tirsdag 5. januar 2016

Erwerbslosigkeit - Definition

Definition von Arbeitslosen nach dem Sozialgesetzbuch

  • Arbeitslose, sind Personen, die vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis, eine versicherungspflichtige Beschäftigung suchen und dabei den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung stehen und sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet haben. Teilnehmer an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik gelten nicht als arbeitslos
  • zu den Arbeitslosen im Sinne des Arbeitsförderungsgesetzes (AFG) zählen Personen, die:
    • arbeitssuchend sind
    • das Rentenalter noch nicht erreicht haben
    • vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen
    • nur eine geringfügige oder kurzzeitige Beschäftigung ausüben (unter 15 Stunden pro Woche)

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