mandag 23. januar 2017

Wertmaßstäbe

Wertmaßstäbe

  • für Bewertung bedeutsame Maßstäbe
    • Anschaffungskosten
    • Herstellungskosten
    • fortgeführte Anschaffungs- und Herstellungkosten
    • Tageswert
  • Anschaffungskosten = Anschaffungspreis – Anschaffungspreisminderung + Anschaffungsnebenkosten
  • Herstellungskosten
    • Aufwendungen, die durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Diensten entstehen für
      • die Herstellung eines Vermögensgegenstands
      • die Erweiterung eines Vermögensgegenstands
      • die wesentliche Verbesserung eines Vermögensgegenstands
    • bei der Herstellung wird ein Vermögensgegenstand neu geschaffen
    • Erweiterung liegt durch Substanzvermehrung an einem Vermögensgegenstand vor
    • wesentliche Verbesserung ist eine das Wesen eines Gegenstandes betreffende Verbesserung seiner Verwendungs- und Nutzungsmöglichkeiten über den ursprünglichen Zustand hinaus
    • Herstellungskosten umfassen mindestens die Einzelkosten der Herstellung
    • Gemeinkosten (außer Vertriebsgemeinkosten) dürfen in die Herstellungskosten einbezogen werden
  • fortgeführte Herstellungs- und Anschaffungskosten
    • ergeben sich nach der Berücksichtigung der planmäßigen Abschreibungen
    • fortgeführte Anschaffungs- / Herstellungskosten = Anschaffungs- / Herstellungskosten – planmäßige Abschreibung
  • Tageswert
    • ist der allgemeine Wert der sich aus dem Börsen- oder Marktpreis ergibt
    • Marktpreis = Preis der an einem Handelsplatz für Waren einer bestimmten Gattung von durchschnittlicher Güte und Art zu einem bestimmten Zeitpunkt im Durchschnitt berechnet wird
  • Teilwert
    • steuerlicher Wertbegriff
    • ist der Betrag den ein Erwerber eines gesamten Unternehmens im Rahmen eines Gesamtkaufpreises für das einzelne Wirtschaftsgut ansetzen würde, wobei davon auszugehen ist, dass der Erwerber den Betrieb fortführt

Ingen kommentarer:

Legg inn en kommentar