torsdag 14. juli 2016

Genussrechte

Genussrechte

  • gewähren dem Inhaber Recht auf Anteil am Gewinn und / oder Liquidationserlös der Gesellschaft
  • begründen keine Gesellschafterrechte, nur schuldrechtliche Ansprüche des Inhabers
  • Ausgestaltung der Rechte und Pflichten ist gesetzlich nicht geregelt → erfolgt im Genussrechtsvertrag
  • Inhaber kann mit Vorlage des Genussscheins seine Rechte geltend machen
  • durch Ausstellung von Genussscheinen sind diese Rechte handelbar und börsenfähig
  • durch Handelbarkeit kann Ersterwerber das Kapital oder Teile des Kapitals vorzeitig vor Endfälligkeit zurückerhalten

Ingen kommentarer:

Legg inn en kommentar