Buchungen
im Sachanlagenbereich
Grundsätzliches zu Sachanlagenbereich
zum Anlagevermögen gehören nur Gegenstände, die dazu
bestimmt sind dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen →
Sachanlagen und immaterielle Werte
nicht die Dauer ist entscheidend, sondern vorgesehene
Art des Dienens für den Betrieb
mehrmalige Nutzung = Gebrauchsgüter → Anlagevermögen
einmalige Nutzung = Verbrauchsgüter → Umlaufvermögen
Umlaufvermögen = nicht langfristig festgelegtes
Betriebsvermögen, das sich durch den Produktions bzw.
Warenverkaufsprozess ständig umschlägt
für Anlagevermögen wird Anlagenbuchführung
eingerichtet → Erfassung aller Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens
Anlagebuchführung ist unentbehrlich für
ordnungsgemäßen Nachweis sämtlicher Gegenstände des
Anlagevermögens und zeigt deren mengen- und wertmäßige
Entwicklung auf und ist wichtige Stütze für unterschiedliche
betriebliche Dispositionen
Unterscheidung des Anlagevermögens
Aktivierungspflichtige Eigenleistungen
Anlagegüter, die ein Unternehmen nutzt können auch
selbst erstellt sein
sobald der Vermögensgegenstand produziert ist, stellt
er einen Ertrag dar → erfasst als aktivierbare Eigenleistung →
Buchungssatz: Anlagenkonto an aktivierte Eigenleistungen
Konto „aktivierte Eigenleistungen“ ist kein
Bilanzposten, sondern ein Ertragskonto des GuV → bereits verbuchte
Aufwendungen werden rückgängig gemacht
eine direkte Gegenbuchung der Eigenleistungen auf den
jeweiligen Aufwandskonten findet nicht statt
Eigenleistungen können nur dann aktiviert werden, wenn
dadurch Wirtschaftsgüter entstehen und kein besonderes gesetzliches
Bilanzierungsverbot besteht
Anlagen im Bau und Anzahlungen auf Sachanlagen
Anlagen im Bau werden mit ihren bisher angefallenen
Anschaffungs- und Herstellungskosten auf dem Konto „Anlagen im
Bau“ bilanziert
erst mit endgültiger Fertigstellung werden sie den
entsprechenden Sachanlagepositionen zugewiesen
Anzahlungen auf Anlagen werden auf dem Konto
„geleistete Anzahlungen auf Sachanlagen“ gebucht und im
Anlagevermögen der Bilanz gesondert ausgewiesen
Anzahlungen sind umsatzsteuerpflichtig
Anzahlungen auf Sachanlagen und Anlagen im Bau werden
im Anlagevermögen der Bilanz gesondert aufgeführt weil diese noch
nicht der Abschreibung unterliegen
geringwertige Wirtschaftsgüter
Anschaffungs- und Herstellungskosten sind in der Regel
in der Bilanz zu aktivieren
geringwertige Wirtschaftsgüter sind bewegiche
Gegenstände des betrieblichen Anlagevermögens, die selbständig
nutzungsfähig sind und deren Nettoanschaffungskosten bestimmte
Höchstgrenzen nicht überschreiten
weniger als 410€ für das einzelne Wirtschaftsgut →
Anschaffung / Herstellung kann im selben Jahr in voller Höhe als
Betriebsausgabe abgesetzt werden
bei Beträgen von mehr als 150€ und weniger als 1000€
können Wirtschaftsgüter als Sammelposten zusammen gefasst werden
und unabhängig von der Verbleibdauer gleichmäßig über 5 Jahre
abgeschrieben werden
geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Zeitpunkt
ihrer Anschaffung auf dem Anlagenkonto „GWG-Sammelposten“
erfasst
Abschreibungen auf Sachanlagen