tirsdag 28. februar 2017

Kostenträgerzeitrechnung

Kostenträgerzeitrechnung

  • Aufgaben und Verfahren der Kostenträgerzeitrechnung
    • Kostenträgerzeitrechnung soll Betriebsergebnis einer Abrechnungsperiode durch Gegenüberstellung von Leistungen und Kosten der betrachteten Periode ermitteln
    • Analysen der einzelnen Positionen soll Ursachen der aktuellen Erfolgssituation erkennen lassen
    • für Dokumentation und Kontrolle
    • nicht der GuV Rechnung gleichzusetzen
    • für die GuV gelten strikte handels- und steuerrechtliche Regelungen, Betriebsergebnisrechnung nur für interne Dokumentation
    • Kostenträgerzeitrechnung = kurzfristige Erfolgsrechnung (zeitnahe Steuerung der Unternehmensbereiche möglich) / Betriebsergebnisrechnung
  • Gesamtkostenverfahren
    • gesamte Kosten und Erlöse der Periode werden einander gegenüber gestellt
    • Kosten differenziert nach Kostenarten in Betriebsergebnisrechnung aufgeführt, Erlöse dann nach Produktgruppen systematisiert dargestellt
    • in Praxis Problem, dass Kosten und Erlöse einer Periode sich nicht auf dieselbe Menge beziehen
    • werden in betrachteter Periode mehr Halb- und Fertigprodukte erstellt als abgesetzt → Bestandsmehrung
    • Bestandsmehrungen und aktivierte Eigenleistungen sind den Erlösen zuzuordnen
    • Bestandsminderungen sind den Kosten zu subsummieren
    • Gesamtkostenverfahren ist einfach aufgebaut und lässt sich schnell im System der Finanzbuchhaltung integrieren
    • Gesamtkostenverfahren zieht bei mehrstufigen komplexen Fertigungsprozessen und Mehrproduktartenproduktion hohen Erfassungsaufwand mit sich
    • ermöglicht nur Betrachtung der Erfolgswirksamkeit des Produktionsprogramms, nicht Betrachtung einzelner Produkte
    • vorrangig für kleine Betriebe mit überschaubarem Produktionsprogramm sinnvoll
  • Umsatzkostenverfahren
    • Gegenüberstellung von Selbstkosten der abgesetzten Produkte und deren Erlösen
    • keine Notwendigkeit die Bestandsveränderung in die Berechnung mit einzubeziehen
    • erfordert eine ausgebaute Kostenträgerstückrechnung, die zur Ermittlung der Selbstkosten der Produkte benötigt wird
    • Gesamtkostenverfahren und Umsatzkostenverfahren führen stets zum gleichen Ergebnis
    • UKV hat gegenüber GKV den Vorteil, dass mit Ermittlung des Betriebsergebnisses auch die Erfolgsbeiträge der einzelnen Produkte ausgewiesen werden bzw. deren Ermittlung möglich wird

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