mandag 18. juli 2016

spezielle Finanzierungsinstrumente - Forderungsfinanzierung

spezielle Finanzierungsinstrumente

Forderungsfinanzierung

  • Spezialfinanzierungen die auf Forderungsbestände im Unternehmen abstellen
  • dienen dazu Forderungsbestände aus Lieferungen und Leistungen in einem Unternehmen zu finanzieren
  • Alternative zu traditionellem Kontokorrentkredit
  • Factoring
    • Unternehmen verkauft regelmäßig Forderungen gegen ausgewählte Debitoren an Factoringgesellschaft
    • kein Kredit sondern Kaufgeschäft → zählt nicht zu den Genehmigungspflichtigen Bankgeschäften
    • echtes Factoring → Übernahme des Ausfallrisikos durch Factor
    • unechtes Factoring → Factor übernimmt reine Finanzierungsfunktion, Ausfallrisiken verbleiben beim Unternehmen
    • Factoringgesellschaft bezahlt unmittelbar nach Kauf der Forderungen den Kaufpreis an das Unternehmen
    • Kaufpreis entspricht dem Nominalwert der Forderungen abzüglich eines errechneten Abschlags
    • Kaufpreisabschlag berücksichtigt
      • die üblichen Mindereinnahmen bei Einzug der Forderungen
      • die mit der Finanzierung verbundenen Kosten
      Entgelt für Übernahme des Ausfallrisikos und Vorfinanzierungskosten für die Bereitstellung von Liquidität vor Fälligkeit der verkauften Forderungen
    • Ausfallrisiken werden teilweise über Abschluss einer Warenkreditversicherung vermindert (zahlt 60-80% des Ausfalls) → Versicherungsprämie
    • für restliche 20-40% des Ausfallrisikos erhebt die Factoringgesellschaft eine Factoringgebühr
    • Höhe der Finanzierungskosten orientiert sich eng an Zinssätzen eines Kontokorrentkredits
    • Verkauf der Forderungen beim Debitor angezeigt, offen gelegt, bei Fälligkeit der Forderungen zahlt Debitor direkt an Factoringgesellschaft → bei echtem Factoring → offene Zession → Factoringgesellschaft übernimmt gesamtes Debitorenmanagement
    • bei unechtem Factoring → stille Zession → keine Benachrichtigung über Forderungsverkauf an Debitoren, Schuldner zahlt weiterhin an Unternehmen, das den Gegenwert des Forderungseinzugs an Factoringgesellschaft weiterleitet → keine zusätzlichen Dienstleistungen des Factors
    • Voraussetzungen für Factoring
      • Lieferungen und Leistungen, die den Forderungen zugrunde liegen müssen abgeschlossen sein
      • Forderungen müssen abtretbar und warenkreditversichert sein
      • Forderungslaufzeiten sollten nicht länger als 120 Tage betragen
      • Unternehmen (Verkäufer) muss über ausreichend Bonität und Rating verfügen
    • Höhe des Zinssatzes hängt entscheidend von Bonität des Unternehmens ab → Überprüfung wie beim traditionellen Bankkredit
    • Höhe der Factoringgebühr hängt ab von erwarteten Forderungsausfällen und Umfang weiterer Dienstleistungen
    • Vorteile des Factoring
      • durch Höherbewertung des Forderungsbestandes erhält Unternehmen deutlich mehr Liquidität als beim Kontokorrentkredit
      • Ausfallrisiko geht auf Factoringgesellschaft über
      • durch Forderungsverkauf und Rückführung der Bankverbindlichkeiten verkürzt sich Bilanzsumme des Unternehmens, anderweitige Sicherheiten bei Banken können ggfs freigesetzt werden
      • Unternehmen erschließt sich zusätzliche Finanzierungsquelle
  • Asset-Backed-Securities (ABS)
    • Grundmuster wie bei Factoringgeschäft
    • anstelle von Factoringgesellschaft kauft speziell für Transaktion gegründete Ankaufgesellschaft (Special Purpose Vehicle) die Forderungen des Unternehmens auf
    • SPV beschafft sich Finanzierungsmittel über Ausgabe von kurzfristigen Wertpapieren am Kapitalmarkt
    • ABS Transaktionen immer mit stiller Zession
    • abgesichert wird Transaktion über Forderungen selbst, durch andere komplexe Absicherungen und durch Konzentrationsbeschränkungen im Debitorenkreis
    • Delkredere-Reserve
      • Absicherung des Ausfallrisikos
      • Ausfallreserve → Höhe abhängig von historischen Ausfällen im Unternehmen, besteht in Übersicherung durch vorhandene Forderungen
      • SPV kauft mehr Forderungen an als es finanziert → Kaufpreis liegt unter Nominalwert der Forderungen
      • auftretende Ausfälle werden gegen Ausfallreserve gerechnet
      • nicht benötigte Reserven werden wieder ausgeschüttet
    • Dilution-Reserve
      • Absicherung gegenüber Forderungsverwässerung
    • Diskont-Reserve
      • Sicherung der Zins- und Gebührenzahlungen
      • wird als Abschlag vom Nominalwert der Forderungen gebildet
      • dient zur Gewährleistung der Zins- und Gebührenzahlungen an die Investoren am Kapitalmarkt und der beteiligten Parteien
    • ABS- Finanzierung sehr günstig, auch kleinere Unternehmen können Liquidität zu günstigen Konditionen aufnehmen
    • notwendig umfassenden und komplexen Ankaufsvertrag abzuschließen, Vertrag und Absicherungsstrukturen werden von internationalen Rating Agenturen überprüft und geratet
  • Unterschiede zwischen Factoring und ABS-Transaktionen
    • ABS-Transaktion schafft für das Unternehmen einen mittelbaren Zugang zum Kapitalmarkt als zusätzliche Finanzierungsquelle → laufende Finanzierungskosten günstig
    • rechtliche Dokumentation sehr komplex, Vertragsstrukturen vergleichsweise wenig flexibel
    • Strukturierung einer ABS-Transaktion basiert auf mathematischen Methoden, Factoring orientiert sich mehr an Ausfallrisiko beim einzelnen Debitor
    • hohe Anlaufkosten bei Einführung einer ABS-Transaktion
  • Kombination von Factoring und ABS-Lösung
    • schließt Lücke zwischen einfacher aber teurer Factoring-Finanzierung und zinsgünstiger aber komplizierter ABS-Finanzierung
    • Finanzierungsgesellschaft übernimmt als Mittler die komplexe Geschäftsbeziehung zum Kapitalmarkt, wickelt Transaktionen ab und übersetzt Kapitalmarktbedingungen in eine verständliche Form → Unternehmen werden nicht mit der komplexen Vertrags- und Absicherungsstruktur einer ABS-Transaktion direkt konfrontiert
    • Finanzierungsgesellschaft kauft regelmäßig im Rahmen eines Factoringvertrags Forderungen an und refinanziert diese durch ABS-Transsaktionen direkt am Kapitalmarkt
    • durch Bündelung einer Vielzahl kleinerer Unternehmen werden hohe Einführungs- und Strukturierungskosten minimiert
    • Finanzierungsplattform kann deutlich geringere Forderungsvolumina ankaufen als bei direkter ABS-Transaktion

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