lørdag 30. juli 2016

Gesetzliche Grundlagen der Finanzbuchhaltung

Gesetzliche Grundlagen der Finanzbuchhaltung

  • Finanzbuchhaltung ist Datenbasis für externes Rechnungswesen
  • Buchführungspflicht nach Handelsrecht besteht wenn Unternehmer Kaufleute im Sinne des §238 HGB sind → ins Handelsregister eingetragener Kaufmann mit Firmenzusatz e.K., e.Kffr, e.Kfm, OHG, KG, GmbH, AG
  • Befreiung für Buchführungspflicht für Einzelkaufleute bei nicht mehr als 500.000€ Umsatzerlös und 50.000€Überschuss
  • Gesetzgeber sorgt dafür dass Kaufleute im Sinne des HGB, die in ihrem Unternehmen anfallenden Geschäftsvorfälle vollständig, systematisch und einheitlich erfassen → Gewährleistung dass Buchführung einen vollständigen Überblick über den Ist-Zustand des Unternehmens geben kann
  • nach Steuerrecht ist der Unternehmer zu Buchführung verpflichtet der auch nach Handelsrecht buchführungspflichtig ist


  • Zwecke der Buchführung und Abschluss
    • Dokumentation
      • übersichtliche, vollständige, für Dritte nachvollziehbare Aufzeichnung aller Geschäftsvorfälle → Auskunft über wirtschaftliche Lage des Unternehmens
      • Präventive Funktion → Unterschlagungen werden verhindert oder zumindest erschwert, bei Verdacht Erleichterung der Aufklärung
    • Rechenschaft
      • über Verwendung der durch die Gesellschafter / Gläubiger zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel
    • Kapitalerhaltung
      • nominelle Kapitalerhaltung → Beschränkung des Ausschüttungsbertrags, Bildung gesetzlicher Rücklagen

Teilbereiche des Rechnungswesens

Teilbereiche des Rechnungswesens

  • zwei wesentliche Teilbereiche
    • externes Rechnungswesen (Finanzbuchhaltung)
    • internes Rechnungswesen (Kosten- und Leistungsrechnung)
  • Bedeutung der Buchführung
    • liefert gesetzlich geforderte Informationen
    • stellt Ist-Daten als Grundinformation für die anderen Bereiche des Rechnungswesens
  • Buchführung Definition
    • ist die planmäßige, systematische und lückenlose Aufzeichnung der betriebsinternen Wertebewegungen und von Wertbewegungen zwischen Unternehmung und Umwelt
  • Zweck der Buchführung
    • Selbstinformation
    • Rechenschaftslegung
    • Besteuerungsgrundlage
    • Gläubigerschutz
    • Beweismittel
  • Aufgabe der Kosten- und Leistungsrechnung
    • Kontrolle der Wirtschaftlichkeit
    • Kalkulation der betrieblichen Leistungen
    • Betrachtet die Verfolgung des eigentlichen Betriebszwecks und richtet sich im Schwerpunkt nach innen
  • Teilbereiche der Kostenrechnung
    • Kostenartenrechnung
      • steht am Anfang der Kostenrechnung
      • dient der vollständigen Erfassung und Gliederung sämtlicher in einer Abrechnungsperiode angefallenen Kosten
    • Kostenstellenrechnung
      • berechnete Kosten werden auf die entsprechenden Kostenstellen verteilt in denen sie angefallen sind → mithilfe des Betriebsabrechnungsbogens
      • Basis für Kostenkontrolle der jeweiligen Kostenstellen und Berechnung der Stückkosten
    • Kostenträgerrechnung
      • Kalkulation
      • Stückkostenermittlung für Kostenträger
  • Statistik = Zusammenstellung und Auswertung von Zahlen, die für das Unternehmen von Interesse sind
  • Aufgaben der Statistik → Erstellung von Produktions-, Umsatz-, Kosten-, Personalstatistiken
  • Statistikarten
    • Innerbetrieblicher Zeitvergleich
      • Gegenüberstellung eigener Statistiken verschiedener Abrechnungsperioden
    • Branchenvergleich
      • Vergleich eigener statistischer Daten mit Daten von Unternehmungen der gleichen Branche
    • Kennzahlen
      • Berechnung von Kennziffern
    • Trends
      • Berechnung und grafische Darstellung von Trends
  • Ergebnisse der Vergangenheitsrechnung führen zu einer Zukunftsrechnung in Form eines Wirtschaftsplanes
  • Planungsrechnung ist in Zukunft des Unternehmens gerichtet
  • Wirtschaftsplan setzt sich zusammen aus Teilplänen wie:
    • Beschaffungsplan
    • Investitionsplan
    • Kostenplan
  • Planungsrechnung beschäftigt sich mit Vorbereitung unternehmerischer Entscheidungen in sämtlichen Unternehmensbereichen → zu berücksichtigen ist technischer Fortschritt, Expansion des Unternehmens und Produktentwicklung für die Tätigkeiten in der Zukunft

Aufgaben des Rechnungswesens

Aufgaben des Rechnungswesens

  • Rechnungswesen = sämtliche Verfahren, die der Werterfassung, Bewertung und Überwachung von Geld- und Güterströmen dienen
  • Hauptaufgaben des Rechnungswesens
    • Dispositions- und Steuerungsaufgabe
    • Dokumentationsaufgabe
    • Kontrollaufgabe
  • tatsächliches Unternehmensgeschehen (Ist-Werte) werden erfasst und mit gewünschtem Unternehmensgeschehen (Soll-Werte) verglichen → bei Abweichungen zwischen Soll und Ist werden die Ursachen analysiert und Maßnahmen für zielentsprechende zukünftige Entwicklungen ergriffen
  • Rechnungswesen ist bei der Erfüllung seiner Aufgaben als dynamisches System zu sehen
  • notwendige Informationen werden erhoben, gespeichert, verarbeitet und erneut gespeichert bevor sie an interne oder externe Adressaten weiter gegeben werden

mandag 18. juli 2016

Unternehmensrating - Ratingnotation

Unternehmensrating

Ratingnotation

  • Rating = Prognose über Rückzahlungsfähigkeit des Unternehmens
  • Unternehmen werden vor Kapitalvergabe einer ausführlichen Unternehmensanalyse durch Investoren unterzogen
  • Ziel der Analyse ist eine Aussage über die Fähigkeit eines Unternehmens über die Rückzahlungsfähigkeit am Ende der Laufzeit
  • Ergebnis Ratingverfahrens ist Aussage über zukünftige Fähigkeit des Unternehmens zur vollständigen und termingerechten Zahlung von Zinsen und Tilgungen
  • Ergebnis des Ratings wird eine Wahrscheinlichkeit für den Ausfall des Kredites zugeordnet
  • Ratingeinstufungen
    • kurzfristiges Rating
    • langfristiges Rating
  • Unternehmen mit geringer Ausfallwahrscheinlichkeit erhalten ein A-Rating (Notation) geringere Bonitäten werden mit B oder C bewertet
  • Rating ist freiwillig, viele Investoren zeichnen Anleihen aber erst nach erfolgtem (regelmäßigem) Rating
  • Banken raten Kreditnehmer nach ähnlichem Muster
  • Banken sind gesetzlich verpflichtet vor Kreditvergabe ein Rating durchzuführen
  • Unternehmensanalyse und -rating werden mindestens einmal im Jahr wiederholt
  • zweiter Grund für Einschätzung de Kreditwürdigkeit eines Unternehmens ist risikoadäquate Bepreisung des Kredites
  • je höher die Ausfallwahrscheinlichkeit des Kredits desto höher muss auch die Risikoprämie sein, die ein Unternehmen seinen Kapitalgebern zahlen muss
  • Risikoprämie variiert mit Ratingnote und wird im Rahmen der Zinszahlungen des Unternehmens an die Kapitalgeber vereinnahmt

Ratinganalyse

  • Ratingeinstufung basiert auf einer ausführlichen Unternehmensanalyse
  • Analyse unterschiedet grundsätzlich zwischen qualitativen und quantitativen Faktoren
  • Qualitative Faktoren
    • Qualität des Managements
    • Markt- und Branchentrends
    • operative und wettbewerbliche Stellung
    • politisches und regulatives Umfeld
    • Unternehmensstruktur
    • Finanzierungsflexibilität
  • Quantitative Faktoren
    • Jahresabschlüsse der Vergangenheit (Kennzahlen)
    • Planzahlen der Vergangenheit (Planungstreue)
    • Planzahlen der Zukunft ( Kennzahlen, Szenarien, Plausibilität)
  • Ratingergebnis = zukünftige Cashflows → prognostizierter Cashflow am Ende des Ratingprozessesist zentrale Größe im Ratingprozess
  • wichtig ist vor allem „Free Cashflow“ → Zahlungsüberschüsse, die sich nach Berücksichtigung sämtlicher bestehender Zahlungsverpflichtungen des Unternehmens ergeben
  • Free Cashflow muss ausreichend hoch sein, um die Kapitalgeber von zukünftiger Zahlungsfähigkeit des Unternehmens zu überzeugen
  • relative Bedeutung zwischen internem und externem Ratingverfahren verschiebt sich mit zunehmender Nutzung des organisierten Kapitalmarktes
    • finanziert sich Unternehmen nahezu ausschließlich über seine (Haus)Banken ist internes Ratingverfahren ausreichend
    • orientiert sich Unternehmen zunehmend in Richtung Kapitalmarkt gewinnt externes Rating signifikant an Bedeutung

Leasing

Leasing

  • Leasingformen
    • operatives Leasing
      • Objektrisiko beim Leasinggeber
      • kurzfristige Vermietung
      • jederzeitiges Kündigungsrecht
      • Bilanzierung der Güter beim Leasinggeber
      vergleichbar mit Miete
    • Finanzierungsleasing
      • Objektrisiko weitgehend beim Leasingnehmer
      • mittel- bis langfristige Finanzierung
      • keine Kündigung in Grundmietzeit
      • Bilanzierung der Güter in Abhängigkeit von spezifischer Vertragsform
      vergleichbar mit Finanzierungskauf
    • Finanzierungsleasing häufig Alternative zum unmittelbaren Kauf
  • Grundformen des Finanzierungsleasings
    • Teilamortisationsverträge (non-full-pay-out-Verträge)
      • durch Leasingraten des Leasingnehmers während der Grundmietzeit werden AHK zzgl. Nebenkosten nicht gedeckt
      • für Ende der Grundmietzeit 3 Varianten
      1. Verträge mit Andienungsrecht → Leasinggeber hat Wahlrecht das Leasingobjekt zu verwenden oder es dem Leasingnehmer zu festgelegtem Preis zu verkaufen
      2. Verträge mit Aufteilung des Mehrerlöses → zwingende Veräußerung des Leasingobjektes vorgesehen
      3. kündbare Leasingverträge → auf unbestimmte Zeit geschlossen, können nach Ablauf einer unkündbaren Grundmietzeit vom Leasingnehmer jederzeit gekündigt werden
    • Vollamortisationsverträge (full-pay-out-Verträge)
      • Leasingnehmer erstattet während Grundmietzeit durch Leasingzahlungen mindestens AHK zzgl. Nebenkosten des Leasinggebers
      • 3 Varianten für Ende der Grundmietzeit
      1. Objekt wird an Leasinggeber zurückgegeben und von diesem beliebig verwendet
      2. Leasingnehmer kann Objekt zu festgelegtem Preis kaufen, muss aber nicht (Kaufoption)
      3. Mietverlängerungsoption → Leasingnehmer kann Objekt zu einer (niedrigen) Abschlussmiete weiter mieten

  • Sale-and-lease-back
    • Eigentümer verkauft Objekt an Leasinggesellschaft und schließt gleichzeitig Leasingvertrag ab → kann verkauften Gegenstand weiterhin betrieblich nutzen → Finanzierungseffekt
  • Vor- und Nachteile von Leasingfinanzierungen
    • Vorteile Leasing
    • Steuerliche VorteileLeasing-Raten sind als Betriebsausgaben steuerlich voll absetzbar, wenn das Leasing-Objekt steuerlich dem Leasing-Geber zugeordnet ist.
    • BilanzneutralitätLeasing-Gegenstände erscheinen nicht in der Bilanz des Leasing-Nehmers. Lediglich die Leasing-Raten werden als Betriebsausgaben in der Gewinn- und Verlustrechnung verbucht. Die Eigenkapitalquote und der Verschuldungsgrad verändern sich nicht. Der Leasing-Geber aktiviert das Leasing-Gut als Anlage- bzw. Vermietvermögen. (Off-balance-sheet-Finanzierung)
    • Kalkulationsgrundlage
      Die Leasing-Rate wird auch langfristig nicht von Zinsänderungen oder Rating-Veränderungen beeinflusst und dient so als sichere Kalkulationsgrundlage.
    • LiquiditätDa die Leasing-Gesellschaft die Finanzierung des Objektes übernimmt, entsteht für den Leasing-Nehmer ein breiterer finanzieller Handlungsspielraum für künftige Entscheidungen. Zudem werden die Abhängigkeiten von Kreditinstituten verringert.
    • Pay as you earn”-GedankeDa die Leasing-Raten parallel zur Nutzung des Gegenstands anfallen, finanziert sich das Leasing-Objekt quasi selbst (Effekt/Kostenkongruenz). Der Finanzierungsaufwand verteilt sich auf die Nutzungsdauer und damit auch auf den Zeitraum, in dem Erträge aus dem Objekt erwirtschaftet werden. Eine Vorausfinanzierung wird somit vermieden.
    • Planungssicherheit Die Höhe der Leasing-Raten und Vertragslaufzeit stehen von Beginn an fest.
    • Individuelle Vertragsgestaltung
      Durch die individuelle Vertragsgestaltung in Bezug auf Laufzeit, Amortisations- und Zahlungsverlauf sowie die Zahlungsweise wird die Anpassung an verschiedene Bedürfnisse möglich.
  • Nachteile Leasing
    • Kein Eigentumserwerb
      Der Leasing-Gegenstand geht nach Ablauf der Leasing-Zeit wieder an den Leasing-Geber zurück. Der Leasing-Nehmer hat nicht die Möglichkeit das Objekt bei eventueller Nichtnutzung zu verkaufen.
    • Hohe Gesamtkosten
      Leasing-Raten sind in der Regel höher als bei einem fremdfinanzierten Kauf des Leasing-Guts. Hinzu kommen laufende Kosten für Versicherungen, Reparaturen oder Instandhaltungsmaßnahmen.
    • Vertragslaufzeit
      Ein Leasing-Vertrag ist in der Regel unkündbar. Die Leasing-Rate stellt somit einen Fixkostenblock dar.
    • Kündigungsgefahr
      Der Leasing-Geber kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn der Leasing-Nehmer in Zahlungsverzug ist. Hinzu kommen evtl. auch noch Schadenersatzforderungen

spezielle Finanzierungsinstrumente - Forderungsfinanzierung

spezielle Finanzierungsinstrumente

Forderungsfinanzierung

  • Spezialfinanzierungen die auf Forderungsbestände im Unternehmen abstellen
  • dienen dazu Forderungsbestände aus Lieferungen und Leistungen in einem Unternehmen zu finanzieren
  • Alternative zu traditionellem Kontokorrentkredit
  • Factoring
    • Unternehmen verkauft regelmäßig Forderungen gegen ausgewählte Debitoren an Factoringgesellschaft
    • kein Kredit sondern Kaufgeschäft → zählt nicht zu den Genehmigungspflichtigen Bankgeschäften
    • echtes Factoring → Übernahme des Ausfallrisikos durch Factor
    • unechtes Factoring → Factor übernimmt reine Finanzierungsfunktion, Ausfallrisiken verbleiben beim Unternehmen
    • Factoringgesellschaft bezahlt unmittelbar nach Kauf der Forderungen den Kaufpreis an das Unternehmen
    • Kaufpreis entspricht dem Nominalwert der Forderungen abzüglich eines errechneten Abschlags
    • Kaufpreisabschlag berücksichtigt
      • die üblichen Mindereinnahmen bei Einzug der Forderungen
      • die mit der Finanzierung verbundenen Kosten
      Entgelt für Übernahme des Ausfallrisikos und Vorfinanzierungskosten für die Bereitstellung von Liquidität vor Fälligkeit der verkauften Forderungen
    • Ausfallrisiken werden teilweise über Abschluss einer Warenkreditversicherung vermindert (zahlt 60-80% des Ausfalls) → Versicherungsprämie
    • für restliche 20-40% des Ausfallrisikos erhebt die Factoringgesellschaft eine Factoringgebühr
    • Höhe der Finanzierungskosten orientiert sich eng an Zinssätzen eines Kontokorrentkredits
    • Verkauf der Forderungen beim Debitor angezeigt, offen gelegt, bei Fälligkeit der Forderungen zahlt Debitor direkt an Factoringgesellschaft → bei echtem Factoring → offene Zession → Factoringgesellschaft übernimmt gesamtes Debitorenmanagement
    • bei unechtem Factoring → stille Zession → keine Benachrichtigung über Forderungsverkauf an Debitoren, Schuldner zahlt weiterhin an Unternehmen, das den Gegenwert des Forderungseinzugs an Factoringgesellschaft weiterleitet → keine zusätzlichen Dienstleistungen des Factors
    • Voraussetzungen für Factoring
      • Lieferungen und Leistungen, die den Forderungen zugrunde liegen müssen abgeschlossen sein
      • Forderungen müssen abtretbar und warenkreditversichert sein
      • Forderungslaufzeiten sollten nicht länger als 120 Tage betragen
      • Unternehmen (Verkäufer) muss über ausreichend Bonität und Rating verfügen
    • Höhe des Zinssatzes hängt entscheidend von Bonität des Unternehmens ab → Überprüfung wie beim traditionellen Bankkredit
    • Höhe der Factoringgebühr hängt ab von erwarteten Forderungsausfällen und Umfang weiterer Dienstleistungen
    • Vorteile des Factoring
      • durch Höherbewertung des Forderungsbestandes erhält Unternehmen deutlich mehr Liquidität als beim Kontokorrentkredit
      • Ausfallrisiko geht auf Factoringgesellschaft über
      • durch Forderungsverkauf und Rückführung der Bankverbindlichkeiten verkürzt sich Bilanzsumme des Unternehmens, anderweitige Sicherheiten bei Banken können ggfs freigesetzt werden
      • Unternehmen erschließt sich zusätzliche Finanzierungsquelle
  • Asset-Backed-Securities (ABS)
    • Grundmuster wie bei Factoringgeschäft
    • anstelle von Factoringgesellschaft kauft speziell für Transaktion gegründete Ankaufgesellschaft (Special Purpose Vehicle) die Forderungen des Unternehmens auf
    • SPV beschafft sich Finanzierungsmittel über Ausgabe von kurzfristigen Wertpapieren am Kapitalmarkt
    • ABS Transaktionen immer mit stiller Zession
    • abgesichert wird Transaktion über Forderungen selbst, durch andere komplexe Absicherungen und durch Konzentrationsbeschränkungen im Debitorenkreis
    • Delkredere-Reserve
      • Absicherung des Ausfallrisikos
      • Ausfallreserve → Höhe abhängig von historischen Ausfällen im Unternehmen, besteht in Übersicherung durch vorhandene Forderungen
      • SPV kauft mehr Forderungen an als es finanziert → Kaufpreis liegt unter Nominalwert der Forderungen
      • auftretende Ausfälle werden gegen Ausfallreserve gerechnet
      • nicht benötigte Reserven werden wieder ausgeschüttet
    • Dilution-Reserve
      • Absicherung gegenüber Forderungsverwässerung
    • Diskont-Reserve
      • Sicherung der Zins- und Gebührenzahlungen
      • wird als Abschlag vom Nominalwert der Forderungen gebildet
      • dient zur Gewährleistung der Zins- und Gebührenzahlungen an die Investoren am Kapitalmarkt und der beteiligten Parteien
    • ABS- Finanzierung sehr günstig, auch kleinere Unternehmen können Liquidität zu günstigen Konditionen aufnehmen
    • notwendig umfassenden und komplexen Ankaufsvertrag abzuschließen, Vertrag und Absicherungsstrukturen werden von internationalen Rating Agenturen überprüft und geratet
  • Unterschiede zwischen Factoring und ABS-Transaktionen
    • ABS-Transaktion schafft für das Unternehmen einen mittelbaren Zugang zum Kapitalmarkt als zusätzliche Finanzierungsquelle → laufende Finanzierungskosten günstig
    • rechtliche Dokumentation sehr komplex, Vertragsstrukturen vergleichsweise wenig flexibel
    • Strukturierung einer ABS-Transaktion basiert auf mathematischen Methoden, Factoring orientiert sich mehr an Ausfallrisiko beim einzelnen Debitor
    • hohe Anlaufkosten bei Einführung einer ABS-Transaktion
  • Kombination von Factoring und ABS-Lösung
    • schließt Lücke zwischen einfacher aber teurer Factoring-Finanzierung und zinsgünstiger aber komplizierter ABS-Finanzierung
    • Finanzierungsgesellschaft übernimmt als Mittler die komplexe Geschäftsbeziehung zum Kapitalmarkt, wickelt Transaktionen ab und übersetzt Kapitalmarktbedingungen in eine verständliche Form → Unternehmen werden nicht mit der komplexen Vertrags- und Absicherungsstruktur einer ABS-Transaktion direkt konfrontiert
    • Finanzierungsgesellschaft kauft regelmäßig im Rahmen eines Factoringvertrags Forderungen an und refinanziert diese durch ABS-Transsaktionen direkt am Kapitalmarkt
    • durch Bündelung einer Vielzahl kleinerer Unternehmen werden hohe Einführungs- und Strukturierungskosten minimiert
    • Finanzierungsplattform kann deutlich geringere Forderungsvolumina ankaufen als bei direkter ABS-Transaktion

Kapitalmarktfinanzierung über die Ausgabe von Aktien

Kapitalmarktfinanzierung über die Ausgabe von Aktien

  • AG und KGaA können durch öffentliche Emission von Aktien Eigenkapital an der Börse beschaffen
  • für Zugang zur Börse ist Zulassung zu einem Börsensegment entscheidend
  • Rechtsform der AG ist für Beschaffung von Eigenkapital über organisierten Markt ideal
    • Beteiligung bereits mit geringem Kapital möglich
    • finanzielle Interessen der Anleger stehen im Vordergrund
    • hohe Fungibilität der Anleihe
    • transparente rechtliche Rahmenbedingungen für den Gesellschaftsvertrag
  • Aktienarten
    • Inhaberaktie
      • Eigentumsübertragung erfolgt durch Einigung zwischen den Parteien und Übergabe
    • Namensaktie
      • lauten auf Namen des Aktionärs
      • Verkauf durch Einigung, Indosament und Übertragung möglich
      • Fungibilität eingeschränkt
      • Weiterverkauf schwieriger als bei Inhaberaktie
      • für AG von Vorteil, da sie ihre Aktionäre besser kennt und Umschichtungen und Konzentration im Aktionärskreis ersichtlich werden
    • vinkulierte Namensaktie
      • Veräußerung nur mit Zustimmung der AG möglich → AG kann Aktionärskreis genauer steuern
    • Stammaktien
      • beinhalten
        • Recht auf Teilnahme an der Hauptversammlung
        • Recht auf Auskunftserteilung in der Hauptversammlung
        • Stimmrecht
        • Recht auf Dividende und Teilhabe am Liquidationserlös
        • Bezugsrecht
        • Recht auf Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen
    • Vorzugsaktie
      • Aktien, die Aktionären besondere Vorzüge gewähren
        • Vorzüge gegenüber übrigen Gesellschaftern in Form von Vorzugsberechtigung bei Dividendenzahlungen, bei Stimmrechtsausübung, Bezugsrechtszuweisung
        • Ziel → Attraktivität der Aktie für potentielle Investoren erhöhen
    • stimmrechtslose Vorzugsaktie
      • kein Stimmrecht in Hauptversammlung dafür Vorzug bei Dividendenausschüttung
    • Stimmrechtsvorzugsaktie
      • Inhaber hat mehrfaches Stimmrecht in Hauptversammlung → bezieht sich aber nur auf bestimmte Beschlussfassungen
      • Ausgabe von Mehrstimmrechtsaktien nicht mehr zulässig
    • Nennwertaktien
      • lauten auf bestimmten in Geldeinheiten ausgedrückten Nennwert
      • Summe der Aktiennennbeträge ergibt das Grundkapital
    • Quotenaktien
      • drücken Beteiligung in einer bestimmten Quote am Reinvermögen aus
      • Quotenaufteilung richtet sich nach Anzahl der ausgegebenen Aktien

  • Börseneinführung
    • Erstemission von bisher nicht börsennotierten AGs und KGaA
    • Kapitalerhöhungen börsennotierter Unternehmen
    • Erstemissionen sind erstmalige Veräußerungen von Aktien als verbriefte Anteile an externe Kapitalgeber an organisierten Finanzmärkten
    • Emissionserlöse fließen den Unternehmen zu und dienen diesen zur Verbesserung der Eigenkapitalausstattung
    • Aktienemissionen sollen langfristig eine hinreichende Eigenkapitalbasis für den Emittenten gewährleisten
    • Ziele der externen Zuführung von Eigenkapital sind
      • Innovationsfinanzierung
      • Expansionsfinanzierung
      • Erschließung neuer Kapitalquellen
      • Reduktion der Refinanzierungskosten
      • Gewährleistung unternehmerischer Flexibilität
      • Publizitäts- und Imageverbesserung
    • Vorteil der Mittelbeschaffung über organisierte Aktienbörse → permanente Quelle für Eigenkapitalfinanzierung
    • Nachteil → Unternehmen muss der Öffentlichkeit und den Aktionären regelmäßíg Bericht erstatten
    • Emittenten haben Wahl zwischen zwei Zugängen zum Kapitalmarkt
      • EU-regulated market
      • regulated unofficial market
      drei gesetzlichen Marktsegmenten
      • amtlicher Markt
      • geregelter Markt
      • Freiverkehr (open market)
      drei Transparenzlevels
      • prime standard
      • general standard
      • entry standard
  • Kapitalerhöhung
    • dienen der Erweiterung des Eigenkapitals
    • 2 Formen der Kapitalerhöhung
      • durch Beteiligungsfinanzierung
        • ordentliche Kapitalerhöhung
        • bedingte Kapitalerhöhung
        • genehmigtes Kapital
      • Umschichtung innerhalb des Eigenkapitals ohne Beteiligungsfinanzierung
    • ordentliche Kapitalerhöhung
      • erfolgt durch Ausgabe von neuen (jungen) Aktien
      • bisherige Aktionäre besitzen Bezugsrecht entsprechend ihrer Beteiligung
      • Bezugsrecht dient dem Schutz der Vermögensinteressen der Altaktionäre
      • erhalten Altaktionäre kein Bezugsrecht erleiden sie einen Vermögensverlust durch das Absinken des Aktienkurses nach erfolgter Kapitalerhöhung
      • rechnerischer Wert eines Bezugsrechts wird durch
        • Bezugsverhältnis
        • Bezugskurs der jungen Aktien
        • Börsenkurs der alten Aktien bestimmt
      • Bezugsrechte können ge- und verkauft werden → Bezugsrecht wird an Börse gehandelt
      • tatsächlicher Wert des Bezugsrechts richtet sich nach Angebot und Nachfrage → kann beträchtlich von rechnerischem Wert abweichen
      • Bezugskurs der jungen Aktien muss bereits vor börsenmäßigem Handel festgelegt werden
      • zu hoher Bezugskurs birgt Gefahr dass Wert der Altaktien in Zwischenzeit unter Neueinführungskurs fällt
      • niedriger Bezugspreis erleichtert Ausübung des Bezugsrechts, dem Unternehmen fließen dann aber weniger Mittel zu
    • bedingte Kapitalerhöhung
      • effektive Erhöhung des Aktienkapitals ist von Ausübung von Bezugs- und Umtauschrechten abhängig
      • Beschluss der HV zu einer bedingten Kapitalerhöhung muss
        • Zweck
        • Bezugsberechtigte
        • Ausgabebetrag
        enthalten
      • Nominalbetrag der bedingten Kapitalerhöhung darf Hälfte des Grundkapitals nicht übersteigen
      • bedingtes Kapital ist Bilanzvermerk auszuweisen
      • Zweck der bedingten Kapitalerhöhung
        • Abdeckung von Umtauschrechten in Aktien
        • Vorbereitung von Unternehmenszusammenschlüssen
        • Gewährleistung von Bezugsrechten an Arbeitnehmer im Rahmen einer Gewinnbeteiligung der Belegschaft
    • genehmigtes Kapital
      • Hauptversammlung ermächtigt Vorstand der Aktiengesellschaft für längstens 5 Jahre das Grundkapital bis zu einem bestimmten Nennbetrag zu erhöhen
      • gestattet es dem Vorstand den Zeitpunkt der Kapitalerhöhung frei zu wählen → kann günstige Lage auf dem Kapitalmarkt abwarten
    • Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln
      • zählt nicht zu Beteiligungsfinanzierung
      • dem Unternehmen fließen keine neuen Mittel zu
      • offene Rücklagen werden durch Ausgabe von Zusatzaktien in dividendenberechtigtes Grundkapital umgewandelt → Rücklagen vermindert, Grundkapital um gleichen Betrag erhöht
      • bilanzmäßig wirkt sich Kapitalerhöhung als Passivtausch aus
      • Kapitalumschichtung erfolgt häufig um Kurswert der Aktie zu ermäßigen und damit Verkäuflichkeit zu erhöhen oder um hohe Dividendensätze zu senken