lørdag 30. juli 2016

Von der Inventur zur Bilanz

Von der Inventur zur Bilanz

  • Pflicht zur Inventarerstellung → jeder Kaufmann hat die Pflicht zu Beginn seiner geschäftlichen Tätigkeit und am Schluss eines jeden Geschäftsjahres seine Grundstücke, Forderungen, Schulden, Betrag des Bargeldes und sonstige Vermögensgegenstände detailliert zu verzeichnen und dabei den Wert der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden anzugeben
  • Inventur = mengen- und wertmäßige Bestandsaufnahme des Vermögens und der Schulden
  • Inventar = ausführliches Bestandsverzeichnis, das sich aus der Inventur ergibt
  • Inventurstichtag = Zeitpunkt an dem ein Inventar aufzustellen ist
  • 1. Inventurstichtag eines Unternehmens ist der Beginn des Handelsgewerbes (keine gesetzlich vorgegebene Frist aber spätestens unverzüglich nach Beginn des Geschäftsbetriebs)
  • weitere Inventurstichtage am Schluss eines jeden Geschäftsjahres → Gesetz bestimmt dass Aufstellung des Inventars innerhalb der, einem ordnungsmäßigen Geschäftsgang entsprechenden, Zeit zu bewirken ist → Stichtaginventur
  • bei Stichtaginventur werden Vermögensgegenstände einzeln aufgenommen und bewertet
  • körperliche Bestandsaufnahme zum Bilanzstichtag (Abschluss-Stichtag) kann durch zählen, messen, wiegen, schätzen erfolgen mit anschließender Bewertung
  • mengenmäßige Bestandsaufnahme der Vorräte muss nicht zum Abschluss-Stichtag erfolgen aber zeitnah innerhalb einer Frist von 10 Tagen vor oder nach dem Abschluss-Stichtag
  • da Stichtagsinventur zu erheblichem Arbeitsanfall führt → Inventurvereinfachungsverfahren für Lagervorräte
  • permanente Inventur ist zulässig soweit durch Anwendung eines den GoB entsprechenden Verfahrens gesichert ist, dass der Bestand der Vermögensgegenstände nach Art, Menge und Wert auch ohne körperliche Bestandsaufnahme für den Bilanzstichtag festgestellt werden kann
  • Voraussetzungen für die permanente Inventur
    • Lagerbücher und Lagerkarteien müssen geführt werden
    • körperliche Bestandsaufnahme muss mindestens einmal im Geschäftsjahr für jeden Bestand durchgeführt werden
    • Vermerk des Tages der körperlichen Bestandsaufnahme in den Lagerbüchern und Lagerkarteien hat zu erfolgen
    • Protokoll über Durchführung und Ergebnis der körperlichen Bestandsaufnahme ist zu erstellen
  • zeitlich verlegte Inventur erfolgt innerhalb von 3 Monaten vor oder 2 Monaten nach dem Bilanzstichtag → der vor oder nach dem Bilanzstichtag liegende Inventurtag ist Inventurstichtag
  • Inhalte des Inventars sind Vermögensgegenstände und Schulden
  • zum Inventar gehören die zum Betriebsvermögen gehörenden Vermögensgegenstände und Schulden nicht die zum Privatvermögen gehörenden Vermögensgegenstände und Schulden
  • Aufbewahrungsfrist = 10 Jahre beginnend mit dem Schluss des Kalenderjahres
  • zu Inventaren gehören auch Lagerbücher, Lagerkarteien und Aufzeichnungen über Stichproben
  • Gliederung des Inventars
    • Vermögen
      • Anlagevermögen
      • Umlaufvermögen
    • Verbindlichkeiten
      • langfristige Verbindlichkeiten
      • kurzfristige Verbindlichkeiten
    • Eigenkapital oder Reinvermögen → ergibt sich als Residualgröße aus Abzug der Verbindlichkeiten vom Vermögen
  • Anlagevermögen
    • mehrfache Nutzung
    • Gegenstände, die dazu bestimmt sind dauerhaft dem Geschäftsbetrieb zu dienen
  • Umlaufvermögen
    • einmalige Nutzung
    • für betriebliche Zwecke verbraucht, veräußert oder verwertet
  • Vermögenspositionen werden nach steigender Fälligkeit (Liquidität) geordnet
  • Verbindlichkeiten werden nach ihrer Fälligkeit geordnet (erst langfristige dann kurzfristige)
  • Inventar ist ausführliche Aufstellung der einzelnen Vermögensteile und Verbindlichkeiten nach Art, Menge und Wert, Aufstellung in Staffelform
  • Inventur → ergibt → Inventar
  • Bilanz = Zusammenfassung der Einzelposten des Inventars zu Gruppen unter Verzicht auf Mengenangabe, Aufstellung in Kontenform

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