lørdag 9. juli 2016

Schuldscheindarlehen

Schuldscheindarlehen

  • Kreditvereinbarung zwischen Kreditnehmer und ausgewähltem Kreis an Kreditgebern auf Basis von einheitlichen Vertragsbestimmungen
  • Kreditgeber sind z.B. Banken, Versicherungen, Investmentgesellsschaften
  • Kreditvereinbarungen können im Schuldschein festgehalten werden und an Kreditgeber ausgehändigt werden
  • Schuldschein ist kein Wertpapier → Unterschied zur Unternehmensanleihe
  • Schuldschein dient dem Eigentümer als beweiserleichterndes Dokument
  • zur leichteren Platzierung des Schuldscheins bei mehreren Investoren kann dieser in Teilbeträgen (Teilschuldscheinen) ausgestellt werden
  • Bank übernimmt Strukturierung, Platzierung, Überprüfung der Kreditwürdigkeit
  • Schuldscheindarlehen haben meist längere Laufzeit als Bankdarlehen
  • Tilgungsmodalitäten werden individuell festgelegt
  • externes Rating des Schuldscheins nicht notwendig → Platzierung erfolgt nicht öffentlich, Unternehmen muss aber gegenüber Investoren transparent sein und sich über Geschäftsleitung vermarkten

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