tirsdag 9. august 2016

Buchhalterische Behandlung von Steuern im Unternehmen

Buchhalterische Behandlung von Steuern im Unternehmen

  • Steuerarten im Unternehmen
    • Betriebssteuern (werden als Aufwand gebucht)
    • aktivierungspflichtige Steuern ( werden als Anschaffungsnebenkosten gebucht)
    • Steuern als durchlaufender Posten (zieht das Unternehmen für das Finanzamt ein und führt diese an das Finanzamt ab)
    • Personensteuern ( betreffen nicht das Unternehmen, sondern die Person des Unternehmers)
  • Betriebssteuern
    • umfassen Gewerbesteuer, Grundsteuer, KfZ-Steuer, Verbrauchssteuern und sonstige betriebliche Steuern
    • Buchung erfolgt auf die jeweiligen dafür eingerichteten Konten oder wird insgesamt auf dem Konto Betriebssteuern erfasst
    • Buchungssatz → Betriebssteuern an Bank
    • werden über Gewinn-und-Verlustkonto abgeschlossen → stellen Aufwand dar
  • aktivierungspflichtige Steuern
    • Anschaffungskosten = Aufwendungen, die geleistet werden um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und in einen betrieblichen Zustand zu versetzen, soweit sie einzeln zugeordnet werden können
  • Steuern als durchlaufender Posten
    • Umsatz- und Vorsteuer
    • Lohn- und Kirchensteuer
    • Unternehmen ist verpflichtet diese Steuern einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen
  • Personensteuern
    • betreffen Person des Unternehmers, nicht das Unternehmen
    • dürfen den steuerpflichtigen Gewinn nicht mindern
    • sind als nicht abzugsfähige Betriebsausgabe aus dem Gewinn zu zahlen
    • für die buchhalterische Behandlung ist die Rechtsform des Unternehmens entscheidend
      • Einzelunternehmen
        • Gesellschafter sind steuerpflichtig
        • zahlen als Privatperson Einkommenssteuer
        • Beträge werden über Geschäftskonten bezahlt → buchhalterisch auf dem Konto „Privat“ zu buchen
      • Kapitalgesellschaften
        • unterliegen als juristische Personen der Körperschaftssteuer
        • führen keine Privatkonten → Personensteuer als Aufwand auf dem Konto „Körperschaftssteuer“ ausgewiesen
  • Steuerzahlungen und -rückerstattungen
    • Betriebssteuern sollen in dem Jahr gebucht werden für das sie anfallen um Geschäftserfolg periodengenau zu ermitteln
    • kommt es in den Folgejahren zu einer Steuernachzahlung für eine Vorperiode → Betriebssteuer als periodenfremder Aufwand erfasst
    • Steuerrückerstattung stellt einen periodenfremden Ertrag dar
    • Säumniszuschläge werden auf dem jeweiligen Steuerkonto gebucht

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