torsdag 14. juli 2016

Optionsanleihe

Optionsanleihe

  • gewähren neben regulären Gläubigerrechten einer Anleihe das zusätzliche Recht Aktien des Unternehmens zu vorab festgelegten Bedingungen während einer bestimmten Frist zu beziehen
  • dem Inhaber der Optionsanleihe wird ein Recht (Option) eingeräumt → Ausübung des Rechts ist dem Inhaber selbst überlassen
  • übt Inhaber der Optionsanleihe sein Recht innerhalb der festgelegten Frist aus erhält er zum festgelegten Bezugskurs unter Zugrundelegung des bestimmten Bezugsverhältnisses Aktien des Unternehmens
  • reine Anleihekomponente (Anspruch auf laufende Zins- und Rückzahlungen der Anleihe am Ende der Laufzeit) bleibt bestehen, auch wenn vom Bezugsrecht Gebrauch gemacht wird
  • Optionsanleihe kombiniert
    • Anleihe, die laufend zu verzinsen und vertragsmäßig zurückzuzahlen ist
    • Optionsschein der Bezugsrecht auf Aktien einräumt
  • Käufer einer Optionsanleihe wird Fremdkapitalgeber, Gläubiger und Anteilseigner wenn er vom Bezugsrecht Gebrauch macht
  • Ausstattungsmerkmale einer Optionsanleihe wie bei traditioneller Anleihe und zusätzlich
    • Bezugsfrist
    • frühester Bezugstermin
    • Bezugsverhältnis
    • Bezugskurs
  • Emissionsvoraussetzungen wie bei Wandelanleihe
  • geringere Verzinsung als bei traditioneller Anleihe, da Optionsanleihe mit Zusatzrechten verbunden ist
  • Börsenwert der Optionsanleihe liegt über dem rechnerischen Wert, da in Börsenkurs des Optionsscheins die Kursfantasie für die Aktie eingepreist ist

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