebucht)
    • Steuern als durchlaufender Posten (zieht das Unternehmen für das Finanzamt ein und führt diese an das Finanzamt ab)
    • Personensteuern ( betreffen nicht das Unternehmen, sondern die Person des Unternehmers)
  • Betriebssteuern
    • umfassen Gewerbesteuer, Grundsteuer, KfZ-Steuer, Verbrauchssteuern und sonstige betriebliche Steuern
    • Buchung erfolgt auf die jeweiligen dafür eingerichteten Konten oder wird insgesamt auf dem Konto Betriebssteuern erfasst
    • Buchungssatz → Betriebssteuern an Bank
    • werden über Gewinn-und-Verlustkonto abgeschlossen → stellen Aufwand dar
  • aktivierungspflichtige Steuern
    • Anschaffungskosten = Aufwendungen, die geleistet werden um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und in einen betrieblichen Zustand zu versetzen, soweit sie einzeln zugeordnet werden können
  • Steuern als durchlaufender Posten
    • Umsatz- und Vorsteuer
    • Lohn- und Kirchensteuer
    • Unternehmen ist verpflichtet diese Steuern einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen
  • Personensteuern
    • betreffen Person des Unternehmers, nicht das Unternehmen
    • dürfen den steuerpflichtigen Gewinn nicht mindern
    • sind als nicht abzugsfähige Betriebsausgabe aus dem Gewinn zu zahlen
    • für die buchhalterische Behandlung ist die Rechtsform des Unternehmens entscheidend
      • Einzelunternehmen
        • Gesellschafter sind steuerpflichtig
        • zahlen als Privatperson Einkommenssteuer
        • Beträge werden über Geschäftskonten bezahlt → buchhalterisch auf dem Konto „Privat“ zu buchen
      • Kapitalgesellschaften
        • unterliegen als juristische Personen der Körperschaftssteuer
        • führen keine Privatkonten → Personensteuer als Aufwand auf dem Konto „Körperschaftssteuer“ ausgewiesen
  • Steuerzahlungen und -rückerstattungen
    • Betriebssteuern sollen in dem Jahr gebucht werden für das sie anfallen um Geschäftserfolg periodengenau zu ermitteln
    • kommt es in den Folgejahren zu einer Steuernachzahlung für eine Vorperiode → Betriebssteuer als periodenfremder Aufwand erfasst
    • Steuerrückerstattung stellt einen periodenfremden Ertrag dar
    • Säumniszuschläge werden auf dem jeweiligen Steuerkonto gebucht

Buchungen im Verkaufsbereich eines Industrieunternehmens

Buchungen im Verkaufsbereich eines Industrieunternehmens

Stornobuchungen von Rücksendungen

  • senden Kunden Waren oder Erzeugnisse zurück werden die bereits gebuchten Verkäufe storniert

Preisnachlass aufgrund einer Mängelrüge, Boni, Treuerabatt, Kulanz

  • dem Kunden gewährte nachträgliche Preisnachlässe aufgrund von Mängeln, Boni, Treuerabatt, Kulanz stellen Erlösschmälerungen dar → buchhalterisch gesondert auf Unterkonten der Erlöskonten erfasst
  • Nachlässe können netto oder brutto gebucht werden
  • Nettomethode → Umsatzsteuer sofort korrigiert
  • Bruttomethode → Umsatzsteuer später erfasst
  • Konto Erlösschmälerungen / Erlösberichtigungen wird über das Konto Umsatzerlöse abgeschlossen

Preisnachlass im Absatzbereich aufgrund der Gewährung von Skonto

  • Boni und Skonti gehören zu den in den Praxis häufig vorkommenden Preisnachlässen
  • unterschiedliche zeitliche Auswirkung zu beachten
  • Skontoabzug darf erst bei Zahlung der Rechnung berücksichtigt werden
  • solange Rechnung nicht gezahlt ist findet der Skontoabzug keine Berücksichtigung
  • Berücksichtigung eines Bonus → Voraussetzung dafür liegt in vorhergehender Periode → Bonus meist für eine bereits abgenommene Warenmenge gewährt

Verbrauchorientierte Buchung der Werkstoffe und Handelswaren

Verbrauchorientierte Buchung der Werkstoffe und Handelswaren

  • Just-in-time-Buchung
    • wenn die Lieferung direkt in Produktion mündet bzw. Handelswaren direkt in Verkauf gehen
    • Industrie kann Einkauf von Werkstoffen und Handelswaren direkt als Aufwand erfassen
  • auf Bestandskonto „Rohstoffe“ werden nur noch drei Positionen erfasst
    • Anfangsbestand
    • Schlussbestand
    • Bestandsveränderung
      • Bestandsminderung
      • Bestandsmehrung
  • werden Einkäufe an Werkstoffen und Handelswaren direkt auf Aufwandskonto erfasst, sind durch Bezugskosten, Nachlässe und Rücksendungen auf dem jeweiligen Aufwandskonto zu erfassen

nachträgliche Preisnachlässe im Beschaffungsbereich

nachträgliche Preisnachlässe im Beschaffungsbereich

  • Preisnachlässe aufgrund einer Mängelrüge, Boni, Treuerabatt, Kulanz
    • Arten von Rabatten
      • Bezahlungsrabatte (weil in bar gezahlt wird)
      • Mengenrabatte (weil eine bestimmte Menge abgenommen wird)
      • Treuerabatte ( wegen langjähriger Geschäftsverbindung)
      • Wiederverkäuferrabatte (werden den Wiederverkäufern eingeräumt wenn die Bruttoverkaufspreise vom Lieferanten vorgeschrieben sind)
    • nach anerkannter Mängelrüge werden Werkstoffe / Handelswaren vom Empfänger an den Lieferer zurück geschickt (→ Rücksendung und damit Stornobuchung) oder Kaufpreis wird gemindert (→ Preisnachlass)
    • bei einem Preisnachlass wird der Kaufpreis herabgesetzt
    • beim Kauf auf Rechnung ist der Kaufpreis der Rechnungsbetrag der gemindert wird → im Einkaufsbereich werden die Verbindlichkeiten gemindert
    • Preisnachlässe werden nicht direkt auf Werkstoffkonten gebucht, sondern auf gesonderten Unterkonten (Preisnachlässe)
    • Sofortrabatte, die auf Rechnung des Lieferanten ausgewiesen sind → Rechnungsbetrag wird im Vorhinein gemindert oder die gelieferte Ware in Form eines Naturalrabattes ohne Berechnung erhöht → in Buchhaltung nicht erfasst → der geminderte Rechnungsbetrag wird gleich gebucht
  • Preisnachlass aufgrund der Gewährung von Skonto
    • Skonto = Zinsvergütung für vorzeitige Zahlung
    • Skonto im Beschaffungsbereich ist Rechnungsabzug des Unternehmens für Zahlung einer Eingangsrechnung innerhalb einer bestimmten Frist
    • zahlt Unternehmen innerhalb dieser Frist, zieht es sich den Skonto ab
    • Skonto enthält auch eine Prämie für die Einsparung von Risiko und Aufwand, die mit Zielverkäufen verbunden sind
    • gebucht wird zunächst die komplette Verbindlichkeit und der Skonto erst bei Begleichung der Rechnung
    • durch Inanspruchnahme von Skonto hat sich die Bemessungsgrundlage für den steuerpflichtigen Umsatz gemindert → Berichtigung der Vorsteuer
    • Abzug von Skonto mindert die Anschaffungskosten → Minderung findet erst mit Inanspruchnahme des Skontoabzugs statt → kann nicht schon bei Rechnungseingang gebucht werden
    • Anschaffungskosten von Vorräten entsprechen im Zeitpunkt der Anschaffung dem vereinbarten Einkaufspreis
    • Skontobetrag wird auf jeweiligem Nachlasskonto des Vorratskontos erfasst → Möglichkeit der Netto- und Bruttobuchung
    • Bruttoverfahren
      • Skonto zunächst brutto (einschließlich Vorsteuer) auf dem Konto Nachlässe erfasst
      • am Ende des Umsatzsteuervoranmeldungszeitraums wird Vorsteuer dann insgesamt berichtigt
    • Anschaffungskosten = Anschaffungspreis (abzüglich Sofortrabatte) – Anschaffungspreisminderungen (Skonto, Boni...) + Anschaffungsnebenkosten (Verpackung, Versicherung, Montage, Überführung)

Rücksendungen

Rücksendungen

  • Rücksendungen an den Lieferer stellt nachträgliche Minderung des gebuchten Werkstoff- oder Warenwertes dar → führt zu Rückbuchung (Stornierung) auf entsprechendem Bestandskonto
  • auf Umsatzsteuerkonto muss ebenfalls entsprechende Korrektur vorgenommen werden
  • Rücksendung beschädigter oder falsch gelieferter Werkstoffe oder Handelswaren bewirkt Rückabwicklung des Geschäftsvorfalls, die auch buchungstechnisch nachzuvollziehen ist, dabei muss Umsatzsteuer (Vorsteuer) entsprechend rückabgewickelt werden

Buchung von Bezugskosten

Buchung von Bezugskosten

  • kauft ein Unternehmen Vorräte ein müssen entsprechende Anschaffungsnebenkosten aktiviert werden
  • aktivierungspflichtige Anschaffungsnebenkosten
    • Verpackungskosten
    • Versicherungskosten
    • Transportkosten
    • Einfuhrzoll
  • Bezugskosten werden als Unterkonten der jeweiligen Vorratskonten geführt → z.B. Bezugskosten für Rohstoffe, Bezugskosten für Hilfsstoffe, Bezugskosten für Handelswaren
  • Bezugskosten sind umsatzsteuerpflichtig, werden spätestens am Ende des Geschäftsjahres auf die zugehörigen Werkstoffkonten abgeschlossen
  • Buchungen der Bezugskosten auf Unterkonten geschieht zur Kontrolle der angefallenen Kosten
  • durch Abschluss der Bezugskosten auf die jeweiligen Werkstoffkonten werden die Anschaffungskosten entsprechend erhöht

Buchung von Handelswaren

Buchung von Handelswaren

  • Handelswaren sind bewegliche Sachgüter, die direkt für den Absatzbereich vorgesehen sind → werden ohne Be- und Verarbeitung wieder verkauft
  • bestandsorientierte Buchung
    • Einkauf von Handelswaren in das Bestandskonto „Waren“ im Soll gebucht
    • Anfangsbestand ebenfalls im Soll gebucht
    • Umsatzerlöse werden gesondert von dem Konto „Umsatzerlöse für eigene Erzeugnisse“ auf dem Konto „Umsatzerlöse für Handelswaren“ gebucht

  • Inventurmethode
    • liegt vor wenn Einkauf der Vorräte zunächst auf dem betroffenen Bestandskonto gebucht wird und der Verbrauch sich erst durch die Buchung des Schlussbestandes nachträglich ergibt
    • Aufwand (Verbrauch) = Anfangsbestand + Zugänge – Schlussbestand laut Inventur
    • kann bei Hilfsstoffen oder Handelswaren vorgenommen werden
  • Fortschreibungs- oder Skontraktionsmethode
    • jeder Verbrauch einzeln verbucht und durch Waren- oder Materialentnahmeschein dokumentiert
    • Schlussbestand = Anfangsbestand + Zugänge – einzelner Verbrauch

tirsdag 17. januar 2017

Eröffnung von Bestandskonten, Buchung von Geschäftsvorfällen und Abschluss der Bestandskonten

Eröffnung von Bestandskonten, Buchung von Geschäftsvorfällen und Abschluss der Bestandskonten

  • Prinzip der doppelten Buchführung → jede Soll- und jede Haben-Buchung wird im Haben und Soll gegen gebucht → bei Eröffnung der Bestandskonten wird ein Gegenkonto geführt welches die Gegenbuchungen aufnimmt → Saldenvorträge
  • Eröffnungsbuchungssätze für die aktiven und die passiven Bestandskonten lauten:
    • Aktivkonten an Saldenvorträge
    • Saldenvorträge an Passivkonten
  • Konto Saldenvorträge ist Spiegelbild der Eröffnungsbilanz eines Unternehmens → nach Eröffnung der Konten können die laufenden Geschäftsvorfälle erfasst werden
  • jeder Geschäftsvorfall wird zunächst in Form eines Buchungssatzes dargestellt
  • Buchungssätze werden anschließend auf Konten eingetragen → nach Eintragung der Geschäftsvorfälle werden Konten abgeschlossen
  • Eintragung des Schlussbestandes liegt ein Buchungssatz zugrunde
    • Abschluss der Aktivkonten: Schlussbilanzkonto an Aktivkonto
    • Abschluss der Passivkonten: Passivkonto an Schlussbilanzkonto
  • im Rahmen der Inventur am Ende eines Geschäftsjahres wird ein Inventar aufgestellt → aus dem Inventar wird die Schlussbilanz erstellt → Schlussbilanz ist mit Eröffnungsbilanz des Folgejahres identisch
  • im neuen Geschäftsjahr werden die Bestandskonten eröffnet
  • Gegenbuchungen zu diesen Eröffnungen erfolgen im Konto Saldenvorträge
  • Konto Saldenvorträge wird auch als Eröffnungsbilanzkonto bezeichnet
  • im Laufe des Geschäftsjahres werden die jeweiligen Geschäftsvorfälle auf den Belegen in Form von Buchungssätzen (Kontieren der Belege) erfasst
  • zum Jahresabschluss werden die Konten abgeschlossen und die Schlussbestände auf dem Schlussbilanzkonto erfasst
  • zeitgleich wird eine Inventur zum Jahresende durchgeführt
  • Inventur mündet in ein Inventar → aus Inventar wird Schlussbilanz erstellt → Schlussbilanz wird mit Schlussbilanzkonto abgeglichen
  • Konto Saldenvorträge ist ein Hilfskonto zur Eröffnung der Aktiv- und Passivkonten


  • Bücher der Buchführung
    • Hauptbuch
      • ist das Kernstück der doppelten Buchführung
      • nimmt die Sachkonten auf
      • dient der sachlichen und systematischen Gliederung der gesamten Geschäftsvorfälle
      • Voraussetzung für buchmäßigen Abschluss am Ende des Geschäftsjahres
    • Grundbücher
      • ordnen sämtliche Geschäftsvorfälle in zeitlicher Reihenfolge
      • chronologische Aufzeichnungen sind ein wichtiges Kontrollmittel → sind Bindeglied zu einem Beleg
    • Nebenbücher
      • haben die Aufgabe bestimmte Sachkonten des Hauptbuches weiter zu untergliedern oder näher zu erläutern

Bilden von Buchungssätzen

Bilden von Buchungssätzen

  • einfache Buchungssätze
    • Buchungssatz gibt Formelmäßig wieder was die Konten bildlich zeigen
    • jeder Geschäftsvorfall löst mindestens eine Soll- und eine Haben-Buchung aus
    • jeder Geschäftsvorfall wird als Buchungssatz abgebildet
    • jeder Buchungssatz ist immer gleich aufgebaut
        Soll an Haben
    • z.b. Ankauf von Rohstoffen auf Ziel (Rechnung) ist eine Aktiv-Passiv-Mehrung
      • Erhöhung des Kontos Rohstoffe auf der Soll-Seite
      • Erhöhung des Kontos Verbindlichkeiten im Haben
        Rohstoffe an Verbindlichkeiten
  • zusammengesetzte Buchungssätze
    • ergeben sich wenn durch einen Geschäftsvorfall mehr als zwei Konten berührt sind → Summen der Soll-Buchungen muss mit Summe der Haben-Buchungen übereinstimmen

søndag 15. januar 2017

ausgewählte Buchungsfälle

ausgewählte Buchungsfälle

  • Abschreibungen von Sachanlagen
    • handelsrechtlich → Abschreibungen = Werteverzehr eines Gegenstandes des Anlagevermögens
    • steuerrechtlich → Abschreibungen = Absetzungen für Abnutzungen (AfA)
    • Grundgedanke der Abschreibung ist die Verteilung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten über die geplante Nutzungsdauer → Beitrag zur Refinanzierung des Wirtschaftsgutes
    • Abschreibung ist im jeweiligen Geschäftsjahr als Aufwand zu verbuchen
    • Abschreibungen werden in des GuV abgeschlossen
    • Bestimmungsgründe für Abschreibungen
      • technische Abnutzung
      • wirtschaftliche Entwertung
      • rechtliche Ursachen
    • Berechnung von Abschreibungen
      • lineare Abschreibung
        • Anschaffungs- oder Herstellungskosten werden gleichmäßig auf die Nutzungsdauer verteilt
        • Bemessungsgrundlage sind Anschaffungs- / Herstellungskosten
      • degressive Abschreibung
        • Abschreibungen nur im ersten Jahr von Anschaffungskosten vorgenommen
        • in folgenden Jahren werden die Abschreibungen vom jeweiligen Restbuchwert vorgenommen → degressiv fallende Abschreibungsbeträge
        • Abschreibungsbeträge sinken im Zeitverlauf → nehmen von Periode zu Periode um gleichbleibenden Betrag ab
        • Abschreibungssatz: 2,5 fache des linearen Satzes, Maximalsatz 25%
  • Bestandsveränderungen an fertigen und unfertigen Erzeugnissen
    • Mehrbestand: Schlussbestand > Anfangsbestand
    • Minderbestand: Schlussbestand < Anfangsbestand
    • Gesamtleistung eines Industrieunternehmens
      • Absatzleistung = Verkaufserlös aller verkauften eigenen Erzeugnisse
      • Lagerleistung = Herstellungskosten der noch nicht verkauften unfertigen und fertigen Erzeugnisse
      • Eigenleistung = z.B. Erstellung von Sachanlagen
    • Mehrbestände = mehr Erzeugnisse in der Periode produziert als verkauft
    • Minderbestände = mehr Erzeugnisse in einer Periode verkauft als produziert
    • Aufwendungen eines Unternehmens, um Umsatzerlöse durch Verkauf von Erzeugnissen zu generieren, beschränken sich nicht nur auf Aufwendungen, die für die Produktion weiterer Erzeugnisse notwendig sind, sondern ergeben sich auch durch Entnahmen und Verkauf von in der Vorperiode produzierten Erzeugnissen
    • Industrieunternehmen stellen im Rahmen ihrer Inventur auch Bestände an fertugen und unfertigen Erzeugnissen mengen- und wertmäßig fest
    • durch den Vergleich zweier aufeinanderfolgender Inventurwerte kann festgestellt werden ob sich der Lagerbestand erhöht (Lageraufbau) oder vermindert (Lagerabbau) hat
    • Bestandserhöhung (Lageraufbau) führt zu Erhöhung der Beträge, Bestandsminderung (Lagerabbau) führt zu Erhöhung der Aufwendungen des Geschäftsjahres
    • bei Abschluss der Bestandskonten sind zunächst Schlussbestände festzustellen und diese im Schlussbestandskonto zu verbuchen → Saldo der sich auf Konten Fertigerzeugnisse und unfertige Erzeugnisse ergibt, wird auf Konto Bestandsveränderungen gesammelt und erst dann auf das GuV-Konto abgeschlossen
  • Umsatzsteuer beim Ein- und Verkauf
    • Umsatzsteuer ist eine Verkehrssteuer, nach ihrer Belastung eine Verbrauchssteuer
    • wird auf jeder Wirtschaftsstufe erhoben, erfasst im Endergebnis durch den Vorsteuerabzug nur den Wertzuwachs
    • allgemeiner Steuersatz beträgt 19%, ermäßigter Steuersatz beträgt 7%
    • steuerbare Umsätze
      • Lieferungen (Verkauf von Erzeugnissen und Waren, Maschinen, Fahrzeuge, Büromaterial, Betriebs- und Geschäftsausstattung)
      • sonstige Leistungen (Reparaturen, Provisionen, Warentransport, Lagerung)
      • Innergemeinschaftlicher Erwerb (igE; Lieferungen von Gegenständen aus Mitgliedsstaaten der EU)
      • Einfuhr von Gegenständen (Lieferungen von Gegenständen aus dem Drittlandsgebiet → nicht EU Staaten)
    • Umsatzsteuer besteuert den gesamten steuerpflichtigen Endverbrauch (Konsum)
    • Unternehmen schuldet dem Staat Umsatzsteuer aufgrund der steuerpflichtigen Umsätze → Steuerschuldner = Unternehmen
    • Unternehmen holt sich Umsatzsteuer vom Kunden indem es die Umsatzsteuer zu den Verkaufspreisen hinzu addiert → Umsatzsteuer ist durchlaufender Posten für Unternehmen → Steuerträger = Endverbraucher
  • Nettoprinzip der Zahllast
    • in Rechnung müssen Umsatzsteuer und Entgelt getrennt ausgewiesen werden
    • auf Umsatzsteuerkonto im Unternehmen ist erkennbar wie hoch der Betrag ist, den das Unternehmen an das Finanzamt zu überweisen hat
  • Soll-Besteuerung ist Regelfall
    • bei Rechnungsstellung ist Umsatzsteuer zum 10. des Folgemonats an das Finanzamt abzuführen unabhängig davon ob der Kunde die Rechnung beglichen hat
  • Ist-Besteuerung
    • Umsatzsteuer erst abgeführt wenn das Unternehmen die Umsatzsteuer vereinnahmt hat (Kunde hat Rechnung bezahlt)
    • auf Antrag wenn Gesamtumsatz im vorangegangenen Jahr nicht mehr als 125.000€ betragen hat
  • Inhalte der umsatzsteuerrechtlich anerkennbaren Rechnung
    • Name und Anschrift des leistenden Unternehmens
    • Name und Anschrift des Leistungsempfängers
    • Menge und Bezeichnung der gelieferten Produkte oder Art und Umfang der Leistungen
    • Termin der Lieferung oder Leistung
    • Netto-Entgelt und die darauf entfallende Umsatzsteuer
    • Steuernummer des leistenden Unternehmens
  • Erhebungsweg der Umsatzsteuer
    • jeder Verkehrsvorgang löst beim Verkäufer die Umsatzsteuerpflicht aus
    • Ausgangsrechnungen eines Unternehmens werden grundsätzlich mit Umsatzsteuer belegt
    • Umsatzsteuer ist Verbindlichkeit für das rechnungsstellende Unternehmen gegenüber dem Finanzamt
    • Umsatzsteuer wird vom Kunden bezahlt und vom Unternehmen an das Finanzamt abgeführt → durchlaufender Posten für das Unternehmen
    • Konto Umsatzsteuer ist ein Passivkonto der Bilanz
    • Umsatzsteuer als Allphasensteuer → auf jeder Stufe des Umsatzprozesses wird eine Umsatzsteuer fällig
    • nur Endverbraucher soll mit Umsatzsteuer belastet werden
    • jedes Unternehme zahlt die auf Eingangsrechnung aufgeführte Umsatzsteuer an das rechnungsstellende Unternehmen → holt sich die Umsatzsteuer vom Finanzamt wieder → Vorsteuer
  • Umsatzsteuersatz im Einkauf = Vorsteuer → Forderung an das Finanzamt → auf separatem Konto ausgewiesen → Aktivkonto „Vorsteuer“ der Bilanz

Erfolgsermittlung durch Eigenkapitalvergleich

Erfolgsermittlung durch Eigenkapitalvergleich

  • durch den Vergleich der Werte der Posten Eigenkapital eines Unternehmens in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren kann der Erfolg des Unternehmens ermittelt werden
  • Eigenkapitalbestand am Periodenende
    - Eigenkapitalbestand am Periodenanfang
    = Periodenerfolg (positiv = Gewinn / negativ = Verlust) → für Kapitalgesellschaften
  • Eigenkapitalbestand am Periodenende
    - Eigenkapitalbestand am Periodenanfang
    + Privatentnahmen in der Periode
    -Privateinlagen in der Periode
    = Periodenerfolg (positiv = Gewinn / negativ = Verlust) → für Personengesellschaften unter Berücksichtigung von Priavtvorgängen
  • Privatentnahmen
    • in Form von Geld, Waren, Erzeugnissen, Nutzungen, Dienstleistungen
    • sind privat begründete Vermögensminderungen
    • Unternehmeranteil am Vermögen sinkt dadurch
  • Privateinlagen
    • Zuführung von Geld- und Sachwerten aus der Privatsphäre in das Unternehmen
    • stellen keine geschäftlich entstandenen Vermögensmehrungen dar
    • müssen von der Eigenkapitaldifferenz abgezogen werden bei der Berechnung des Unternehmenserfolgs

Zusammenhang zwischen Bestands- und Erfolgskonten

Zusammenhang zwischen Bestands- und Erfolgskonten

  • Bestands- und Erfolgskonten bilden in der Buchführung je einen eigenen Kontenkreis
  • Eigenkapitalkonto ist das Bindeglied zwischen diesen beiden Kreisen
  • Schlussbilanz und GuV bilden den Jahresabschluss eines Unternehmens

Erstellung der Gewinn- und Verlustrechnung

Erstellung der Gewinn- und Verlustrechnung

  • Grundsätzliches zu Aufwendungen und Erträgen
    • Güterverbrauch (Aufwand) und Güterentstehung und -verkauf (Ertrag) führen zum positiven oder negativen Erfolg → Gewinn oder Verlust gehören den Eigentümern eines Unternehmens und damit in das Passivkonto Eigenkapital
    • direkte Erfassung in Konto Eigenkapital wäre zu unübersichtlich und wenig informativ
  • Aufwand
    • sämtliche bewertete Verzehre an Gütern und Diensten, die bei der Erstellung und Verwertung der gesamten Leistungen eines Unternehmens innerhalb einer Abrechnungsperiode anfallen
  • Ertrag
    • sämtlicher bewerteter Wertzuwachs eines Unternehmens innerhalb einer Periode
  • Ertragskonten
    • Erhöhung wird im Haben aufgeschrieben, Verringerung der Erträge im Soll
    • Schlussbestand eines Ertragskontos ergibt sich im Soll und wird auf dem Gewinn-und-Verlustkonto (GuV) im Haben gegengebucht
    • Eigenkapital erhöht sich im Haben, verringert sich im Soll
  • Aufwandskonten
    • Erhöhung wird im Soll aufgeschrieben, Verringerung im Haben
    • Schlussbestand eines Aufwandskontos ergibt sich im Haben und wird auf dem GuV im Soll gegengebucht
    • Eigenkapital addiert Wertminderungen ebenfalls im Soll
  • Buchungen auf Erfolgskonten und deren Abschluss
    • Buchungssätze für Abschluss der Aufwandskonten lauten GuV an Aufwandskonten
    • Buchungssätze für Abschluss der Ertragskonten lauten Ertragskonten an GuV
    • Gewinn-und-Verlustkonto wird über Eigenkapitalkonto abgeschlossen → durch Gewinn wird Eigenkapital vermehrt, durch Verlust wird Eigenkapital vermindert
    • Buchungssatz für Abschluss des GuV bei Verlust → Eigenkapital an GuV
    • Buchungssatz für Abschluss des GuV bei Gewinn → GuV an Eigenkapital