tirsdag 2. august 2016

ausgewählte Buchungsfälle

ausgewählte Buchungsfälle

  • Abschreibungen von Sachanlagen
    • handelsrechtlich → Abschreibungen = Werteverzehr eines Gegenstandes des Anlagevermögens
    • steuerrechtlich → Abschreibungen = Absetzungen für Abnutzungen (AfA)
    • Grundgedanke der Abschreibung ist die Verteilung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten über die geplante Nutzungsdauer → Beitrag zur Refinanzierung des Wirtschaftsgutes
    • Abschreibung ist im jeweiligen Geschäftsjahr als Aufwand zu verbuchen
    • Abschreibungen werden in des GuV abgeschlossen
    • Bestimmungsgründe für Abschreibungen
      • technische Abnutzung
      • wirtschaftliche Entwertung
      • rechtliche Ursachen
    • Berechnung von Abschreibungen
      • lineare Abschreibung
        • Anschaffungs- oder Herstellungskosten werden gleichmäßig auf die Nutzungsdauer verteilt
        • Bemessungsgrundlage sind Anschaffungs- / Herstellungskosten
      • degressive Abschreibung
        • Abschreibungen nur im ersten Jahr von Anschaffungskosten vorgenommen
        • in folgenden Jahren werden die Abschreibungen vom jeweiligen Restbuchwert vorgenommen → degressiv fallende Abschreibungsbeträge
        • Abschreibungsbeträge sinken im Zeitverlauf → nehmen von Periode zu Periode um gleichbleibenden Betrag ab
        • Abschreibungssatz: 2,5 fache des linearen Satzes, Maximalsatz 25%
  • Bestandsveränderungen an fertigen und unfertigen Erzeugnissen
    • Mehrbestand: Schlussbestand > Anfangsbestand
    • Minderbestand: Schlussbestand < Anfangsbestand
    • Gesamtleistung eines Industrieunternehmens
      • Absatzleistung = Verkaufserlös aller verkauften eigenen Erzeugnisse
      • Lagerleistung = Herstellungskosten der noch nicht verkauften unfertigen und fertigen Erzeugnisse
      • Eigenleistung = z.B. Erstellung von Sachanlagen
    • Mehrbestände = mehr Erzeugnisse in der Periode produziert als verkauft
    • Minderbestände = mehr Erzeugnisse in einer Periode verkauft als produziert
    • Aufwendungen eines Unternehmens, um Umsatzerlöse durch Verkauf von Erzeugnissen zu generieren, beschränken sich nicht nur auf Aufwendungen, die für die Produktion weiterer Erzeugnisse notwendig sind, sondern ergeben sich auch durch Entnahmen und Verkauf von in der Vorperiode produzierten Erzeugnissen
    • Industrieunternehmen stellen im Rahmen ihrer Inventur auch Bestände an fertugen und unfertigen Erzeugnissen mengen- und wertmäßig fest
    • durch den Vergleich zweier aufeinanderfolgender Inventurwerte kann festgestellt werden ob sich der Lagerbestand erhöht (Lageraufbau) oder vermindert (Lagerabbau) hat
    • Bestandserhöhung (Lageraufbau) führt zu Erhöhung der Beträge, Bestandsminderung (Lagerabbau) führt zu Erhöhung der Aufwendungen des Geschäftsjahres
    • bei Abschluss der Bestandskonten sind zunächst Schlussbestände festzustellen und diese im Schlussbestandskonto zu verbuchen → Saldo der sich auf Konten Fertigerzeugnisse und unfertige Erzeugnisse ergibt, wird auf Konto Bestandsveränderungen gesammelt und erst dann auf das GuV-Konto abgeschlossen
  • Umsatzsteuer beim Ein- und Verkauf
    • Umsatzsteuer ist eine Verkehrssteuer, nach ihrer Belastung eine Verbrauchssteuer
    • wird auf jeder Wirtschaftsstufe erhoben, erfasst im Endergebnis durch den Vorsteuerabzug nur den Wertzuwachs
    • allgemeiner Steuersatz beträgt 19%, ermäßigter Steuersatz beträgt 7%
    • steuerbare Umsätze
      • Lieferungen (Verkauf von Erzeugnissen und Waren, Maschinen, Fahrzeuge, Büromaterial, Betriebs- und Geschäftsausstattung)
      • sonstige Leistungen (Reparaturen, Provisionen, Warentransport, Lagerung)
      • Innergemeinschaftlicher Erwerb (igE; Lieferungen von Gegenständen aus Mitgliedsstaaten der EU)
      • Einfuhr von Gegenständen (Lieferungen von Gegenständen aus dem Drittlandsgebiet → nicht EU Staaten)
    • Umsatzsteuer besteuert den gesamten steuerpflichtigen Endverbrauch (Konsum)
    • Unternehmen schuldet dem Staat Umsatzsteuer aufgrund der steuerpflichtigen Umsätze → Steuerschuldner = Unternehmen
    • Unternehmen holt sich Umsatzsteuer vom Kunden indem es die Umsatzsteuer zu den Verkaufspreisen hinzu addiert → Umsatzsteuer ist durchlaufender Posten für Unternehmen → Steuerträger = Endverbraucher
  • Nettoprinzip der Zahllast
    • in Rechnung müssen Umsatzsteuer und Entgelt getrennt ausgewiesen werden
    • auf Umsatzsteuerkonto im Unternehmen ist erkennbar wie hoch der Betrag ist, den das Unternehmen an das Finanzamt zu überweisen hat
  • Soll-Besteuerung ist Regelfall
    • bei Rechnungsstellung ist Umsatzsteuer zum 10. des Folgemonats an das Finanzamt abzuführen unabhängig davon ob der Kunde die Rechnung beglichen hat
  • Ist-Besteuerung
    • Umsatzsteuer erst abgeführt wenn das Unternehmen die Umsatzsteuer vereinnahmt hat (Kunde hat Rechnung bezahlt)
    • auf Antrag wenn Gesamtumsatz im vorangegangenen Jahr nicht mehr als 125.000€ betragen hat
  • Inhalte der umsatzsteuerrechtlich anerkennbaren Rechnung
    • Name und Anschrift des leistenden Unternehmens
    • Name und Anschrift des Leistungsempfängers
    • Menge und Bezeichnung der gelieferten Produkte oder Art und Umfang der Leistungen
    • Termin der Lieferung oder Leistung
    • Netto-Entgelt und die darauf entfallende Umsatzsteuer
    • Steuernummer des leistenden Unternehmens
  • Erhebungsweg der Umsatzsteuer
    • jeder Verkehrsvorgang löst beim Verkäufer die Umsatzsteuerpflicht aus
    • Ausgangsrechnungen eines Unternehmens werden grundsätzlich mit Umsatzsteuer belegt
    • Umsatzsteuer ist Verbindlichkeit für das rechnungsstellende Unternehmen gegenüber dem Finanzamt
    • Umsatzsteuer wird vom Kunden bezahlt und vom Unternehmen an das Finanzamt abgeführt → durchlaufender Posten für das Unternehmen
    • Konto Umsatzsteuer ist ein Passivkonto der Bilanz
    • Umsatzsteuer als Allphasensteuer → auf jeder Stufe des Umsatzprozesses wird eine Umsatzsteuer fällig
    • nur Endverbraucher soll mit Umsatzsteuer belastet werden
    • jedes Unternehme zahlt die auf Eingangsrechnung aufgeführte Umsatzsteuer an das rechnungsstellende Unternehmen → holt sich die Umsatzsteuer vom Finanzamt wieder → Vorsteuer
  • Umsatzsteuersatz im Einkauf = Vorsteuer → Forderung an das Finanzamt → auf separatem Konto ausgewiesen → Aktivkonto „Vorsteuer“ der Bilanz

Erfolgsermittlung durch Eigenkapitalvergleich

Erfolgsermittlung durch Eigenkapitalvergleich

  • durch den Vergleich der Werte der Posten Eigenkapital eines Unternehmens in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren kann der Erfolg des Unternehmens ermittelt werden
  • Eigenkapitalbestand am Periodenende
    - Eigenkapitalbestand am Periodenanfang
    = Periodenerfolg (positiv = Gewinn / negativ = Verlust) → für Kapitalgesellschaften
  • Eigenkapitalbestand am Periodenende
    - Eigenkapitalbestand am Periodenanfang
    + Privatentnahmen in der Periode
    -Privateinlagen in der Periode
    = Periodenerfolg (positiv = Gewinn / negativ = Verlust) → für Personengesellschaften unter Berücksichtigung von Priavtvorgängen
  • Privatentnahmen
    • in Form von Geld, Waren, Erzeugnissen, Nutzungen, Dienstleistungen
    • sind privat begründete Vermögensminderungen
    • Unternehmeranteil am Vermögen sinkt dadurch
  • Privateinlagen
    • Zuführung von Geld- und Sachwerten aus der Privatsphäre in das Unternehmen
    • stellen keine geschäftlich entstandenen Vermögensmehrungen dar
    • müssen von der Eigenkapitaldifferenz abgezogen werden bei der Berechnung des Unternehmenserfolgs

Erstellung der Gewinn- und Verlustrechnung

Erstellung der Gewinn- und Verlustrechnung

  • Grundsätzliches zu Aufwendungen und Erträgen
    • Güterverbrauch (Aufwand) und Güterentstehung und -verkauf (Ertrag) führen zum positiven oder negativen Erfolg → Gewinn oder Verlust gehören den Eigentümern eines Unternehmens und damit in das Passivkonto Eigenkapital
    • direkte Erfassung in Konto Eigenkapital wäre zu unübersichtlich und wenig informativ
  • Aufwand
    • sämtliche bewertete Verzehre an Gütern und Diensten, die bei der Erstellung und Verwertung der gesamten Leistungen eines Unternehmens innerhalb einer Abrechnungsperiode anfallen
  • Ertrag
    • sämtlicher bewerteter Wertzuwachs eines Unternehmens innerhalb einer Periode
  • Ertragskonten
    • Erhöhung wird im Haben aufgeschrieben, Verringerung der Erträge im Soll
    • Schlussbestand eines Ertragskontos ergibt sich im Soll und wird auf dem Gewinn-und-Verlustkonto (GuV) im Haben gegengebucht
    • Eigenkapital erhöht sich im Haben, verringert sich im Soll
  • Aufwandskonten
    • Erhöhung wird im Soll aufgeschrieben, Verringerung im Haben
    • Schlussbestand eines Aufwandskontos ergibt sich im Haben und wird auf dem GuV im Soll gegengebucht
    • Eigenkapital addiert Wertminderungen ebenfalls im Soll
  • Buchungen auf Erfolgskonten und deren Abschluss
    • Buchungssätze für Abschluss der Aufwandskonten lauten GuV an Aufwandskonten
    • Buchungssätze für Abschluss der Ertragskonten lauten Ertragskonten an GuV
    • Gewinn-und-Verlustkonto wird über Eigenkapitalkonto abgeschlossen → durch Gewinn wird Eigenkapital vermehrt, durch Verlust wird Eigenkapital vermindert
    • Buchungssatz für Abschluss des GuV bei Verlust → Eigenkapital an GuV
    • Buchungssatz für Abschluss des GuV bei Gewinn → GuV an Eigenkapital

Eröffnung von Bestandskonten, Buchung von Geschäftsvorfällen und Abschluss der Bestandskonten

Eröffnung von Bestandskonten, Buchung von Geschäftsvorfällen und Abschluss der Bestandskonten

  • Prinzip der doppelten Buchführung → jede Soll- und jede Haben-Buchung wird im Haben und Soll gegen gebucht → bei Eröffnung der Bestandskonten wird ein Gegenkonto geführt welches die Gegenbuchungen aufnimmt → Saldenvorträge
  • Eröffnungsbuchungssätze für die aktiven und die passiven Bestandskonten lauten:
    • Aktivkonten an Saldenvorträge
    • Saldenvorträge an Passivkonten
  • Konto Saldenvorträge ist Spiegelbild der Eröffnungsbilanz eines Unternehmens → nach Eröffnung der Konten können die laufenden Geschäftsvorfälle erfasst werden
  • jeder Geschäftsvorfall wird zunächst in Form eines Buchungssatzes dargestellt
  • Buchungssätze werden anschließend auf Konten eingetragen → nach Eintragung der Geschäftsvorfälle werden Konten abgeschlossen
  • Eintragung des Schlussbestandes liegt ein Buchungssatz zugrunde
    • Abschluss der Aktivkonten: Schlussbilanzkonto an Aktivkonto
    • Abschluss der Passivkonten: Passivkonto an Schlussbilanzkonto
  • im Rahmen der Inventur am Ende eines Geschäftsjahres wird ein Inventar aufgestellt → aus dem Inventar wird die Schlussbilanz erstellt → Schlussbilanz ist mit Eröffnungsbilanz des Folgejahres identisch
  • im neuen Geschäftsjahr werden die Bestandskonten eröffnet
  • Gegenbuchungen zu diesen Eröffnungen erfolgen im Konto Saldenvorträge
  • Konto Saldenvorträge wird auch als Eröffnungsbilanzkonto bezeichnet
  • im Laufe des Geschäftsjahres werden die jeweiligen Geschäftsvorfälle auf den Belegen in Form von Buchungssätzen (Kontieren der Belege) erfasst
  • zum Jahresabschluss werden die Konten abgeschlossen und die Schlussbestände auf dem Schlussbilanzkonto erfasst
  • zeitgleich wird eine Inventur zum Jahresende durchgeführt
  • Inventur mündet in ein Inventar → aus Inventar wird Schlussbilanz erstellt → Schlussbilanz wird mit Schlussbilanzkonto abgeglichen
  • Konto Saldenvorträge ist ein Hilfskonto zur Eröffnung der Aktiv- und Passivkonten


  • Bücher der Buchführung
    • Hauptbuch
      • ist das Kernstück der doppelten Buchführung
      • nimmt die Sachkonten auf
      • dient der sachlichen und systematischen Gliederung der gesamten Geschäftsvorfälle
      • Voraussetzung für buchmäßigen Abschluss am Ende des Geschäftsjahres
    • Grundbücher
      • ordnen sämtliche Geschäftsvorfälle in zeitlicher Reihenfolge
      • chronologische Aufzeichnungen sind ein wichtiges Kontrollmittel → sind Bindeglied zu einem Beleg
    • Nebenbücher
      • haben die Aufgabe bestimmte Sachkonten des Hauptbuches weiter zu untergliedern oder näher zu erläutern

Bilden von Buchungssätzen

Bilden von Buchungssätzen

  • einfache Buchungssätze
    • Buchungssatz gibt Formelmäßig wieder was die Konten bildlich zeigen
    • jeder Geschäftsvorfall löst mindestens eine Soll- und eine Haben-Buchung aus
    • jeder Geschäftsvorfall wird als Buchungssatz abgebildet
    • jeder Buchungssatz ist immer gleich aufgebaut
        Soll an Haben
    • z.b. Ankauf von Rohstoffen auf Ziel (Rechnung) ist eine Aktiv-Passiv-Mehrung
      • Erhöhung des Kontos Rohstoffe auf der Soll-Seite
      • Erhöhung des Kontos Verbindlichkeiten im Haben
        Rohstoffe an Verbindlichkeiten
  • zusammengesetzte Buchungssätze
    • ergeben sich wenn durch einen Geschäftsvorfall mehr als zwei Konten berührt sind → Summen der Soll-Buchungen muss mit Summe der Haben-Buchungen übereinstimmen

Buchungen auf Bestandskonten

Buchungen auf Bestandskonten

  • Konto hat 2 Seiten
    • linke Seite des Kontos = Soll
    • rechte Seite des Kontos = Haben
  • jedes Konto der Bilanz wird mit einer Soll- und einer Haben-Seite geführt
  • Konten, die die Bestände der Aktivseite der Bilanz aufnehmen = Aktivkonten
  • Konten, die die Bestände der Passivseite aufnehmen = Passivkonten
  • Aufbau Aktivkonto
    • Anfangsbestände stehen im Soll → Saldenvorträge
    • Zugänge ebenfalls im Soll gebucht
    • Abgänge und Schlussbestände werden im Haben verzeichnet
  • Aufbau Passivkonto
    • genau umgekehrt zu Aktivkonto
    • Anfangsbestände (Saldenvorträge) und Zugänge im Haben aufgezeichnet
    • Abgänge und Schlussbestände im Soll verzeichnet
  • durch umgekehrten Aufbau von Aktiv- und Passivkonten wird jeder Geschäftsvorfall mindestens einmal im Soll und einmal im Haben gebucht → Summe der Soll- und Haben-Buchungen sind immer gleich hoch!
  • Prinzip der Doppik → jeder Geschäftsvorfall berührt grundsätzlich immer zwei Konten → mindestens einmal wird ein Konto im Haben und mindestens einmal im Soll berührt
  • damit Buchhalter seine Buchungen vollständig nachvollziehen kann, schreibt er in des zu buchende Konto vor den zu buchenden Betrag grundsätzlich das Gegenkonto auf → Buchungssätze

Werteveränderungen in der Bilanz

Werteveränderungen in der Bilanz

  • Aktivtausch
    • mindestens 2 Aktivposten der Bilanz ändern sich
    • ein Aktivposten wird vermehrt, ein anderer Aktivposten um gleichen Wert vermindert
    • Bilanzsumme ändert sich nicht
  • Passivtausch
    • mindestens 2 Passivposten der Bilanz ändern sich
    • ein Passivposten der Bilanz wird vermindert, ein anderer Passivposten um gleichen Wert vermehrt
    • Bilanzsumme ändert sich nicht
  • Aktiv-Passiv-Mehrung
    • sowohl Aktiv- als auch Passivposten der Bilanz nehmen zu
    • Bilanzsumme nimmt um gleichen Betrag zu → Bilanzverlängerung
  • Aktiv-Passiv-Minderung
    • Aktiv- und Passivposten nehmen ab
    • Bilanzsumme nimmt um gleichen Betrag ab → Bilanzverkürzung