torsdag 4. august 2016

Begriff und Formalaufbau der Bilanz

Begriff und Formalaufbau der Bilanz

  • Bilanz ist eine Kurzfassung des Inventars
  • wird in Kontenform dargestellt
  • zwei Gruppen von Bilanzierenden
    • Kapitalgesellschaften (AG, GmbH...)
    • Nicht-Kapitalgesellschaften (Einzelkaufleute, Personengesellschaften)
  • Bilanzgliederungsvorschrift gilt für Kapitalgesellschaften
    • auf Aktivseite alle Vermögensgegenstände
    • auf Passivseite Eigen- und Fremdkapital
  • Nicht-Kapitalgesellschaften haben Bilanz nach GoB aufzustellen
  • in Bilanz sind Anlage- und Umlaufvermögen, Eigenkapital und Verbindlichkeiten gesondert auszuweisen und hinreichend zu gliedern
  • Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit ist zu beachten
  • Aktivseite der Bilanz zeigt konkrete Verwendung der eingesetzten Mittel
    • Investitionen des Unternehmens
    • nach Flüssigkeit gegliedert → oben stehen Positionen, die schwer in Geld umzuwandeln sind unten die flüssigen Mittel
  • Passivseite der Bilanz zeigt Ansprüche der Unternehmer und Gläubiger
    • Finanzierung des Unternehmens
    • nach Fälligkeit des Kapitals gegliedert → oben stehen Positionen, die dem Unternehmen am längsten zur Verfügung stehen, kurzfristige Verbindlichkeiten stehen unten

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