torsdag 31. desember 2015

Arbeitspausen

Arbeitspausen
  • Rechtlicher Rahmen → Arbeitszeitgesetz → Ruhepause von mindestens 30 min bei 6-9 Std. Arbeit und von mind. 45 Min. bei mehr als 9 Std. Arbeit
  • häufigere kürzere Pausen steigern Leistungsfähigkeit und verringern psychische Beanspruchung
  • bei geistiger Arbeit kann es bei starrem Pausensystem zu negativen Effekten kommen → Gewährung individueller Pausenzeiten vorteilhaft
  • arbeitsbedingte Unterbrechungen haben in der Regel keinen Erholungseffekt → Regulationshindernis → stellt psychische Belastung dar, da der Bearbeitungsstand der unterbrochenen Aufgabe nach der Unterbrechung wieder neu erinnert werden muss
  • Funktionen von Pausen
    • Erholungsfunktion
    • Gliederungsfunktion
    • Ausgleichfunktion
    • Informationsfunktion
    • Kompensations- / Pufferfunktion
    • Vermittlungsfunktion
    • persönliche Funktion
    • soziale Funktion
  • Erholungszeiten sollen immer vor einem zu erwartenden größeren Leistungsabfall liegen und nicht erst dann wenn das subjektive Ermüdungserleben ein Erholungsbedürfnis hervorruft
  • Urlaubseffekte
    • Erholungseffekte vor allem am Anfang feststellbar
    • für arbeitsbezogene Einstellungen ist kein Urlaubseffekt nachweisbar
    • Erschöpfung und gesundheitliche Beschwerden → mittlere bis große Effekte → verlieren sich schnell nach Wiederaufnahme
  • Kriterien einer sozialverträglichen Arbeitszeitgestaltung
    • Erhalt der Gesundheit von Arbeitnehmern
    • Möglichkeit der Teilhabe am Familienleben sowie am sozialen, kulturellen und gesellschaftlichen Leben
    • Autonomiegrad bei der individuellen Gestaltung der Arbeitszeit
    • Transparenz und Planbarkeit
    • Sicherung des Einkommens
    • Merkmale des Arbeitsinhaltes und der Lebensumwelt
    • mögliche Auswirkungen auf dem Arbeitsmarkt
    • ökologische Folgen

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