tirsdag 2. august 2016

ausgewählte Buchungsfälle

ausgewählte Buchungsfälle

  • Abschreibungen von Sachanlagen
    • handelsrechtlich → Abschreibungen = Werteverzehr eines Gegenstandes des Anlagevermögens
    • steuerrechtlich → Abschreibungen = Absetzungen für Abnutzungen (AfA)
    • Grundgedanke der Abschreibung ist die Verteilung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten über die geplante Nutzungsdauer → Beitrag zur Refinanzierung des Wirtschaftsgutes
    • Abschreibung ist im jeweiligen Geschäftsjahr als Aufwand zu verbuchen
    • Abschreibungen werden in des GuV abgeschlossen
    • Bestimmungsgründe für Abschreibungen
      • technische Abnutzung
      • wirtschaftliche Entwertung
      • rechtliche Ursachen
    • Berechnung von Abschreibungen
      • lineare Abschreibung
        • Anschaffungs- oder Herstellungskosten werden gleichmäßig auf die Nutzungsdauer verteilt
        • Bemessungsgrundlage sind Anschaffungs- / Herstellungskosten
      • degressive Abschreibung
        • Abschreibungen nur im ersten Jahr von Anschaffungskosten vorgenommen
        • in folgenden Jahren werden die Abschreibungen vom jeweiligen Restbuchwert vorgenommen → degressiv fallende Abschreibungsbeträge
        • Abschreibungsbeträge sinken im Zeitverlauf → nehmen von Periode zu Periode um gleichbleibenden Betrag ab
        • Abschreibungssatz: 2,5 fache des linearen Satzes, Maximalsatz 25%
  • Bestandsveränderungen an fertigen und unfertigen Erzeugnissen
    • Mehrbestand: Schlussbestand > Anfangsbestand
    • Minderbestand: Schlussbestand < Anfangsbestand
    • Gesamtleistung eines Industrieunternehmens
      • Absatzleistung = Verkaufserlös aller verkauften eigenen Erzeugnisse
      • Lagerleistung = Herstellungskosten der noch nicht verkauften unfertigen und fertigen Erzeugnisse
      • Eigenleistung = z.B. Erstellung von Sachanlagen
    • Mehrbestände = mehr Erzeugnisse in der Periode produziert als verkauft
    • Minderbestände = mehr Erzeugnisse in einer Periode verkauft als produziert
    • Aufwendungen eines Unternehmens, um Umsatzerlöse durch Verkauf von Erzeugnissen zu generieren, beschränken sich nicht nur auf Aufwendungen, die für die Produktion weiterer Erzeugnisse notwendig sind, sondern ergeben sich auch durch Entnahmen und Verkauf von in der Vorperiode produzierten Erzeugnissen
    • Industrieunternehmen stellen im Rahmen ihrer Inventur auch Bestände an fertugen und unfertigen Erzeugnissen mengen- und wertmäßig fest
    • durch den Vergleich zweier aufeinanderfolgender Inventurwerte kann festgestellt werden ob sich der Lagerbestand erhöht (Lageraufbau) oder vermindert (Lagerabbau) hat
    • Bestandserhöhung (Lageraufbau) führt zu Erhöhung der Beträge, Bestandsminderung (Lagerabbau) führt zu Erhöhung der Aufwendungen des Geschäftsjahres
    • bei Abschluss der Bestandskonten sind zunächst Schlussbestände festzustellen und diese im Schlussbestandskonto zu verbuchen → Saldo der sich auf Konten Fertigerzeugnisse und unfertige Erzeugnisse ergibt, wird auf Konto Bestandsveränderungen gesammelt und erst dann auf das GuV-Konto abgeschlossen
  • Umsatzsteuer beim Ein- und Verkauf
    • Umsatzsteuer ist eine Verkehrssteuer, nach ihrer Belastung eine Verbrauchssteuer
    • wird auf jeder Wirtschaftsstufe erhoben, erfasst im Endergebnis durch den Vorsteuerabzug nur den Wertzuwachs
    • allgemeiner Steuersatz beträgt 19%, ermäßigter Steuersatz beträgt 7%
    • steuerbare Umsätze
      • Lieferungen (Verkauf von Erzeugnissen und Waren, Maschinen, Fahrzeuge, Büromaterial, Betriebs- und Geschäftsausstattung)
      • sonstige Leistungen (Reparaturen, Provisionen, Warentransport, Lagerung)
      • Innergemeinschaftlicher Erwerb (igE; Lieferungen von Gegenständen aus Mitgliedsstaaten der EU)
      • Einfuhr von Gegenständen (Lieferungen von Gegenständen aus dem Drittlandsgebiet → nicht EU Staaten)
    • Umsatzsteuer besteuert den gesamten steuerpflichtigen Endverbrauch (Konsum)
    • Unternehmen schuldet dem Staat Umsatzsteuer aufgrund der steuerpflichtigen Umsätze → Steuerschuldner = Unternehmen
    • Unternehmen holt sich Umsatzsteuer vom Kunden indem es die Umsatzsteuer zu den Verkaufspreisen hinzu addiert → Umsatzsteuer ist durchlaufender Posten für Unternehmen → Steuerträger = Endverbraucher
  • Nettoprinzip der Zahllast
    • in Rechnung müssen Umsatzsteuer und Entgelt getrennt ausgewiesen werden
    • auf Umsatzsteuerkonto im Unternehmen ist erkennbar wie hoch der Betrag ist, den das Unternehmen an das Finanzamt zu überweisen hat
  • Soll-Besteuerung ist Regelfall
    • bei Rechnungsstellung ist Umsatzsteuer zum 10. des Folgemonats an das Finanzamt abzuführen unabhängig davon ob der Kunde die Rechnung beglichen hat
  • Ist-Besteuerung
    • Umsatzsteuer erst abgeführt wenn das Unternehmen die Umsatzsteuer vereinnahmt hat (Kunde hat Rechnung bezahlt)
    • auf Antrag wenn Gesamtumsatz im vorangegangenen Jahr nicht mehr als 125.000€ betragen hat
  • Inhalte der umsatzsteuerrechtlich anerkennbaren Rechnung
    • Name und Anschrift des leistenden Unternehmens
    • Name und Anschrift des Leistungsempfängers
    • Menge und Bezeichnung der gelieferten Produkte oder Art und Umfang der Leistungen
    • Termin der Lieferung oder Leistung
    • Netto-Entgelt und die darauf entfallende Umsatzsteuer
    • Steuernummer des leistenden Unternehmens
  • Erhebungsweg der Umsatzsteuer
    • jeder Verkehrsvorgang löst beim Verkäufer die Umsatzsteuerpflicht aus
    • Ausgangsrechnungen eines Unternehmens werden grundsätzlich mit Umsatzsteuer belegt
    • Umsatzsteuer ist Verbindlichkeit für das rechnungsstellende Unternehmen gegenüber dem Finanzamt
    • Umsatzsteuer wird vom Kunden bezahlt und vom Unternehmen an das Finanzamt abgeführt → durchlaufender Posten für das Unternehmen
    • Konto Umsatzsteuer ist ein Passivkonto der Bilanz
    • Umsatzsteuer als Allphasensteuer → auf jeder Stufe des Umsatzprozesses wird eine Umsatzsteuer fällig
    • nur Endverbraucher soll mit Umsatzsteuer belastet werden
    • jedes Unternehme zahlt die auf Eingangsrechnung aufgeführte Umsatzsteuer an das rechnungsstellende Unternehmen → holt sich die Umsatzsteuer vom Finanzamt wieder → Vorsteuer
  • Umsatzsteuersatz im Einkauf = Vorsteuer → Forderung an das Finanzamt → auf separatem Konto ausgewiesen → Aktivkonto „Vorsteuer“ der Bilanz

Ingen kommentarer:

Legg inn en kommentar