mandag 23. januar 2017

nachträgliche Preisnachlässe im Beschaffungsbereich

nachträgliche Preisnachlässe im Beschaffungsbereich

  • Preisnachlässe aufgrund einer Mängelrüge, Boni, Treuerabatt, Kulanz
    • Arten von Rabatten
      • Bezahlungsrabatte (weil in bar gezahlt wird)
      • Mengenrabatte (weil eine bestimmte Menge abgenommen wird)
      • Treuerabatte ( wegen langjähriger Geschäftsverbindung)
      • Wiederverkäuferrabatte (werden den Wiederverkäufern eingeräumt wenn die Bruttoverkaufspreise vom Lieferanten vorgeschrieben sind)
    • nach anerkannter Mängelrüge werden Werkstoffe / Handelswaren vom Empfänger an den Lieferer zurück geschickt (→ Rücksendung und damit Stornobuchung) oder Kaufpreis wird gemindert (→ Preisnachlass)
    • bei einem Preisnachlass wird der Kaufpreis herabgesetzt
    • beim Kauf auf Rechnung ist der Kaufpreis der Rechnungsbetrag der gemindert wird → im Einkaufsbereich werden die Verbindlichkeiten gemindert
    • Preisnachlässe werden nicht direkt auf Werkstoffkonten gebucht, sondern auf gesonderten Unterkonten (Preisnachlässe)
    • Sofortrabatte, die auf Rechnung des Lieferanten ausgewiesen sind → Rechnungsbetrag wird im Vorhinein gemindert oder die gelieferte Ware in Form eines Naturalrabattes ohne Berechnung erhöht → in Buchhaltung nicht erfasst → der geminderte Rechnungsbetrag wird gleich gebucht
  • Preisnachlass aufgrund der Gewährung von Skonto
    • Skonto = Zinsvergütung für vorzeitige Zahlung
    • Skonto im Beschaffungsbereich ist Rechnungsabzug des Unternehmens für Zahlung einer Eingangsrechnung innerhalb einer bestimmten Frist
    • zahlt Unternehmen innerhalb dieser Frist, zieht es sich den Skonto ab
    • Skonto enthält auch eine Prämie für die Einsparung von Risiko und Aufwand, die mit Zielverkäufen verbunden sind
    • gebucht wird zunächst die komplette Verbindlichkeit und der Skonto erst bei Begleichung der Rechnung
    • durch Inanspruchnahme von Skonto hat sich die Bemessungsgrundlage für den steuerpflichtigen Umsatz gemindert → Berichtigung der Vorsteuer
    • Abzug von Skonto mindert die Anschaffungskosten → Minderung findet erst mit Inanspruchnahme des Skontoabzugs statt → kann nicht schon bei Rechnungseingang gebucht werden
    • Anschaffungskosten von Vorräten entsprechen im Zeitpunkt der Anschaffung dem vereinbarten Einkaufspreis
    • Skontobetrag wird auf jeweiligem Nachlasskonto des Vorratskontos erfasst → Möglichkeit der Netto- und Bruttobuchung
    • Bruttoverfahren
      • Skonto zunächst brutto (einschließlich Vorsteuer) auf dem Konto Nachlässe erfasst
      • am Ende des Umsatzsteuervoranmeldungszeitraums wird Vorsteuer dann insgesamt berichtigt
    • Anschaffungskosten = Anschaffungspreis (abzüglich Sofortrabatte) – Anschaffungspreisminderungen (Skonto, Boni...) + Anschaffungsnebenkosten (Verpackung, Versicherung, Montage, Überführung)

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