lørdag 30. juli 2016

Von der Inventur zur Bilanz

Von der Inventur zur Bilanz

  • Pflicht zur Inventarerstellung → jeder Kaufmann hat die Pflicht zu Beginn seiner geschäftlichen Tätigkeit und am Schluss eines jeden Geschäftsjahres seine Grundstücke, Forderungen, Schulden, Betrag des Bargeldes und sonstige Vermögensgegenstände detailliert zu verzeichnen und dabei den Wert der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden anzugeben
  • Inventur = mengen- und wertmäßige Bestandsaufnahme des Vermögens und der Schulden
  • Inventar = ausführliches Bestandsverzeichnis, das sich aus der Inventur ergibt
  • Inventurstichtag = Zeitpunkt an dem ein Inventar aufzustellen ist
  • 1. Inventurstichtag eines Unternehmens ist der Beginn des Handelsgewerbes (keine gesetzlich vorgegebene Frist aber spätestens unverzüglich nach Beginn des Geschäftsbetriebs)
  • weitere Inventurstichtage am Schluss eines jeden Geschäftsjahres → Gesetz bestimmt dass Aufstellung des Inventars innerhalb der, einem ordnungsmäßigen Geschäftsgang entsprechenden, Zeit zu bewirken ist → Stichtaginventur
  • bei Stichtaginventur werden Vermögensgegenstände einzeln aufgenommen und bewertet
  • körperliche Bestandsaufnahme zum Bilanzstichtag (Abschluss-Stichtag) kann durch zählen, messen, wiegen, schätzen erfolgen mit anschließender Bewertung
  • mengenmäßige Bestandsaufnahme der Vorräte muss nicht zum Abschluss-Stichtag erfolgen aber zeitnah innerhalb einer Frist von 10 Tagen vor oder nach dem Abschluss-Stichtag
  • da Stichtagsinventur zu erheblichem Arbeitsanfall führt → Inventurvereinfachungsverfahren für Lagervorräte
  • permanente Inventur ist zulässig soweit durch Anwendung eines den GoB entsprechenden Verfahrens gesichert ist, dass der Bestand der Vermögensgegenstände nach Art, Menge und Wert auch ohne körperliche Bestandsaufnahme für den Bilanzstichtag festgestellt werden kann
  • Voraussetzungen für die permanente Inventur
    • Lagerbücher und Lagerkarteien müssen geführt werden
    • körperliche Bestandsaufnahme muss mindestens einmal im Geschäftsjahr für jeden Bestand durchgeführt werden
    • Vermerk des Tages der körperlichen Bestandsaufnahme in den Lagerbüchern und Lagerkarteien hat zu erfolgen
    • Protokoll über Durchführung und Ergebnis der körperlichen Bestandsaufnahme ist zu erstellen
  • zeitlich verlegte Inventur erfolgt innerhalb von 3 Monaten vor oder 2 Monaten nach dem Bilanzstichtag → der vor oder nach dem Bilanzstichtag liegende Inventurtag ist Inventurstichtag
  • Inhalte des Inventars sind Vermögensgegenstände und Schulden
  • zum Inventar gehören die zum Betriebsvermögen gehörenden Vermögensgegenstände und Schulden nicht die zum Privatvermögen gehörenden Vermögensgegenstände und Schulden
  • Aufbewahrungsfrist = 10 Jahre beginnend mit dem Schluss des Kalenderjahres
  • zu Inventaren gehören auch Lagerbücher, Lagerkarteien und Aufzeichnungen über Stichproben
  • Gliederung des Inventars
    • Vermögen
      • Anlagevermögen
      • Umlaufvermögen
    • Verbindlichkeiten
      • langfristige Verbindlichkeiten
      • kurzfristige Verbindlichkeiten
    • Eigenkapital oder Reinvermögen → ergibt sich als Residualgröße aus Abzug der Verbindlichkeiten vom Vermögen
  • Anlagevermögen
    • mehrfache Nutzung
    • Gegenstände, die dazu bestimmt sind dauerhaft dem Geschäftsbetrieb zu dienen
  • Umlaufvermögen
    • einmalige Nutzung
    • für betriebliche Zwecke verbraucht, veräußert oder verwertet
  • Vermögenspositionen werden nach steigender Fälligkeit (Liquidität) geordnet
  • Verbindlichkeiten werden nach ihrer Fälligkeit geordnet (erst langfristige dann kurzfristige)
  • Inventar ist ausführliche Aufstellung der einzelnen Vermögensteile und Verbindlichkeiten nach Art, Menge und Wert, Aufstellung in Staffelform
  • Inventur → ergibt → Inventar
  • Bilanz = Zusammenfassung der Einzelposten des Inventars zu Gruppen unter Verzicht auf Mengenangabe, Aufstellung in Kontenform

wesentliche Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung

wesentliche Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung

  • Eifelturmprinzip → sämtliche GoB stehen in wechselseitiger Abhängigkeit und dürfen nicht isoliert betrachtet werden, zwischen ihnen besteht kein Über- oder Unterordnungsverhältnis
  • Dokumentationsgrundsätze
    • Grundsatz des systematischen Aufbaus der Buchführung
    • Grundsatz der Sicherung der Vollständigkeit der Konten
    • Grundsatz der vollständigen und verständlichen Aufzeichnung
    • Beleggrundsatz
    • Grundsatz der Einhaltung der Aufbewahrungs- und Aufstellungsfristen
    • Grundsatz der Sicherung der Zuverlässigkeit und Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens durch ein angemessenes internes Überwachnungssystem (IÜS)
    • Grundsatz der Sicherung und Dokumentation des IÜS
  • Rahmengrundsätze für den Jahresabschluss
    • Richtigkeit
    • Vergleichbarkeit
    • Klarheit und Übersichtlichkeit
    • Vollständigkeit
    • Stichtagprinzip
    • Periodisierungsprinzip
    • Wirtschaftlichkeit / Relevanz
  • Systemgrundsätze
    • Going Concern
    • Pagatorik
    • Grundsatz der Einzelbewertung
  • Definitionsgrundsätze für den Jahreserfolg
    • Realisationsgrundsatz
    • Grundsatz der Abgrenzung der Sache nach
    • Grundsatz der Abgrenzung der Zeit nach
  • Ansatzgrundsätze für die Bilanz
    • Aktivierungsfähigkeit
      • liegt vor wenn
        • selbständige Verwertbarkeit
        • bilanzielle Greifbarkeit
        erfüllt sind
    • Passivierungsfähigkeit
      • liegt vor wenn
        • Verpflichtung eine wirtschaftliche Belastung darstellt
        • Verpflichtung greifbar ist
        und
        • Verpflichtung quantifizierbar ist
  • Kapitalerhaltungsgrundsätze
    • Imparitätsprinzip
    • Grundsatz der Vorsicht (Niederstwertprinzip bei Vermögensgegenständen, Höchstwertprinzip bei Schulden)

Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB)

Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB)

  • Quellen der GoB
    • Gesetze
    • Wissenschaft
    • Praxis
    • Rechtsprechung
    • Empfehlungen der Wirtschaftsverbände
  • Methoden der Entwicklung der GoB
    • Induktion
      • geht von Ansichten der ehrbaren und ordentlichen Kaufleute aus
    • Deduktion
      • geht von Zwecken des Jahresabschlusses aus
      • betriebswirtschaftliche Deduktion
        • Gewinnung der GoB wird aus Zwecken des Jahresabschlusses abgeleitet unabhängig vom Handelsrecht
      • handelsrechtliche Deduktion
        • geht von den aus dem Gesetz herausgefilterten Zwecken des Jahresabschlusses aus
    • Hermeneutik
      • Kunst der Schriftauslegung
      • nötig um auch nicht kodifizierte GoB zu ermitteln
      • ist die in der Rechtswissenschaft anerkannte und übliche Methode der Auslegung der Rechtsnormen
      • Vorhergehensweise:
        • ausgehend vom vermuteten Wortsinn → Bedeutungszusammenhang zu anderen Vorschriften beachten → Entstehungsgeschichte ermitteln
      • keine beliebige Auslegung des Gesetzes → gewonnene GoB dürfen nicht im Widerspruch zum Wortlaut des Gesetzes stehen
      • es fließen auch Induktion und betriebswirtschaftliche Deduktion mit ein
      • Induktion ist im Hinblick auf angestrebte Interessenregelung und für anerkennung der GoB von großer Bedeutung
      • System zwar inhaltlich geschlossen und konform aber gleichzeitig für Modifizierungen infolge wirtschaftlicher und technischer Entwicklungen offen

Gesetzliche Grundlagen der Finanzbuchhaltung

Gesetzliche Grundlagen der Finanzbuchhaltung

  • Finanzbuchhaltung ist Datenbasis für externes Rechnungswesen
  • Buchführungspflicht nach Handelsrecht besteht wenn Unternehmer Kaufleute im Sinne des §238 HGB sind → ins Handelsregister eingetragener Kaufmann mit Firmenzusatz e.K., e.Kffr, e.Kfm, OHG, KG, GmbH, AG
  • Befreiung für Buchführungspflicht für Einzelkaufleute bei nicht mehr als 500.000€ Umsatzerlös und 50.000€Überschuss
  • Gesetzgeber sorgt dafür dass Kaufleute im Sinne des HGB, die in ihrem Unternehmen anfallenden Geschäftsvorfälle vollständig, systematisch und einheitlich erfassen → Gewährleistung dass Buchführung einen vollständigen Überblick über den Ist-Zustand des Unternehmens geben kann
  • nach Steuerrecht ist der Unternehmer zu Buchführung verpflichtet der auch nach Handelsrecht buchführungspflichtig ist


  • Zwecke der Buchführung und Abschluss
    • Dokumentation
      • übersichtliche, vollständige, für Dritte nachvollziehbare Aufzeichnung aller Geschäftsvorfälle → Auskunft über wirtschaftliche Lage des Unternehmens
      • Präventive Funktion → Unterschlagungen werden verhindert oder zumindest erschwert, bei Verdacht Erleichterung der Aufklärung
    • Rechenschaft
      • über Verwendung der durch die Gesellschafter / Gläubiger zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel
    • Kapitalerhaltung
      • nominelle Kapitalerhaltung → Beschränkung des Ausschüttungsbertrags, Bildung gesetzlicher Rücklagen

Teilbereiche des Rechnungswesens

Teilbereiche des Rechnungswesens

  • zwei wesentliche Teilbereiche
    • externes Rechnungswesen (Finanzbuchhaltung)
    • internes Rechnungswesen (Kosten- und Leistungsrechnung)
  • Bedeutung der Buchführung
    • liefert gesetzlich geforderte Informationen
    • stellt Ist-Daten als Grundinformation für die anderen Bereiche des Rechnungswesens
  • Buchführung Definition
    • ist die planmäßige, systematische und lückenlose Aufzeichnung der betriebsinternen Wertebewegungen und von Wertbewegungen zwischen Unternehmung und Umwelt
  • Zweck der Buchführung
    • Selbstinformation
    • Rechenschaftslegung
    • Besteuerungsgrundlage
    • Gläubigerschutz
    • Beweismittel
  • Aufgabe der Kosten- und Leistungsrechnung
    • Kontrolle der Wirtschaftlichkeit
    • Kalkulation der betrieblichen Leistungen
    • Betrachtet die Verfolgung des eigentlichen Betriebszwecks und richtet sich im Schwerpunkt nach innen
  • Teilbereiche der Kostenrechnung
    • Kostenartenrechnung
      • steht am Anfang der Kostenrechnung
      • dient der vollständigen Erfassung und Gliederung sämtlicher in einer Abrechnungsperiode angefallenen Kosten
    • Kostenstellenrechnung
      • berechnete Kosten werden auf die entsprechenden Kostenstellen verteilt in denen sie angefallen sind → mithilfe des Betriebsabrechnungsbogens
      • Basis für Kostenkontrolle der jeweiligen Kostenstellen und Berechnung der Stückkosten
    • Kostenträgerrechnung
      • Kalkulation
      • Stückkostenermittlung für Kostenträger
  • Statistik = Zusammenstellung und Auswertung von Zahlen, die für das Unternehmen von Interesse sind
  • Aufgaben der Statistik → Erstellung von Produktions-, Umsatz-, Kosten-, Personalstatistiken
  • Statistikarten
    • Innerbetrieblicher Zeitvergleich
      • Gegenüberstellung eigener Statistiken verschiedener Abrechnungsperioden
    • Branchenvergleich
      • Vergleich eigener statistischer Daten mit Daten von Unternehmungen der gleichen Branche
    • Kennzahlen
      • Berechnung von Kennziffern
    • Trends
      • Berechnung und grafische Darstellung von Trends
  • Ergebnisse der Vergangenheitsrechnung führen zu einer Zukunftsrechnung in Form eines Wirtschaftsplanes
  • Planungsrechnung ist in Zukunft des Unternehmens gerichtet
  • Wirtschaftsplan setzt sich zusammen aus Teilplänen wie:
    • Beschaffungsplan
    • Investitionsplan
    • Kostenplan
  • Planungsrechnung beschäftigt sich mit Vorbereitung unternehmerischer Entscheidungen in sämtlichen Unternehmensbereichen → zu berücksichtigen ist technischer Fortschritt, Expansion des Unternehmens und Produktentwicklung für die Tätigkeiten in der Zukunft

Aufgaben des Rechnungswesens

Aufgaben des Rechnungswesens

  • Rechnungswesen = sämtliche Verfahren, die der Werterfassung, Bewertung und Überwachung von Geld- und Güterströmen dienen
  • Hauptaufgaben des Rechnungswesens
    • Dispositions- und Steuerungsaufgabe
    • Dokumentationsaufgabe
    • Kontrollaufgabe
  • tatsächliches Unternehmensgeschehen (Ist-Werte) werden erfasst und mit gewünschtem Unternehmensgeschehen (Soll-Werte) verglichen → bei Abweichungen zwischen Soll und Ist werden die Ursachen analysiert und Maßnahmen für zielentsprechende zukünftige Entwicklungen ergriffen
  • Rechnungswesen ist bei der Erfüllung seiner Aufgaben als dynamisches System zu sehen
  • notwendige Informationen werden erhoben, gespeichert, verarbeitet und erneut gespeichert bevor sie an interne oder externe Adressaten weiter gegeben werden

mandag 18. juli 2016

Unternehmensrating - Ratingnotation

Unternehmensrating

Ratingnotation

  • Rating = Prognose über Rückzahlungsfähigkeit des Unternehmens
  • Unternehmen werden vor Kapitalvergabe einer ausführlichen Unternehmensanalyse durch Investoren unterzogen
  • Ziel der Analyse ist eine Aussage über die Fähigkeit eines Unternehmens über die Rückzahlungsfähigkeit am Ende der Laufzeit
  • Ergebnis Ratingverfahrens ist Aussage über zukünftige Fähigkeit des Unternehmens zur vollständigen und termingerechten Zahlung von Zinsen und Tilgungen
  • Ergebnis des Ratings wird eine Wahrscheinlichkeit für den Ausfall des Kredites zugeordnet
  • Ratingeinstufungen
    • kurzfristiges Rating
    • langfristiges Rating
  • Unternehmen mit geringer Ausfallwahrscheinlichkeit erhalten ein A-Rating (Notation) geringere Bonitäten werden mit B oder C bewertet
  • Rating ist freiwillig, viele Investoren zeichnen Anleihen aber erst nach erfolgtem (regelmäßigem) Rating
  • Banken raten Kreditnehmer nach ähnlichem Muster
  • Banken sind gesetzlich verpflichtet vor Kreditvergabe ein Rating durchzuführen
  • Unternehmensanalyse und -rating werden mindestens einmal im Jahr wiederholt
  • zweiter Grund für Einschätzung de Kreditwürdigkeit eines Unternehmens ist risikoadäquate Bepreisung des Kredites
  • je höher die Ausfallwahrscheinlichkeit des Kredits desto höher muss auch die Risikoprämie sein, die ein Unternehmen seinen Kapitalgebern zahlen muss
  • Risikoprämie variiert mit Ratingnote und wird im Rahmen der Zinszahlungen des Unternehmens an die Kapitalgeber vereinnahmt

Ratinganalyse

  • Ratingeinstufung basiert auf einer ausführlichen Unternehmensanalyse
  • Analyse unterschiedet grundsätzlich zwischen qualitativen und quantitativen Faktoren
  • Qualitative Faktoren
    • Qualität des Managements
    • Markt- und Branchentrends
    • operative und wettbewerbliche Stellung
    • politisches und regulatives Umfeld
    • Unternehmensstruktur
    • Finanzierungsflexibilität
  • Quantitative Faktoren
    • Jahresabschlüsse der Vergangenheit (Kennzahlen)
    • Planzahlen der Vergangenheit (Planungstreue)
    • Planzahlen der Zukunft ( Kennzahlen, Szenarien, Plausibilität)
  • Ratingergebnis = zukünftige Cashflows → prognostizierter Cashflow am Ende des Ratingprozessesist zentrale Größe im Ratingprozess
  • wichtig ist vor allem „Free Cashflow“ → Zahlungsüberschüsse, die sich nach Berücksichtigung sämtlicher bestehender Zahlungsverpflichtungen des Unternehmens ergeben
  • Free Cashflow muss ausreichend hoch sein, um die Kapitalgeber von zukünftiger Zahlungsfähigkeit des Unternehmens zu überzeugen
  • relative Bedeutung zwischen internem und externem Ratingverfahren verschiebt sich mit zunehmender Nutzung des organisierten Kapitalmarktes
    • finanziert sich Unternehmen nahezu ausschließlich über seine (Haus)Banken ist internes Ratingverfahren ausreichend
    • orientiert sich Unternehmen zunehmend in Richtung Kapitalmarkt gewinnt externes Rating signifikant an Bedeutung

Leasing

Leasing

  • Leasingformen
    • operatives Leasing
      • Objektrisiko beim Leasinggeber
      • kurzfristige Vermietung
      • jederzeitiges Kündigungsrecht
      • Bilanzierung der Güter beim Leasinggeber
      vergleichbar mit Miete
    • Finanzierungsleasing
      • Objektrisiko weitgehend beim Leasingnehmer
      • mittel- bis langfristige Finanzierung
      • keine Kündigung in Grundmietzeit
      • Bilanzierung der Güter in Abhängigkeit von spezifischer Vertragsform
      vergleichbar mit Finanzierungskauf
    • Finanzierungsleasing häufig Alternative zum unmittelbaren Kauf
  • Grundformen des Finanzierungsleasings
    • Teilamortisationsverträge (non-full-pay-out-Verträge)
      • durch Leasingraten des Leasingnehmers während der Grundmietzeit werden AHK zzgl. Nebenkosten nicht gedeckt
      • für Ende der Grundmietzeit 3 Varianten
      1. Verträge mit Andienungsrecht → Leasinggeber hat Wahlrecht das Leasingobjekt zu verwenden oder es dem Leasingnehmer zu festgelegtem Preis zu verkaufen
      2. Verträge mit Aufteilung des Mehrerlöses → zwingende Veräußerung des Leasingobjektes vorgesehen
      3. kündbare Leasingverträge → auf unbestimmte Zeit geschlossen, können nach Ablauf einer unkündbaren Grundmietzeit vom Leasingnehmer jederzeit gekündigt werden
    • Vollamortisationsverträge (full-pay-out-Verträge)
      • Leasingnehmer erstattet während Grundmietzeit durch Leasingzahlungen mindestens AHK zzgl. Nebenkosten des Leasinggebers
      • 3 Varianten für Ende der Grundmietzeit
      1. Objekt wird an Leasinggeber zurückgegeben und von diesem beliebig verwendet
      2. Leasingnehmer kann Objekt zu festgelegtem Preis kaufen, muss aber nicht (Kaufoption)
      3. Mietverlängerungsoption → Leasingnehmer kann Objekt zu einer (niedrigen) Abschlussmiete weiter mieten

  • Sale-and-lease-back
    • Eigentümer verkauft Objekt an Leasinggesellschaft und schließt gleichzeitig Leasingvertrag ab → kann verkauften Gegenstand weiterhin betrieblich nutzen → Finanzierungseffekt
  • Vor- und Nachteile von Leasingfinanzierungen
    • Vorteile Leasing
    • Steuerliche VorteileLeasing-Raten sind als Betriebsausgaben steuerlich voll absetzbar, wenn das Leasing-Objekt steuerlich dem Leasing-Geber zugeordnet ist.
    • BilanzneutralitätLeasing-Gegenstände erscheinen nicht in der Bilanz des Leasing-Nehmers. Lediglich die Leasing-Raten werden als Betriebsausgaben in der Gewinn- und Verlustrechnung verbucht. Die Eigenkapitalquote und der Verschuldungsgrad verändern sich nicht. Der Leasing-Geber aktiviert das Leasing-Gut als Anlage- bzw. Vermietvermögen. (Off-balance-sheet-Finanzierung)
    • Kalkulationsgrundlage
      Die Leasing-Rate wird auch langfristig nicht von Zinsänderungen oder Rating-Veränderungen beeinflusst und dient so als sichere Kalkulationsgrundlage.
    • LiquiditätDa die Leasing-Gesellschaft die Finanzierung des Objektes übernimmt, entsteht für den Leasing-Nehmer ein breiterer finanzieller Handlungsspielraum für künftige Entscheidungen. Zudem werden die Abhängigkeiten von Kreditinstituten verringert.
    • Pay as you earn”-GedankeDa die Leasing-Raten parallel zur Nutzung des Gegenstands anfallen, finanziert sich das Leasing-Objekt quasi selbst (Effekt/Kostenkongruenz). Der Finanzierungsaufwand verteilt sich auf die Nutzungsdauer und damit auch auf den Zeitraum, in dem Erträge aus dem Objekt erwirtschaftet werden. Eine Vorausfinanzierung wird somit vermieden.
    • Planungssicherheit Die Höhe der Leasing-Raten und Vertragslaufzeit stehen von Beginn an fest.
    • Individuelle Vertragsgestaltung
      Durch die individuelle Vertragsgestaltung in Bezug auf Laufzeit, Amortisations- und Zahlungsverlauf sowie die Zahlungsweise wird die Anpassung an verschiedene Bedürfnisse möglich.
  • Nachteile Leasing
    • Kein Eigentumserwerb
      Der Leasing-Gegenstand geht nach Ablauf der Leasing-Zeit wieder an den Leasing-Geber zurück. Der Leasing-Nehmer hat nicht die Möglichkeit das Objekt bei eventueller Nichtnutzung zu verkaufen.
    • Hohe Gesamtkosten
      Leasing-Raten sind in der Regel höher als bei einem fremdfinanzierten Kauf des Leasing-Guts. Hinzu kommen laufende Kosten für Versicherungen, Reparaturen oder Instandhaltungsmaßnahmen.
    • Vertragslaufzeit
      Ein Leasing-Vertrag ist in der Regel unkündbar. Die Leasing-Rate stellt somit einen Fixkostenblock dar.
    • Kündigungsgefahr
      Der Leasing-Geber kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn der Leasing-Nehmer in Zahlungsverzug ist. Hinzu kommen evtl. auch noch Schadenersatzforderungen

spezielle Finanzierungsinstrumente - Forderungsfinanzierung

spezielle Finanzierungsinstrumente

Forderungsfinanzierung

  • Spezialfinanzierungen die auf Forderungsbestände im Unternehmen abstellen
  • dienen dazu Forderungsbestände aus Lieferungen und Leistungen in einem Unternehmen zu finanzieren
  • Alternative zu traditionellem Kontokorrentkredit
  • Factoring
    • Unternehmen verkauft regelmäßig Forderungen gegen ausgewählte Debitoren an Factoringgesellschaft
    • kein Kredit sondern Kaufgeschäft → zählt nicht zu den Genehmigungspflichtigen Bankgeschäften
    • echtes Factoring → Übernahme des Ausfallrisikos durch Factor
    • unechtes Factoring → Factor übernimmt reine Finanzierungsfunktion, Ausfallrisiken verbleiben beim Unternehmen
    • Factoringgesellschaft bezahlt unmittelbar nach Kauf der Forderungen den Kaufpreis an das Unternehmen
    • Kaufpreis entspricht dem Nominalwert der Forderungen abzüglich eines errechneten Abschlags
    • Kaufpreisabschlag berücksichtigt
      • die üblichen Mindereinnahmen bei Einzug der Forderungen
      • die mit der Finanzierung verbundenen Kosten
      Entgelt für Übernahme des Ausfallrisikos und Vorfinanzierungskosten für die Bereitstellung von Liquidität vor Fälligkeit der verkauften Forderungen
    • Ausfallrisiken werden teilweise über Abschluss einer Warenkreditversicherung vermindert (zahlt 60-80% des Ausfalls) → Versicherungsprämie
    • für restliche 20-40% des Ausfallrisikos erhebt die Factoringgesellschaft eine Factoringgebühr
    • Höhe der Finanzierungskosten orientiert sich eng an Zinssätzen eines Kontokorrentkredits
    • Verkauf der Forderungen beim Debitor angezeigt, offen gelegt, bei Fälligkeit der Forderungen zahlt Debitor direkt an Factoringgesellschaft → bei echtem Factoring → offene Zession → Factoringgesellschaft übernimmt gesamtes Debitorenmanagement
    • bei unechtem Factoring → stille Zession → keine Benachrichtigung über Forderungsverkauf an Debitoren, Schuldner zahlt weiterhin an Unternehmen, das den Gegenwert des Forderungseinzugs an Factoringgesellschaft weiterleitet → keine zusätzlichen Dienstleistungen des Factors
    • Voraussetzungen für Factoring
      • Lieferungen und Leistungen, die den Forderungen zugrunde liegen müssen abgeschlossen sein
      • Forderungen müssen abtretbar und warenkreditversichert sein
      • Forderungslaufzeiten sollten nicht länger als 120 Tage betragen
      • Unternehmen (Verkäufer) muss über ausreichend Bonität und Rating verfügen
    • Höhe des Zinssatzes hängt entscheidend von Bonität des Unternehmens ab → Überprüfung wie beim traditionellen Bankkredit
    • Höhe der Factoringgebühr hängt ab von erwarteten Forderungsausfällen und Umfang weiterer Dienstleistungen
    • Vorteile des Factoring
      • durch Höherbewertung des Forderungsbestandes erhält Unternehmen deutlich mehr Liquidität als beim Kontokorrentkredit
      • Ausfallrisiko geht auf Factoringgesellschaft über
      • durch Forderungsverkauf und Rückführung der Bankverbindlichkeiten verkürzt sich Bilanzsumme des Unternehmens, anderweitige Sicherheiten bei Banken können ggfs freigesetzt werden
      • Unternehmen erschließt sich zusätzliche Finanzierungsquelle
  • Asset-Backed-Securities (ABS)
    • Grundmuster wie bei Factoringgeschäft
    • anstelle von Factoringgesellschaft kauft speziell für Transaktion gegründete Ankaufgesellschaft (Special Purpose Vehicle) die Forderungen des Unternehmens auf
    • SPV beschafft sich Finanzierungsmittel über Ausgabe von kurzfristigen Wertpapieren am Kapitalmarkt
    • ABS Transaktionen immer mit stiller Zession
    • abgesichert wird Transaktion über Forderungen selbst, durch andere komplexe Absicherungen und durch Konzentrationsbeschränkungen im Debitorenkreis
    • Delkredere-Reserve
      • Absicherung des Ausfallrisikos
      • Ausfallreserve → Höhe abhängig von historischen Ausfällen im Unternehmen, besteht in Übersicherung durch vorhandene Forderungen
      • SPV kauft mehr Forderungen an als es finanziert → Kaufpreis liegt unter Nominalwert der Forderungen
      • auftretende Ausfälle werden gegen Ausfallreserve gerechnet
      • nicht benötigte Reserven werden wieder ausgeschüttet
    • Dilution-Reserve
      • Absicherung gegenüber Forderungsverwässerung
    • Diskont-Reserve
      • Sicherung der Zins- und Gebührenzahlungen
      • wird als Abschlag vom Nominalwert der Forderungen gebildet
      • dient zur Gewährleistung der Zins- und Gebührenzahlungen an die Investoren am Kapitalmarkt und der beteiligten Parteien
    • ABS- Finanzierung sehr günstig, auch kleinere Unternehmen können Liquidität zu günstigen Konditionen aufnehmen
    • notwendig umfassenden und komplexen Ankaufsvertrag abzuschließen, Vertrag und Absicherungsstrukturen werden von internationalen Rating Agenturen überprüft und geratet
  • Unterschiede zwischen Factoring und ABS-Transaktionen
    • ABS-Transaktion schafft für das Unternehmen einen mittelbaren Zugang zum Kapitalmarkt als zusätzliche Finanzierungsquelle → laufende Finanzierungskosten günstig
    • rechtliche Dokumentation sehr komplex, Vertragsstrukturen vergleichsweise wenig flexibel
    • Strukturierung einer ABS-Transaktion basiert auf mathematischen Methoden, Factoring orientiert sich mehr an Ausfallrisiko beim einzelnen Debitor
    • hohe Anlaufkosten bei Einführung einer ABS-Transaktion
  • Kombination von Factoring und ABS-Lösung
    • schließt Lücke zwischen einfacher aber teurer Factoring-Finanzierung und zinsgünstiger aber komplizierter ABS-Finanzierung
    • Finanzierungsgesellschaft übernimmt als Mittler die komplexe Geschäftsbeziehung zum Kapitalmarkt, wickelt Transaktionen ab und übersetzt Kapitalmarktbedingungen in eine verständliche Form → Unternehmen werden nicht mit der komplexen Vertrags- und Absicherungsstruktur einer ABS-Transaktion direkt konfrontiert
    • Finanzierungsgesellschaft kauft regelmäßig im Rahmen eines Factoringvertrags Forderungen an und refinanziert diese durch ABS-Transsaktionen direkt am Kapitalmarkt
    • durch Bündelung einer Vielzahl kleinerer Unternehmen werden hohe Einführungs- und Strukturierungskosten minimiert
    • Finanzierungsplattform kann deutlich geringere Forderungsvolumina ankaufen als bei direkter ABS-Transaktion

Kapitalmarktfinanzierung über die Ausgabe von Aktien

Kapitalmarktfinanzierung über die Ausgabe von Aktien

  • AG und KGaA können durch öffentliche Emission von Aktien Eigenkapital an der Börse beschaffen
  • für Zugang zur Börse ist Zulassung zu einem Börsensegment entscheidend
  • Rechtsform der AG ist für Beschaffung von Eigenkapital über organisierten Markt ideal
    • Beteiligung bereits mit geringem Kapital möglich
    • finanzielle Interessen der Anleger stehen im Vordergrund
    • hohe Fungibilität der Anleihe
    • transparente rechtliche Rahmenbedingungen für den Gesellschaftsvertrag
  • Aktienarten
    • Inhaberaktie
      • Eigentumsübertragung erfolgt durch Einigung zwischen den Parteien und Übergabe
    • Namensaktie
      • lauten auf Namen des Aktionärs
      • Verkauf durch Einigung, Indosament und Übertragung möglich
      • Fungibilität eingeschränkt
      • Weiterverkauf schwieriger als bei Inhaberaktie
      • für AG von Vorteil, da sie ihre Aktionäre besser kennt und Umschichtungen und Konzentration im Aktionärskreis ersichtlich werden
    • vinkulierte Namensaktie
      • Veräußerung nur mit Zustimmung der AG möglich → AG kann Aktionärskreis genauer steuern
    • Stammaktien
      • beinhalten
        • Recht auf Teilnahme an der Hauptversammlung
        • Recht auf Auskunftserteilung in der Hauptversammlung
        • Stimmrecht
        • Recht auf Dividende und Teilhabe am Liquidationserlös
        • Bezugsrecht
        • Recht auf Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen
    • Vorzugsaktie
      • Aktien, die Aktionären besondere Vorzüge gewähren
        • Vorzüge gegenüber übrigen Gesellschaftern in Form von Vorzugsberechtigung bei Dividendenzahlungen, bei Stimmrechtsausübung, Bezugsrechtszuweisung
        • Ziel → Attraktivität der Aktie für potentielle Investoren erhöhen
    • stimmrechtslose Vorzugsaktie
      • kein Stimmrecht in Hauptversammlung dafür Vorzug bei Dividendenausschüttung
    • Stimmrechtsvorzugsaktie
      • Inhaber hat mehrfaches Stimmrecht in Hauptversammlung → bezieht sich aber nur auf bestimmte Beschlussfassungen
      • Ausgabe von Mehrstimmrechtsaktien nicht mehr zulässig
    • Nennwertaktien
      • lauten auf bestimmten in Geldeinheiten ausgedrückten Nennwert
      • Summe der Aktiennennbeträge ergibt das Grundkapital
    • Quotenaktien
      • drücken Beteiligung in einer bestimmten Quote am Reinvermögen aus
      • Quotenaufteilung richtet sich nach Anzahl der ausgegebenen Aktien

  • Börseneinführung
    • Erstemission von bisher nicht börsennotierten AGs und KGaA
    • Kapitalerhöhungen börsennotierter Unternehmen
    • Erstemissionen sind erstmalige Veräußerungen von Aktien als verbriefte Anteile an externe Kapitalgeber an organisierten Finanzmärkten
    • Emissionserlöse fließen den Unternehmen zu und dienen diesen zur Verbesserung der Eigenkapitalausstattung
    • Aktienemissionen sollen langfristig eine hinreichende Eigenkapitalbasis für den Emittenten gewährleisten
    • Ziele der externen Zuführung von Eigenkapital sind
      • Innovationsfinanzierung
      • Expansionsfinanzierung
      • Erschließung neuer Kapitalquellen
      • Reduktion der Refinanzierungskosten
      • Gewährleistung unternehmerischer Flexibilität
      • Publizitäts- und Imageverbesserung
    • Vorteil der Mittelbeschaffung über organisierte Aktienbörse → permanente Quelle für Eigenkapitalfinanzierung
    • Nachteil → Unternehmen muss der Öffentlichkeit und den Aktionären regelmäßíg Bericht erstatten
    • Emittenten haben Wahl zwischen zwei Zugängen zum Kapitalmarkt
      • EU-regulated market
      • regulated unofficial market
      drei gesetzlichen Marktsegmenten
      • amtlicher Markt
      • geregelter Markt
      • Freiverkehr (open market)
      drei Transparenzlevels
      • prime standard
      • general standard
      • entry standard
  • Kapitalerhöhung
    • dienen der Erweiterung des Eigenkapitals
    • 2 Formen der Kapitalerhöhung
      • durch Beteiligungsfinanzierung
        • ordentliche Kapitalerhöhung
        • bedingte Kapitalerhöhung
        • genehmigtes Kapital
      • Umschichtung innerhalb des Eigenkapitals ohne Beteiligungsfinanzierung
    • ordentliche Kapitalerhöhung
      • erfolgt durch Ausgabe von neuen (jungen) Aktien
      • bisherige Aktionäre besitzen Bezugsrecht entsprechend ihrer Beteiligung
      • Bezugsrecht dient dem Schutz der Vermögensinteressen der Altaktionäre
      • erhalten Altaktionäre kein Bezugsrecht erleiden sie einen Vermögensverlust durch das Absinken des Aktienkurses nach erfolgter Kapitalerhöhung
      • rechnerischer Wert eines Bezugsrechts wird durch
        • Bezugsverhältnis
        • Bezugskurs der jungen Aktien
        • Börsenkurs der alten Aktien bestimmt
      • Bezugsrechte können ge- und verkauft werden → Bezugsrecht wird an Börse gehandelt
      • tatsächlicher Wert des Bezugsrechts richtet sich nach Angebot und Nachfrage → kann beträchtlich von rechnerischem Wert abweichen
      • Bezugskurs der jungen Aktien muss bereits vor börsenmäßigem Handel festgelegt werden
      • zu hoher Bezugskurs birgt Gefahr dass Wert der Altaktien in Zwischenzeit unter Neueinführungskurs fällt
      • niedriger Bezugspreis erleichtert Ausübung des Bezugsrechts, dem Unternehmen fließen dann aber weniger Mittel zu
    • bedingte Kapitalerhöhung
      • effektive Erhöhung des Aktienkapitals ist von Ausübung von Bezugs- und Umtauschrechten abhängig
      • Beschluss der HV zu einer bedingten Kapitalerhöhung muss
        • Zweck
        • Bezugsberechtigte
        • Ausgabebetrag
        enthalten
      • Nominalbetrag der bedingten Kapitalerhöhung darf Hälfte des Grundkapitals nicht übersteigen
      • bedingtes Kapital ist Bilanzvermerk auszuweisen
      • Zweck der bedingten Kapitalerhöhung
        • Abdeckung von Umtauschrechten in Aktien
        • Vorbereitung von Unternehmenszusammenschlüssen
        • Gewährleistung von Bezugsrechten an Arbeitnehmer im Rahmen einer Gewinnbeteiligung der Belegschaft
    • genehmigtes Kapital
      • Hauptversammlung ermächtigt Vorstand der Aktiengesellschaft für längstens 5 Jahre das Grundkapital bis zu einem bestimmten Nennbetrag zu erhöhen
      • gestattet es dem Vorstand den Zeitpunkt der Kapitalerhöhung frei zu wählen → kann günstige Lage auf dem Kapitalmarkt abwarten
    • Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln
      • zählt nicht zu Beteiligungsfinanzierung
      • dem Unternehmen fließen keine neuen Mittel zu
      • offene Rücklagen werden durch Ausgabe von Zusatzaktien in dividendenberechtigtes Grundkapital umgewandelt → Rücklagen vermindert, Grundkapital um gleichen Betrag erhöht
      • bilanzmäßig wirkt sich Kapitalerhöhung als Passivtausch aus
      • Kapitalumschichtung erfolgt häufig um Kurswert der Aktie zu ermäßigen und damit Verkäuflichkeit zu erhöhen oder um hohe Dividendensätze zu senken