lørdag 9. januar 2016

Kriterien humaner Arbeitsgestaltung

Kriterien humaner Arbeitsgestaltung

  • Ausführbarkeit → Arbeit ist zulässig, forderungsgerecht, langfristig ausführbar, einschlägige Normen werden eingehalten
  • Schädigungslosigkeit → Arbeit ist dauerhaft ohne Schäden ausführbar
  • Beeinträchtigungsfreiheit → Arbeit ist ohne psychische und somatische Beeinträchtigungen ausführbar
  • Persönlichkeitsförderlichkeit → Arbeit fördert die Entwicklung von Fähigkeiten

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