lørdag 2. april 2016

Rechte und gesetzliche Pflichten innerhalb der Gründungsphase

Rechte und gesetzliche Pflichten innerhalb der Gründungsphase

  • Anmeldeformalitäten
    • Gewerbeanmeldung
    • Handelsregistereintrag → Rechtssicherheit im Handelsverkehr
    • Anmeldung bei der Agentur für Arbeit
    • Anmeldung beim zuständigen Finanzamt
    • Anmeldung bei einer Krankenkasse
    • Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft für gesetzliche Unfallversicherung → muss binnen Wochenfrist geschehen
    • Anmeldung zur gesetzlichen Sozialversicherung (Pflege-, Renten-, Arbeitslosenversicherung)
    • Anmeldung bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer bzw. Handwerkskammer
    • Gerwerbeanzeige bei der am Geschäftssitz ansässigen Gemeinde
  • Unternehmenssteuern sind frühzeitig zu kalkulieren und mittels Rücklagen für evtl. Nachzahlungen bereitzuhalten
  • nach formal abgeschlossener Unternehmensgründung erfolgt Festsetzung der fälligen Steuerzahlungen auf perspektivisch erzieltem Umsatz und Gewinn
    oft werden gezielt steuerrelevante Merkmale niedrig gehalten um geringe Steuerlast zu erwirken → nach Ablauf des Geschäftsjahres werden die tatsächlich fälligen Steuern ermittelt → bei zu niedrigen vorberechneten Steuern kann es zu erheblichen Nachzahlungsforderungen kommen
  • Kleinunternehmerregelung → Verzicht auf umfangreiche Umsatzsteuerdeklaration → erzielter Umsatz darf dabei aber nicht mehr als 17.500€ für abgelaufenes Kalenderjahr und für laufendes Geschäftsjahr realisierter Umsatz nicht mehr als 50.000 € → bindet Unternehmen auf 5 Jahre → interessant wenn der Geschäftsbetrieb Grenzen höchstwahrscheinlich nicht überschreitet

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