torsdag 15. mars 2018

Gerechtigkeit

Gerechtigkeit
Um motiviertes Verhalten zu erzeugen genügt es allerdings nicht allein, die Motive der einzelnen Mitarbeiter zu kennen, Ziele präzise zu formulieren und Erwartungen zu kanalisieren, sondern schlussendlich muss dem Prozess auch eine Belohnung folgen. Dabei genügt aber Belohnung allein nicht, sondern sie muss auch als gerecht empfunden werden. „Die Belohnung schließt gewissermaßen den Kreis, indem sie das Motiv, das ganz am Anfang des Prozesses stand, befriedigt.“ (Kanning & Staufenbiel, 2014a, S. 69). Eine finnische Studie von 2002 zeigt den Zusammenhang von Krankheit und Absentismus mit erlebter Ungerechtigkeit am Arbeitsplatz (Taris, Lilimo & Schaufeli). Mit anderen Worten: mangelnde Gerechtigkeit macht krank.
In der Gerechtigkeitsforschung wird allgemein zwischen Verteilungs- und Verfahrensgerechtigkeit unterschieden. Die Verteilungsgerechtigkeit bezieht sich auf das Verhältnis von Aufwand zu Ertrag, was in der Equity-theory von Adams, bereits 1965, beschrieben wird. Demnach vergleicht ein Mitarbeiter nicht nur seine eigene Leistung mit der von ihm erhaltenen Belohnung, sondern auch das Verhältnis von Leistung und Belohnung seiner Kollegen. Eine Belohnung wird dann als gerecht empfunden, wenn in beiden Fällen die Relation zwischen Einsatz und Belohnung gleich ist. Studien stützen Adams´ Equity-Theory vor allem, wenn es um Unterbezahlung von Mitarbeitern geht, werden Angestellte allerdings Überbezahlt, sind die Ergebnisse, je nach Studie, sehr ambivalent. Adams sagt in seiner Theorie voraus dass überbezahlte Angestellte, wegen dem empfundenen Ungleichgewicht zwischen Leistung und Belohnung, versuchen müssten, ihre Leistung infolge zu hoher Bezahlung, zu steigern. Dafür finden sich aber keine empirischen Beweise. (Kanfer,1990,S. 103).
Verfahrensgerechtigkeit bezieht sich auf die Gerechtigkeit von Entscheidungsprozessen. Die Prinzipien der Verfahrensgerechtigkeit sind, nach Leventhal (1980), Konsistenz, Unvoreingenommenheit, Korrekturmöglichkeit, Repräsentativität und ethische Rechtfertigung. (Kanning & Staufenbiel, 2014a, S. 71) Konsistenz über die Person bedeutet, dass jeder, der vom Verfahren betroffen ist, gleich behandelt wird, Konsistenz über die Zeit hinweg bedeutet, dass Verfahren immer den gleichen Regeln und Abläufen folgen. Unvoreingenommenheit wiederum soll sicherstellen, dass keine Bevorzugung Einzelner, aufgrund persönlicher Interessen oder eines Glaubens stattfindet. Basieren Entscheidungen auf sorgfältig erhobenen Informationen, ist das Prinzip der Genauigkeit erfüllt. Weiterhin sollte es die Möglichkeit geben, schlechte Entscheidungen zu korrigieren (Korrigierbarkeit) und es sollten die Interessen aller Betroffenen in die Entscheidungen einbezogen werden (Repräsentativität). Ethische Rechtfertigung spricht, schlussendlich, Standards in Moral und Ethik an, die erfüllt sein müssen, damit ein Verfahren als gerecht empfunden wird. (Biefer, 2004, S. 10-11)

Ingen kommentarer:

Legg inn en kommentar